Sekundant
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Dass die Versicherungen Notlagen, Unkenntnis oder einfach Gutgläubigkeit zum Nachteil der Anspruchsteller zunehmend mit dreister Frechheit ausnutzen, bekommen nicht nur wir hier zu spüren. Auch andere, die sich dem Machtmissbrauch gegenüber sehen, sammeln Vorkommnisse und veröffentlichen diese zB hier.
Gruss
Sekundant
Was den letzten Satz betrifft: weshalb sollte man sicher sein, dass diese nicht bereits existiert?Zitiert wird der Newsletter 10/2011 der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV (Deutschen Anwaltvereins) in dem auf die neue “Kontrollfirma” in Diensten der HUK-Coburg hingewiesen wurde.
"... Zweck war aber nicht die “Prüfung” von Sachschäden aus Verkehrsunfällen, sondern die widerrechtliche Kürzung der berechtigten Schadensersatzansprüche des Geschädigten.
...
Was also bereits gut klappt, muss doch auch noch ausbaufähig sein, dachten sich die Herren in Coburg und ersannen die Übertragung des Prinzips auf Personenschäden
...
Ein gewissenhafter Kollege wird kaum ernsthaft seinem Mandanten anempfehlen können, die gewünschte Schweigepflichterklärung nicht der Versicherung, sondern dem externen Dienstleister, also einem Dritten, zugänglich zu machen. Folge wird sein, dass eine HIS-Datei für Verletzungen, Verletzungsfolgen und Krankheiten eingerichtet wird."
Aus: www.captain-huk.de/Kategorie/personenschaeden/ in "HUK-Coburg bemüht jetzt neben der Control-Expert auch die Attest-Expert GmbH"
Gruss
Sekundant
