Hilfsmittel abgelehnt

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Jesse81

Neues Mitglied
Hallo
Ich hatte 2002 einen arbeitsunfall. Bin 100% schwerbehindert mit dem vermerk B im ausweiß.Bin seit dem gehörlos habe auf einen auge sehprobleme ( 30% sehkraft und bei kaltem wetter doppelbilder) hab sehr schlechtes gleichgewicht usw.bin seit dem eigentlich an zuhause gebunden und hatte nach möglichkeiten geschaut das ich auch mal ohne eine begleitperson das haus verlassen kann ohne gleich angefahren zu werden oder der gleichen,somit bin ich auf einen behindertenbegleithund gestoßen und haben einen termin mit der trainerin ausgemacht zum erstgespräch. Bei dem termin hat sie dann alles aufgenommen und mir 2 wochen später einen kost envornschlag geschickt den ich dann zusammen mit einer empfelung von meinem hno arzt an die bg geschickt habe. Nun hat diese natürlich mit der begründung ( ein behindertenbegleithund würden sie nicht zahlen da nicht annerkannt wie der blindenhund ) nicht zahlen. Ich habe auch gleich wiederspruch eingelegt aber seit dem nichtsmehr von der bg gehört.
Kann mir einer sagen wie lange sowas dauert ( vielleicht aus eigener erfahrung) und wie den so die chancen stehen sowas do h genehmigt zu bekommen?
 
hallo jesse,

es gibt Vereinigungen, welche dir ggf. helfen können ein Behindertenbegleithund zu bekommen.
Ein Blindenführhund ist zumteil anerkannt von den KK.

Alles gute Michi

PS: der Betreff - Hilfsmittel abgelehnt ist etwas irritierend.
 
Ja das mit den vereinen weiß ich. In erster linie geht es mir aber auch um die erfahrungen mit der bg in bezug auf wiederspruch und so
 
Hallo Jessie,

den Widerspruch musst Du innerhalb von 4 Wochen nach dem erteilten Bescheid einlegen.

Brauchst Du aber noch Zeit für Deinen Widerspruch kannst Du Dich einfach auf den Ablehnungsbescheid beziehen, erhebst Widerspruch und schreibst, dass die Begründung noch folgt.

Somit hast Du die Zeit gehemmt.

Dann würde ich sagen stellst Du nun konkrete Fragen und informierst Dich wo und wie es nur geht.

Hast Du evtl. schon mal den Bereich "Teilhabe am sozialen / allgm. / Berufs-Leben" geprüft?

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo
Den wiederspruch hatte ich ja schon vor 2 wochen geschickt und eben noch nichts gehört ( nich das die sagen die haben nix bekommen). Das is aber auch das erste mal das sie was abgelehnt haben somit hab ich da auch kein plan davon
 
Hallo Jesse,
wenn du so wichtige Schreiben wie einen Widerspruch als "Einschreiben mit Rückschein" verschickst, dann ist das zwar teure Post, aber niemand kann behaupten, sie nicht erhalten zu haben.
Ich würde den Widerspruch noch einmal versenden - als Einschr. mit Rückschein.
Liebe Grüße
HWS-Schaden
 
Hallo Jesse,

einmal zum Widerspruch: es muss nichts bedeuten, wenn auf Deinen Widerspruch noch nicht reagiert wurde. Allerdings fragt sich, ob Du hierbei eine noch folgende Begründung erwähnt hast.
In diesem Fall ist im Widerspruchsschreiben die Bitte angebracht, den Eingang des Schreibens zu bestätigen. Ggf. kannst Du das in der Art noch nachholen.

Zum "Hilfsmittel" Blindenhund (ein solches ist er ja): da solltest Du Dich in entsprechenden Vereinen und Verbänden informieren. Es ist ja doch eine Seltenheit, mit der kaum jemand Erfahrung hat. Patienten- und Selbsthilfevereine, auch explizit von und für Blinde wissen da bestimmt besser bescheid.


Gruss

Sekundant
 
Hallo Jesse88,
bin über diesen Satz gestolpert "Es wird derzeit versucht, dass der Behindertenbegleithund denselben rechtlichen Status
erhält wie der Blindenführhund und als medizinisches Hilfsmittel anerkannt wird." Quelle:
http://www.barrierefreies-bad-saulgau.de/Behindertenbegleithunde.htm dort scheinen sich einige dafür einzusetzen.

auch hier http://ahs-berlin.de.tl/Behindertenbegleithunde.htm hättest du vielleicht das Glück durch einen Sponsor zu einem solch ausgebildeten Hund zu kommen.


vielleicht sind diese Links hilfreich für dich.

lg
Petra61
 
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