Zusatzfrage
Hallo und Sorry für die nachstehende Zusatzfrage, die wenig mit der Originalfragestellung zu tun hat.
Ich bin durch diesen Thread aber etwas irritiert, da es bei Unfallfolgen so zeitkritische Fristen zu geben scheint und wäre froh, wenn jemand ergänzend meine Frage klar stellen könnte.
Klar ist, dass, wenn die gegnerische Versicherung die Leistung ablehnt oder bei laufender Regulierung irgendwann einmal die Endgültigkeit (Schlusszahlung) ausdrücklich erklärt, hier irgendwelche Fristen zu laufen beginnen bzw. die Verjährung droht.
Was mich in den bisherigen Beiträgen irritiert, ist, dass es scheint, dass die Verjährungsfrist immer bereits ab dem Unfallzeitpunkt zu laufen beginnt und nicht erst z.B. mit der (erstmaligen) Leistungsverweigerung.
Beispiel:
Unfall durch Fremdverschulden sei im Dez. 2010 gewesen.
Gegnerische Versicherung ersetzt anstandslos alle laufenden Kosten ab dem Unfalltag. Die Genesung/Heilungsprozess ziehe sich bis 2014 und länger hin. Der endgültige Schaden/Beeinträchtigung lässt sich auch 2014 noch nicht final festlegen. Die 3 Jahre plus Unfalljahr als Basis der Verjährung wären hier bereits 31.12.2013 abgelaufen.
Zum 1.1. 2014 könnte, so wie ich die bisherigen Beiträge verstehe, die Versicherung plötzlich alle weiteren Zahlungen mit Blick auf die eingetretene Verjährung einstellen.
Habe ich etwas falsch verstanden oder ist dies trotz laufenden Behandlungsprozess und laufendem Kosten-/Auslagenersatz so ?
Dies würde dann doch bedeuten, dass man innerhalb von 3 Jahren immer entweder die Erklärung der Versicherung braucht, dass diese auf die Einrede der Verjährung verzichtet oder man (Feststellungs-)Klage für einen Schaden erheben müsste, dessen Höhe sich zum Klagezeitpunkt gar nicht beziffern lässt, mit dem Risiko zuviel zu fordern (à anteilige Prozesskostenübernahme) oder zuwenig zu fordern (à Nachforderung ggf. schwierig).
Danke, wenn ich hier eine Erläuterung bekomme, um keine Fristen leichtfertig zu versäumen.
Mope
Hallo und Sorry für die nachstehende Zusatzfrage, die wenig mit der Originalfragestellung zu tun hat.
Ich bin durch diesen Thread aber etwas irritiert, da es bei Unfallfolgen so zeitkritische Fristen zu geben scheint und wäre froh, wenn jemand ergänzend meine Frage klar stellen könnte.
Klar ist, dass, wenn die gegnerische Versicherung die Leistung ablehnt oder bei laufender Regulierung irgendwann einmal die Endgültigkeit (Schlusszahlung) ausdrücklich erklärt, hier irgendwelche Fristen zu laufen beginnen bzw. die Verjährung droht.
Was mich in den bisherigen Beiträgen irritiert, ist, dass es scheint, dass die Verjährungsfrist immer bereits ab dem Unfallzeitpunkt zu laufen beginnt und nicht erst z.B. mit der (erstmaligen) Leistungsverweigerung.
Beispiel:
Unfall durch Fremdverschulden sei im Dez. 2010 gewesen.
Gegnerische Versicherung ersetzt anstandslos alle laufenden Kosten ab dem Unfalltag. Die Genesung/Heilungsprozess ziehe sich bis 2014 und länger hin. Der endgültige Schaden/Beeinträchtigung lässt sich auch 2014 noch nicht final festlegen. Die 3 Jahre plus Unfalljahr als Basis der Verjährung wären hier bereits 31.12.2013 abgelaufen.
Zum 1.1. 2014 könnte, so wie ich die bisherigen Beiträge verstehe, die Versicherung plötzlich alle weiteren Zahlungen mit Blick auf die eingetretene Verjährung einstellen.
Habe ich etwas falsch verstanden oder ist dies trotz laufenden Behandlungsprozess und laufendem Kosten-/Auslagenersatz so ?
Dies würde dann doch bedeuten, dass man innerhalb von 3 Jahren immer entweder die Erklärung der Versicherung braucht, dass diese auf die Einrede der Verjährung verzichtet oder man (Feststellungs-)Klage für einen Schaden erheben müsste, dessen Höhe sich zum Klagezeitpunkt gar nicht beziffern lässt, mit dem Risiko zuviel zu fordern (à anteilige Prozesskostenübernahme) oder zuwenig zu fordern (à Nachforderung ggf. schwierig).
Danke, wenn ich hier eine Erläuterung bekomme, um keine Fristen leichtfertig zu versäumen.
Mope
