GEZ - ist keine Behörde: Urteil!

Ingeborg!

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Moin!

Urteil ./. GEZ - LG Tübingen Beschluss vom 16.9.2016, 5 T 232/16: Der Gerichtvollzieher ist nicht für den (säumigen) 'Gebühreneinzug' zuständig! Die Zwangsvollstreckung aus dem Vollstreckungsersuchen wird für unzulässig erklärt!
Die GEZ ist ein Unternehmen...

Guckst Du hier: https://www.docdroid.net/c2NvXrK/urteil-tbingen5-t-232-16.pdf.html


Zitat: Das wesentliche Handeln und Gestalten der Gläubigerin ist unternehmerisch. Also ist eine Rundfunkanstalt keine Behörde sondern ein Unternehmen.
Daraus ergibt sich klar, dass sie keine Amtshilfe bei Behörden stellen kann.
Alle Vollstreckungsmaßnahmen sind belegbar damit gesetzwidrig.
Die GEZ müsste den Weg über Mahnung, Mahnbescheid, Vollstreckungsgericht mit richterlicher Unterschrift gehen.
doch dazu fehlt jede Rechtsgrundlage, denn auch sogenannte Bescheide können von einem Unternehmen nicht erteilt werden.
Absatz 10, 11, 26, 28,29, 30 dort sind die entscheidenden Argumente einer Vollstreckungsabwehr.

https://haunebu7.wordpress.com/2016/09/26/eilmeldung-die-gez-ist-damit-wohl-erledigt/



Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo Ingeborg!,

vielen Dank für deinen Post!
Wenn dem so ist, dann Herzlichen Glückwunsch an all diejenigen die mit der GEZ auf Kriegsfuß stehen!
 
Hallo,
verrücktes Urteil, aber Rechtsmittel ist noch möglich und wird sicher eingelegt.

Wir dürfen also noch nicht jubeln.

Gruß von der Seenixe
 
Ich finde es auch teilweise echt lächerlich was mit den Gebühren so alles gemacht wird. Wie man hört, verdienen da die Großen teilweise vier-mal so viel wie die Kollegen aus dem privaten Fernsehen. Ich hoffe, dass das ganze bald abgeschafft wird. :mad:
 
Verstehe nicht, warum sich die Leute immer an der GEZ aufgeilen...
Als ob es keine anderen Steuern gibt, die wir unfreiwillig zahlen und nichts davon haben
....Rente zum Beispiel oder Krankenkasse
 
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