Ein RICHTER blickt zurück

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Tscharlie

Erfahrenes Mitglied
Ein Richter im Ruhestand gesteht......tiefer Ekel...... "Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht "kriminell" nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt ("unantastbar"), weil sie "per Ordre de Mufti" (Anm.: auf Weisung von Oben") gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen...... In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst - durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke, (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor 'meinesgleichen'. " Frank Fahsel, Fellbach, in der "Süddeutschen Zeitung", 09.04.2008 :mad::mad::mad::mad::mad:
:mad:
 
hallo tschalie,

ja das überrascht mich nicht.

Wenn man sich schon etwas Fachwissen aneignet, dann erkennt man sachlich, was am Laufen ist.

Lg. Rolandi
 
@Alle,

ich finde es immer interessant, dass letztendlich nur Richter im Ruhestand die Erkenntnis haben. Im Grunde genommen war dieser Richter auch nicht besser, als andere. Denn, wenn er damit nicht leben konnte, hätte er bereits vorher die Konsequenzen ziehen müssen. Ich hatte übrigens vor 20 Jahren eine Richtirin kennen gelernt, die genau das gemacht hat mit allen Konsequenzen, die sich damit ergeben.

Aber, der hiesige Richter wollte natürlich nicht seine Pension aufs Spiel setzen, also hat er mitgemacht, bis zum Ende. Nun braucht er darüber aber auch nicht mehr zu reden.

Herzliche Grüße vom RekoBär :-(
 
hallo Rekobär,

Meine nachfolgende Meinung:

ich stelle mir nur die Frage:

wieso ändert sich an diesem System, welches seit Jahrzehnten vielen Betroffen bekannt ist, nichts?

Auch wenn man dagegen vorgeht, wird alles ......

Hingegen wird weiter nach Außen gepredigt, dass man nach dem Gesetz arbeitet, weshalb?

Lg. Rolandi
 
Wie sagte vor nicht all zu langer Zeit ein Prof. Dr. med XY den ich Unterwegs kennen lerne durfte:
Es wird sich etwas ändern, braucht nur noch eine kleine Zeit und die BG-Dogma wird gebrochen werden.

Ja jeden Tag werden Rechtsvergehen gemacht, in der Politik, in Gerichten (z.b. bei Unfallmann oder bei oerni).
Wir wissen das, auch Mitmenschen in Ämtern erkennen das "verkorkste" System.

Von daher hilft nur Vorwärts schauen und die Dogma der Rechtsverdreher durchbrechen.
 
@All,

hier zeigt es sich doch wieder ganz deutlich, dem Bürger wird Wasser gepredigt während die Prediger
Wein trinken. Wenn Lügen, Korruption, asoziales Verhalten und staatlich legalisierte Rechtsbeugung
knallen würden, dann wäre in der gesamten BRD das ganze Jahr Silvester.

MvfG GaWasIn
 
Hallo zusammen,

auch aktuell gibt es dahingehend keine Änderung,
obwohl seit dem letzten Beitrag zu diesem Thema mehr als 1 Jahr vergangen ist.

Was ist eigentlich mit den "ehrenamtlichen Richter beim SG/LSG"
bekommen jene dies nicht mit, was der Richter im Ruhestand beschreibt?

Ist eine Änderung in baldige Sicht?

Lg. Rolandi
 
Zuletzt bearbeitet:
Was ist eigentlich mit den "ehrenamtlichen Richter beim SG/LSG"
Die ehrenamtlichen Richter decken in der Regel die Hauptamtlichen Richter -meine Erfahrung- !

Hat sich schon jemals ein Kläger bei Gericht getraut, die ehrenamtlichen Richter nach dem Namen
Ihrer gesetzlichen Unfallversicherung - Betrieb oder selber versichert - zu Fragen?
Es ist ein Unterschied, ob man bei einer anderen BG versichert ist, als zufälligerweise bei der Beklagten.
 
Hallo Oerni,
als ehrenamtlicher Richter kann ich das, was Du schreibst nicht so stehen lassen. Ich bin selbst in der Strafgerichtsbarkeit tätig, habe aber regelmäßig auch mit ehrenamtlichen Richtern aus der Sozialgerichtsbarkeit Kontakt.
Als erstes zur Rolle der ehrenamtlichen Richter:
Ehrenamtliche Richter sind unabhängig und unterliegen denselben rechtlichen Pflichten wie Berufsrichter. Sie entscheiden nach bestem Wissen und Gewissen und sind nicht an Weisungen gebunden. Ihre Aufgabe ist es, die Perspektive der Praxis in die Rechtsprechung einzubringen – nicht, ‚Hauptamtliche zu decken‘
zur Neutralität und Befangenheit:
„Sollte ein ehrenamtlicher Richter in einer konkreten Sache befangen sein (z. B. wegen Versicherungszugehörigkeit), muss er sich selbst ablehnen oder kann auf Antrag abgelehnt werden (§§ 41 ff. ZPO, § 54 SGG). Das gilt unabhängig davon, ob jemand direkt bei der Beklagten-BG oder einer anderen versichert ist.“
Zur Kritik an der Praxis:
Falls Vorwürfe kommen, dass ehrenamtliche Richter „systemisch parteiisch“ seien:
„Wenn es konkrete Anhaltspunkte für Befangenheit gibt, kann dies im Verfahren geltend gemacht werden. Pauschale Unterstellungen widersprechen jedoch dem Grundsatz der Unabhängigkeit der Justiz.“
nun noch zum Rechtlicher Hintergrund:
Ehrenamtliche Richter sind keine „Vertreter der BG“, sondern Bürger, die nach dem Sozialgerichtsgesetz (SGG) berufen werden. Ihre Unfallversicherung (ob über einen Betrieb oder als Selbstständige) hat keinen Einfluss auf ihre richterliche Tätigkeit, es sei denn, sie wären direkt in den Fall involviert.

Nicht alles an Diskussion zu einem Urteil der Sozialgerichte finden vor der Öffentlichkeit statt. Die Diskussion im Richterzimmer kennzeichnet in vielen Fällen auch das Urteil.

Es ist auch für mich nicht so richtig nachzuvollziehen, warum immer wieder so agierst. Wenn jemand konkrete Befangenheit vermutet, soll er dies formell im Verfahren vorbringen – pauschale Kritik ist kein Argument.

Gruß von der Seenixe
 
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