Daten fürs Versorgungsamt

Hallo Kasandra und Herzblut

Zu Kasandra.
Habe ja den Schein vom Versorgungsamt weg geschickt,wie mache ich das jezt mit der Schweigepflichtsentbindung ?
Ist ja schon alles weg vom Amt und da habe ich die BG nicht Eingetragen.
Unterschreiben muß man den Antrag ja.

Zu Herzblut
Wo steht denn das mit den 3 Monaten?
Ist da neu ein Bekannter von mir sagte es kann dauern er wartet schon länger als 3 Monate seit seinem Wiederspruch.

Ich hoffe ihr knnt mir da noch helfen.
Kann immer nur Sagen gutes Forum hier ,es gibt eben doch noch gute Menschen.:)

Gruß Marki
Hi, Markievtl.ist die Broschüre vom Integrationsamt Behinderung und Ausweis vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin eine kleine Hilfe
Tel.030 902290.
Sächsische Str.28-30
10707 Stand dez.2010.gibts kostenlos
sonst.www.lageso.berlin.de .
liebe Grüße Gustchen
 
Hallo marki,

das was Du schreibst mit dem GdB habe ich auch schon gelesen, jedoch betrifft die MdE eigentlich die Einschränkung auf dem gesamten Arbeitsmarkt und der GdB die Einschränkungen im gesamten Leben. Hier werden auch alle gesundheitlichen Beeinträchtigungen berücksichtigt und nicht nur die, die durch den Arbeitsunfall eingetreten sind.

Viele Grüße

Abendsonne
 
Hallo Abendsonne


Ist ja richtig wie du Schreibst,sber die einzelnen Werte der Behinderungen werden ja nicht Addiert.
Also kann es schon sein das das VA einfach die Prozente der BG übernehmen darf.
Mir ist bei der Sache nur wichtig das VA und BG nicht miteinander Daten austauschen.Das möchte ich nicht und weiß aber noch nicht wie.
Will die Sache aber noch diese Woche Abschicken.


Gruß Marki
 
Hallo Marki,

also bei mir geht es zur Zeit um die Bewilligung der Unfallrente. Da das Gutachten der BG wahrscheinlich zu hoch war, schreibt sie jetzt sämtliche Ärzte an. Da sie mir nicht bescheid gegeben haben, habe ich komplett die Schweigepflichtsentbindung entzogen
Es gibt jedoch einige Paragrafen, die es ggf. der BG trotzdem erlauben, Ausküfte einzuholen. Ob es für das Versorgungsamt auch gilt weiß ich jetzt nicht.

Ich schaue morgen mal nach.

Viele Grüße

Abensonne
 
Hallo Abendsonne,

ich weiß nicht ob es Dir weiterhilft oder ob es über haupt geht fordere doch bei BG und Versorgungsamt Akteneinsicht an dann könntest Du doch sehen an Hand des schriftwechsels wer von wehm was angefordert hat.

Viele Grüße

Lilo
 
Moin zusammen :)

... Also kann es schon sein das das VA einfach die Prozente der BG übernehmen darf. ....

Nein! Wie soll das gehen?

Die Einstufung der MdE bei der BG bemisst sich ausschliesslich an den Folgen des Arbeits/Wegeunfalls oder der Berufskrankheit. Die jeweilige BG, welche für genau diesen (Un)Fall zuständig ist, berücksichtigt bei ihrer Einstufung auch immer nur die Folgen dieser Schäden.
(Wenn mehrere Unfälle waren, für die verschiedene BGs zuständig sind, dann werden die jeweiligen Prozente der Erwerbsminderung zusammen gezählt. Sobald die gesamten Prozente 20 MdE ergeben (sog. Stützrente) werden Renten gezahlt. Dann auch von verschiedenen BGs die jeweiligen Anteile.)

Das VA hat alle Behinderungen im Alltag, unabhängig von der Herkunft, zu berücksichtigen. Also alle Behinderungen im Alltag, egal ob durch Unfall oder Krankheit oder von Geburt an. Darauf stützt sich der GdB.
Auch die Rentenversicherung hat nicht nach der Ursache zu staffeln, sondern hat alle Probleme, Behinderungen und Krankheiten bei der Einstufung (ihrer) MdE zu berücksichtigen. Das hat mit der MdE der BGs nichts zu tun!

Die Minderung der Erwerbsfähigkeit nach GUV ist auf die jeweiligen Unfall/Krankheitsfolgen, welche im Beruf erlitten wurden, eingeschränkt.

Die Minderung der Erwerbsfähigkeit nach RV ist auf die Fähigkeiten der Betroffenen abgestellt, unabhängig von der Ursache, am allgemeinen Arbeitsmarkt Einkommen erzielen zu können.

(Die MdE der GUV und die MdE der RV sind nicht vergleichbar. Allerdings könnte es wohl dann vergleichbar sein, wenn eine (Arbeitsunfall)Verletzung zur MdE der GUV führt und diese am allgemeinen Arbeitsmarkt bemessen wurde.)

Der Grad der Behinderung nach VA ist, unabhängig von der Ursache und abgelöst von den Auswirkungen auf irgend welche Erwerbsfähigkeit, sondern gesamtheitlich auf die Einschränkungen im Alltagsleben zu bemessen.

Zum Thema Schweigepflichtentbindung habe ich hier mal was geschrieben:

http://www.unfallopfer.de/forum/showpost.php?p=166759&postcount=1

.... fordere doch bei BG und Versorgungsamt Akteneinsicht an dann könntest Du doch sehen an Hand des schriftwechsels wer von wem was angefordert hat. .....

Über die Anforderung "Akteneinsicht" einen Überblick zu bekommen ist ja eine gute Idee, nutzt aber nichts, wenn ihr, wie ich, von der anderen Seite auf die Frage nach den fehlenden Seiten die Antwort bekommt, das seien alles Informationen die für mich nicht von Interesse seien......... :confused:
 
Hallo frank

Das ist gut mit der Schweigepflichtentbindung da brauche ich ja nur die BG einzusetzen.
Und somit müssen se fragen wenn se Daten haben wollen.
Hat das bei dir auch gut geklappt?

Vielen Dank dafür.

Gruß Marki
 
Hallo frank,

Zitat: ...auf die Frage nach den fehlenden Seiten die Antwort bekommt, das seien alles Informationen die für mich nicht von Interesse seien.........

Hast Du denen nicht mitgeteilt, daß Du selbst bestimmst, was für Dich von Interesse ist?
Das ist ja mal wieder eine Frechheit! Damit läßt Du die doch nicht durchkommen, oder?


Grüße von
Ingeborg!
 
Moin zusammen :)

@marki, die BG hat das akzeptiert und jeweils angefragt.

@Ingeborg!, mehrfaches Nachhaken hat nichts gebracht - sie haben mir über 300! Seiten vorenthalten. Ich kann nur hoffen das sowas vor Gericht nicht durchgeht.

Naja, die Hoffnung stirbt zuletzt .... ;)
 
Hallo

Wollte nur mal Fragen ob man dem Versorgungsamt auch mal etwas druck machen kann.
Die lassen nix mehr von sich hören seit ich denen die BG % nicht gegeben habe.

Gruß marki
 
Hallo Marki
das dauert beim Va . Hast du 20 % von der Bg bekommst sicher nicht mehr beim Va ,die lehnen so gut wie alles ab
Bei mir versteift 30 % mehr gibts nicht

Lg
Bully

Druck machen kannste vergessen ,das ist ein Amt
 
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