Brauche Tipp/Hilfe bei der Anerkennung BK 2108

Hallo Joachim,

Einwände gegen das Gutachten (GA) sollten bei der BG schriftlich erfolgen.
Einen Anspruch auf ein neues GA hast du nicht.
Wenn das GA zu einem ablehnenden Bescheid führt, kannst du Widerspruch einlegen und in der Begründung nochmals die Einwände darlegen. Wenn die BG durch den Widerspruch ihre Entscheidung nicht ändert, ist der nächste Schritt die fristgerechte Klageeinreichung. Bei Gericht müssen dann deine Einwände gegen das GA geprüft werden, oft wird dann von Gericht ein neues GA beauftragt.

Oder bist du schon im Klageverfahren?

VG
 
Danke für die Antwort.
Nein, ich bin nicht im Klageverfahren. Ich war im November 2024 zur Begutachtung und bis heute noch keinen Bescheid bekommen. Keine Ahnung wie lange sowas dauert. Ich konnte das Gutachten auf der BG-Webseite einsehen, und bin erstaunt darüber, dass im Gutachten viele Sachen anders geschrieben wurden, als es mir gesagt wurde. Andere Sachen wurden nicht erwähnt, oder verharmlost, oder falsch dargestellt.

Als Empfehlung/Fazit steht im GA:
Keine MDE.
Unterstützung/Hilfsmittel, durch die BG, wären nicht mehr zielführend, weil bei mir keine Verschlechterungeen zu erwarten wären, ich Vollbeschäftig bin und nächstes Jahr in Rente gehen würde...

Deshalb hatte ich gehofft, das man vielleicht schon vor einem Bescheid das GA wegen (z.B. Diskriminierung) ablehnen könnte. Es steht im GA nicht mal drinn, wieviel Gewicht ich überhaupt tragen darf. Deshalb bekomme ich zur Zeit auch keine Erleichterung auf der Arbeit. Hatte beim Gutachten gesagt, dass ich beim Tragen und Heben starke Schmerzen bekomme, die dann tagelang anhalten.

Gruß
Joachim
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für die Antwort.
Nein, ich bin nicht im Klageverfahren. Ich war im November 2024 zur Begutachtung und bis heute noch keinen Bescheid bekommen. Keine Ahnung wie lange sowas dauert. Ich konnte das Gutachten auf der BG-Webseite einsehen, und bin erstaunt darüber, dass im Gutachten viele Sachen anders geschrieben wurden, als es mir gesagt wurde. Andere Sachen wurden nicht erwähnt, oder verharmlost, oder falsch dargestellt.

Als Empfehlung/Fazit steht im GA:
Keine MDE.
Unterstützung/Hilfsmittel, durch die BG, wären nicht mehr zielführend, weil bei mir keine Verschlechterungeen zu erwarten wären, ich Vollbeschäftig bin und nächstes Jahr in Rente gehen würde...

Deshalb hatte ich gehofft, das man vielleicht schon vor einem Bescheid das GA wegen (z.B. Diskriminierung) ablehnen könnte. Es steht im GA nicht mal drinn, wieviel Gewicht ich überhaupt tragen darf. Deshalb bekomme ich zur Zeit auch keine Erleichterung auf der Arbeit. Hatte beim Gutachten gesagt, dass ich beim Tragen und Heben starke Schmerzen bekomme, die dann tagelang anhalten.

Anwälte tun sich anscheinend, aus Zeit und Kostengründen, schwer mit BG-Fällen. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt erst ab Klageverfahren Kosten und dann auch nur zu gering, um kostendeckend zu Arbeiten, wurde mir gesagt.
Ich überlege gerade ob ich beim VDK nachfragen sollte...

Gruß
Joachim
 
Hallo @Joachim62

Frag bei deiner RSV nach, ob sie wirklich erst ab Klageverfahren leisten. Ich verstehe dich so, dass du diese Auskunft nicht dem Vertrag entnommen oder von der RSV hast, sondern vom Anwalt. (Meine RSV hat auch die Beratungen bewilligt.)
Der RA scheint nicht wirklich motiviert, ggf. mal bei anderen RAen nachfragen (aber erst die Frage mit der RSV klären).
Falls du das finanziell kannst, käme vielleicht auch infrage, mit dem RA eine zusätzliche Zahlungsvereinbarung zu treffen? Ich weiß nicht, wie man das am besten macht … ist nur eine spontane Idee.

Wegen der fehlenden Angabe im GA, wieviel du tragen darfst: Du könntest deiner BG schreiben, dass dein Arbeitgeber dazu Angaben benötigt, um dich anders einzusetzen.

Eine Notwenigkeit von Hilfsmitteln kann vielleicht der D-Arzt unterstützen??
Welche Hilfsmittel benötigst du?
Brauchst du die allein bei der Arbeit?

Diskriminierung: Sollte wirklich Diskriminierendes im GA stehen, empfiehlt sich evtl. zu gucken, ob es eine Antidiskriminierungsstelle in deinem Bundesland gibt und dort die Aussagen prüfen zu lassen.
Ohne eine solche Unterstützung wird die Beschwerde bei der BG vermutlich wenig bewirken. Aber zur Not nicht unversucht lassen, zuerst andere Möglichkeiten prüfen, um deiner Aussage/Beschwerde mehr Gewicht zu verleihen.

Alles, was sachlich-objektiv im GA nachweislich falsch ist, solltest du zeitnah vorbringen.

VG
 
Hallo an alle!
Ich war in der Zwischenzeit beim VDK und habe mich etwas beraten lassen.
Leider kann die Rechtsabteilung noch nicht für mich tätig werden, da ich noch keinen Bescheid oder Mitteilung von der BG bekommen habe.
Mir wurde also dort zu folgendem geraten:
1. Krankschreiben lassen!
2. Reha beantragen!
3. Bei der BG nachfragen!
Als Begründung wurde mir gesagt: weil ich voll ganztägig Erwerbstätig bin, ich nicht Krankgeschrieben bin und ich seit 2018 keine Reha mehr hatte, passiert nichts.
Ich bin dem Rat gefolgt.
1. Seit mitte Juni Krankgeschrieben.
2. Reha beantragt, und von mitte September bis Mitte Oktober in der orthopädischen Reha gewesen.
3. Zwischzeitlich, auch auf anraten des Sozialdienstes der Reha, mehrfach der BG geschrieben.
Der BG sollte ich folgende Unterlagen nach und nach senden:
1. meine Gegendarstellung zum damaligen Gutachten.
2. Mein Gedächtnisprotokoll der Begutachtung.
3. Reha Beginnmitteilung.
4. Mitteilung über Verlängerungswoche.
5. Eine Bescheinigung von meinem Ortopäden für den Arbeitgeber, über meine Einschränkungen (nicht mehr als 10 Kg tragen, usw.).
6. Erinnerungsschreiben an meine E-Mails vom... (Sachstandsanfrage, Fristsetzung für Untätigkeitsklage, ...)
Ich sollte denen auf den Wecker gehen, sonnst passiert da anscheinend nichts, wurde mir gesagt.

Ich der Reha wurde mir schon nach einer Woche gesagt, dass ich Arbeitsunfähig entlassen werde. Und das ich Berufsunfähig entlassen werde. Das hat mir Angst gemacht. Ich sagte das will ich nicht! Ich will keine halbe Erwerbsminderungsrente! Oder von der Krankenversicherung zum medizinischen Dinst geordert werden! Mir wurde gesagt, ich soll mir keine Sorgen machen. In dem Entlassungsbericht wird beides angegeben: Berufsunfähig aber Arbeitsfähig über 3
h oder 6h auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Dann hätte ich ruhe vor der GKV und der DRV.

Stimmt das?
 
Ob es meine Schreiben an die BG oder Zufall ist, weiß ich nicht.
Habe von ein paar Tagen einen Anruf der BG bekommen, als ich noch in der Reha war. Mir wurden medizinische Behandlungen zugesagt, über die ich per Post in ein paar Tagen Bescheid bekomme.

Nun ist ein Schreiben der BG, einen Tag nach der Entlassung aus der Reha und kurz nach meiner Anschluss AU-Bescheinigung vom Orthopäden, gekommen.
Im Schreiben steht:
Der Bescheid über die Anerkennung einer BK wird Ihnen zeitnah, unter Vorbehalt der Zustimmung des Rentenausschusses, gesondert zugestellt.

Als Anlage zu Ihrer Kenntnisnahme:
Allgemeine/Besondere Heilbehandlung wegen einer BK.

In der Anlage, die an meinen Ortopäden gerichtet ist steht:
Bei der versicherten Person haben wir eine BK 2108 ... anerkannt.
Weitere Behandlungen sind als "allgemeine Heilbehandlung" durchzuführen, kein Rezeptanteil zu leisten.

Ich bin mit dem Schreiben zum Orthopäden. Jetzt wurde mir eine neue AU-Bescheinigung ausgestellt. Auf der neuen AU würde Berufskrankheit angekreuzt.

Was wird jetzt auf mich zukommen?
Habt ihr Erfahrungen?
Von wem bekomme ich Krankengeld?
Wie lange kann ich mich auf Rücken Krankschreiben lassen?
Muss ich jetzt mit Problemen durch die BG bei längeren Krankschreibungen rechnen?
 
Ich bin für jeder Ratschlag/Tipp dankbar, weil in nicht weiß was ab jetzt auf mich zukommt.

Hab noch was vergessen.
Als ich den Anruf von der BG bekommen hatte, wude ich nach Unterstützung und Behandlungen gefragt.
Ich sagte, dass ich jede Unterstützung und Behandlung gebrauchen kann. Weil ich durch REHA und anschließend T-RENA versuche eine OP zu vermeiden.
Laut Reha Arzt soll ich demnächst ein neues MRT und eine Untersuchung beim Chirurgen machen lassen.

Die BG sagte, das ich alle Untersuchungen bei denen machen lassen kann.

Was ratet ihr mir?
Soll ich z.B. der BG meine neue AU ( Berufskrankheit angekreuzt) senden?
 
Hallo Joachim,

Du musst wohl abwarten was der Rentenausschuss Dir anerkennt. Soweit ich von meinem Fall noch weiß, folgt er dem was der Gewerbearzt sagt und natürlich das Gutachten. BK anerkannt bringt erst ab MDE 20 % Rente, bei 10 oder 15% gibts nichts.

Sofern die BK anerkannt ist und Rente bewilligt, bekommst Du die Rente rückwirkend ab Eintritt Versicherungsfall, mit 4% Zinsen glaub ich ausgezahlt.

Die Einschränkungen für 20% sind schon enorm, mehr wie 10 kg heben langes stehen, sitzen über 1 Stunde usw. sind nicht möglich, zumindest bei mir. Es kommt halt auf die Einschränkungen an und wie ausgeprägt die Schädigungen sind.

Wenn Gutachten und Gewerbearzt durch sind dann fehlt nur noch der Renteausschuss, der tagt glaub ich alle 4-6 Wochen. Die Schreiben gehen auch zeitnah danach raus.

Gruß Tillis
 
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