@ all,
ich möchte euch darauf hinweisen, dass das bekannte "whistleblower" durch das "Hinweisgeberschutzgesetz" in Deutschland gültig ist.
Dies ist sehr wichtig für Arbeitnehmer und auch in Sinne der Umsetzung durch eure Arbeitgeber!
www.ihk.de
de.wikipedia.org
legaltegrity.com
und folgend!
Welche Instrumente hat euer AG eingebaut und wie wurdet ihr darüber informiert? Welche Software setzt euer AG ein?
"Gemäß HinSchG ist jedes Unternehmen/ jede Institution mit in der Regel mindestens 50 Mitarbeitenden dazu verpflichtet, eine Stelle für interne Meldungen einzurichten und zu betreiben. Die für private Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten geltende Übergangsfrist endet zum 17.12.2023 (für öffentliche Dienste existiert keine Übergangsfrist). Es herrscht also Handlungsbedarf. Spätestens zu diesem Zeitpunkt muss eine entsprechende Meldestelle eingerichtet und aktiv betrieben werden."
UND
"Das HinSchG sieht vor, dass die Identität der Hinweisgeber geschützt werden muss, und es verbietet die Offenlegung der Identität des Hinweisgebers ohne seine Zustimmung. Die Hinweisgebenden müssen die Möglichkeit besitzen, Ihre Meldungen anonym abgeben zu können."
Dennoch ist das IFG für uns UO sehr wichtig!
Weil es sind unterschiedliche Institutionen und Wege.
Sinnvoll wäre es auch absolut für uns, wer ist der Auftraggeber: Versicherung / BG / Versorgungsamt / HPV / Gerichte etc.! Dann würde das den Gutachtern / Gutachteninstituten endlich mal an den Kragen gehen!
Viele Grüße,
Kasandra
ich möchte euch darauf hinweisen, dass das bekannte "whistleblower" durch das "Hinweisgeberschutzgesetz" in Deutschland gültig ist.
Dies ist sehr wichtig für Arbeitnehmer und auch in Sinne der Umsetzung durch eure Arbeitgeber!
Whistleblowing: Das Hinweisgeberschutzgesetz ist da
Das Hinweisgeberschutzgesetz ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten. In diesem Artikel erfahren Sie, was Unternehmen tun müssen.
Hinweisgeberschutzgesetz – Wikipedia
Hinweisgeberschutzgesetz: Vorgaben und Leitfaden
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet zum Schutz hinweisgebender Personen. Für Unternehmen ab 50 Mitarbeitern. Mehr erfahren!
und folgend!
Welche Instrumente hat euer AG eingebaut und wie wurdet ihr darüber informiert? Welche Software setzt euer AG ein?
"Gemäß HinSchG ist jedes Unternehmen/ jede Institution mit in der Regel mindestens 50 Mitarbeitenden dazu verpflichtet, eine Stelle für interne Meldungen einzurichten und zu betreiben. Die für private Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten geltende Übergangsfrist endet zum 17.12.2023 (für öffentliche Dienste existiert keine Übergangsfrist). Es herrscht also Handlungsbedarf. Spätestens zu diesem Zeitpunkt muss eine entsprechende Meldestelle eingerichtet und aktiv betrieben werden."
UND
"Das HinSchG sieht vor, dass die Identität der Hinweisgeber geschützt werden muss, und es verbietet die Offenlegung der Identität des Hinweisgebers ohne seine Zustimmung. Die Hinweisgebenden müssen die Möglichkeit besitzen, Ihre Meldungen anonym abgeben zu können."
Dennoch ist das IFG für uns UO sehr wichtig!
Weil es sind unterschiedliche Institutionen und Wege.
Sinnvoll wäre es auch absolut für uns, wer ist der Auftraggeber: Versicherung / BG / Versorgungsamt / HPV / Gerichte etc.! Dann würde das den Gutachtern / Gutachteninstituten endlich mal an den Kragen gehen!
Viele Grüße,
Kasandra
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