Hinterrad/Reifen wäre nicht unfallbedingt beschädigt?

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Helios

Erfahrenes Mitglied
Hallo Zusammen,

Bitte nicht wundern über meine gewählte Formulierung die ich diesmal nutze.

Möglicherweise wäre denkbar, das wenn in einem Gutachten technisch biomechanisch, bei einem Fahrrad, das geradeaus fahren würde und Vorfahrt haben würde und ein Auto seitlich in das Fahrrad fahren würde, das als Schlussfolgerung stehen könnte, das es zu keiner Beschädigung des Fahrradreifens/Schlauch gekommen sein könnte.

Und wenn eine Unfallreparatur durchgeführt worden wäre im Auftrage des Unfallopfers, das das Fahrrad in einem Fachhandel dafür abgegeben hätte und der Fachhandel auch eine Rechnung über Unfallreparatur ausgestellt hätte, was wäre dann? Würde dann das Unfallopfer lügen, was ja indirekt unterstellt werden würde? Und hätte das Unfallopfer den Fachhändler angestiftet eine falsche Rechnung auszustellen?

Wie würdet ihr das sehen? Und, was würdet ihr tun?

Viele Grüße
Helios
 
Hallo Helios

Ich verstehe deinen Text nicht. Kannst du ihn anders schreiben?
Besonders dies: „ Möglicherweise wäre denkbar, das wenn in einem Gutachten technisch biomechanisch, bei einem Fahrrad, das geradeaus fahren würde und Vorfahrt haben würde und ein Auto seitlich in das Fahrrad fahren würde, das als Schlussfolgerung stehen könnte, das es zu keiner Beschädigung des Fahrradreifens/Schlauch gekommen sein könnte.“

LG
 
kompliziert, @Helios

was den sachverhalt betrifft.

was ich herauslesen würde:
durch den zusammenstoss wurde nach deiner darstellung der reifen beschädigt, den du dann in reparatur gegeben hast. dann würde ich weiter aus der schilderung entnehmen/unterstellen, dass keine sonstigen schädigungen am fahrrad entstanden.

daraus würde ich schliessen (falls das oben zutrifft), dass kein nachweis einer schädigung/eines kontaktes mit dem fahrzeug stattfand, dieser zumindest bestritten wird.
hier wäre es tatsächlich problematisch, denn ist weder rad/reifen noch schlauch noch vorhanden, käme das einer beweisvereitelung gleich, dir wäre also der nachweis nicht (mehr) möglich.

bitte also um korrektur, wenn es von dir anders gemeint ist, wie @HWS-Schaden schon schrieb.


gruss

Sekundant
 
Hallo Zusammen,

im Polizeiprotokoll wurde aufgenommen, das der Autofahrer mir ins Fahrrad gefahren ist. Es wurde auch ein Bußgeldbescheid gegen den Autofahrer erstellt.
Ich war auf der Vorfahrtsberechtigten Straße und der Autofahrer hat mich übersehen. Das hat der Autofahrer auch bestätigt, das er mir ins Fahrrad gefahren ist, das Fahrrad auf der Straße lag, er, der Autofahrer es von der Straße heruntergeholt hat und er das Auto wieder zurücksetzen mußte in die Seitenstraße, weil die Endposition auf der Vorfahrtsstraße war, auch vom Auto. Ich stand arg unter Schock neben den Verletzungen und konnte gar nicht reagieren. Die Polizei war nicht vor Ort, sondern der Autofahrer ist weggefahren nachdem er mir einen Namen aufgeschrieben hatte. Ich hatte mir das Autokennzeichen gemerkt gehabt, war beim Arzt und danach bei der Polizei um das anzugeben was passiert war.
Die Polizei hat keine Fotos angefertigt vom Auto oder vom Fahrrad. Das Fahrrad wurde beim Fachhändler zur Reparatur abgegeben und ich hatte eine Rechnung über die Unfallreparatur erhalten.
Jetzt wurde vom LG ein Unfallanalytisches oder technisches Gutachten in Auftrag gegeben. Ich habe gelesen, das am Fahrrad etwas an Lackveränderungen und Kratzer und auch was am Blech als Schädigungen durch den Unfall anerkannt werden, aber es soll wohl nicht so schlimm gewesen sein, das tatsächlich der Fahrradreifen und Schlauch kaputt waren. Das war aber so und auch hatte das Fahrrad eine Acht hinten im Reifen und schleifte. Auch der Rahmen, das Gestänge von vorne vom Lenker bis hinten ist verzogen am Fahrrad. Das ist heute auch noch zusehen.

Entschuldigt die komplizierte Schreibweise zuerst. Mit dem gleichen beauftragten Gutachtenbüro haben schon einige hier im Forum berichtet. Ich glaube zuletzt war es Elamaus. Mir macht das gerade auch Stress.

Viele Grüße
Helios
 
Hallo HerrX,

welchen Einfluss hat das Gutachten denn auf dein Verfahren.
das Gutachten setzt quasi den Standard für alle nachfolgenden medizinischen Gutachten. Der Gutachter errechnet welche Kräfte auf den Körper eingewirkt haben können und, ob ich so gestürzt und mich verletzt habe, wie es eben passiert ist.

Wird die Haftpflichtversicherung den Fahrradreifen/Schlauch jetzt nicht ersetzten.
Das ist egal im Verhältnis zu den anderen Posten.

Wurde der Unfallverursacher dazu befragt oder als Zeuge geladen.
Ja, der hat das ausgesagt im großen und ganzen, was ich oben beschrieben habe.

Viele Grüße
Helios
 
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