Hallo,
es geht um das Sachgebiet Psychatrie, also einer psychischen Erkrankung.
Meine Rechtsanwältin hatte jetzt für beide Sachgebiete, also auch dem orthopädischen/unfallchirugischen 109er Gutachten im SG-Verfahren beantragt.
Muss ich jetzt mit großen Nachteilen rechnen, weil die 109er Gutachten nicht erst im LSG-Verfahren beantragt wurden?
Viele Grüße, BaumGer
es geht um das Sachgebiet Psychatrie, also einer psychischen Erkrankung.
Meine Rechtsanwältin hatte jetzt für beide Sachgebiete, also auch dem orthopädischen/unfallchirugischen 109er Gutachten im SG-Verfahren beantragt.
Muss ich jetzt mit großen Nachteilen rechnen, weil die 109er Gutachten nicht erst im LSG-Verfahren beantragt wurden?
Viele Grüße, BaumGer
