Haushaltsführungsschaden bei der PUV?

Kaie

Mitglied
Liebe Gemeinde,
ich habe eine Frage zur Geltendmachung meiner Unfallfolgen (ohne Fremdverschulden) bei meiner PUV:

Kann ich auch bei der PUV

  • Haushaltsführungsschäden und sog. "Assitenzschäden"
  • Schadensersatz wegen später nicht mehr ausführbarer Hausarbeiten
  • Verzinsung des Invaliditätsgeldes ab Zeitpunkt des Unfalls
geltend machen? Oder ist das alles mit der Ermittlung des Invaliditätsgrades und der Zahlung des entsprechenden Betrages abgegolten?

Vielen Dank und viele Grüße
Kaie
 
Hallo Kaie,

geltend machen kannst Du es, nur zahlen wird es Dir keiner ;).

Die PUV ist ein Leistungsvertrag in dem ganz klar und fest umrissen ist, wann welche Leistungen erbracht werden - eine sogenannte Summenversicherung.

Zinsen werden nur fällig, wenn am Ende der 3-Jahres Frist eine höhere Invaliditätssumme festgestellt und gezahlt wurde, als nach der ersten Feststellung.
 
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