Gesucht wird: Folgeentscheidung des LSG nach BSG-Urteil B 2 U 4/04 R

Hallo oerni,

vielen Dank für deine Mühe, ist es aber leider auch nicht. Habe jetzt mal bei Gericht angefragt und das Folgeurteil angefordert. Werde es beizeiten hier einstellen.

Gruß
Joker
 
moin moin Joker1

Ob dir das weiterhilft, kein Ahnung.
Aber was ich dazu gefunden habe ist:

Verfahrensgang


Wird zitiert von ... (14)


dazu auch
http://www.dguv.de/UV-Recht/11_2013/2229908v1.pdf

1.
Das Ende des Verletztengeldanspruchs nach § 46 Abs. 3 S. 2 SGB VII ist durch Verwatungsakt festzustellen, weil es eine Prüfung im Sinne einer Prognoseentscheidung erfodert, die nicht durch die Gerichte ersetzt werden kann.
2.
Die Widerspruchsstellen der Unfallversicherungsträger sind funktionell und sachlich
nicht zuständig, an Stelle der Ausgangsbehörden der Träger die erforderliche Prognoseentscheidung zu treffen.
§ 46 Abs. 3
S. 2 SGB VII, § 42 SGB X
Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 11.04.2013L 3 U 269/11
Bestätigung des Urteils des SG Potsdam vom 06.10.2011 S 12 U 50/11
Streitig war das Ende eines Verletztengeldanspruchs.

Der beklagte UV
-Träger hatte die Krankenkasse der Klägerin mit Schreiben vom 08.03.2010 aufgefordert, an diese bis zum 29.11.2010 Krankengeld auszuzahlen. Die Klägerin, die eine Kopie des Schreibens nachrichtlich erhalten hatte, legte dagegen Widerspruch ein (Rn 2). Dieser wurde mit Widerspruchsbescheid zurückgewiesen;
die Festlegung des Beendigungszeitpunkts gemäß § 46 Abs. 3 S. 2 Nr. 3 SGB VII sei
zu Recht erfolgt (Rn 6)
.
Das LSG ist dieser Auffassung nicht gefolgt (Rn 19). Die (formalen) Voraussetzungen des § 46 Abs. 2 Nr. 3 SGB VII lägen nicht vor. Ausgangspunkt sei dabei (Rn 20), dass nach der Recht-sprechung des BSG das Ende des Verletztengeldanspruchs nach § 46 Abs. 3 S.2 SGB VII durch Verwaltungsakt festzustellen sei, weil es eine
nicht durch das Gericht ersetzbare Prü-fung im Sinne einer Prognoseentscheidung erfordere (Hinweis auf Urteil des BSG vom 13.09.2005 B 2 U 4/04 R , HVBG-
Info 003/2006, S. 270 ff.).

gruß
 
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