Bitte um Hilfe // Klagebescheid - Abwägen von Optionen // Dankeschön

Hallo @Kasandra

ch gehe davon aus, dass die oben beschriebenen Schritte für andere Teilnehmer im Forum geschrieben wurden. Genau diese Schritte habe ich in den letzten Wochen ebenfalls unternommen, und seit zwei Tagen zeichnet sich eine positive Entwicklung ab. Mir ist bewusst, dass nicht alle „Pferde“ ins Spiel kommen werden, daher setze ich auf mehrere Optionen.

Ein persönliches Anliegen: Es würde mir sehr helfen, wenn Du, @Kasandra in Deinen Beiträgen auf die mehrfachen Ausrufezeichen verzichten könntest. Wenn Du eine Tatsache hervorheben möchtest, kannst Du das auch gerne verbal tun. Ich äußere nochmals meinen Wunsch und meine Bitte zugleich auf Augenhöhe zu kommunizieren. Vielen Dank für Dein Verständnis.

Meine ursprüngliche Frage bezog sich auf die Anwendbarkeit von § 44 SGB X. Hat jemand in diesem Zusammenhang praktische Erfahrungen oder Hinweise? Bisher scheint dies nicht der Fall zu sein. Ich freue mich über jede Rückmeldung dazu.

Vielen Dank und viele Grüße
 
Hallo Thinkwice,

bitte überlasse mir Satzzeichen etc. zu setzen, wie ich es meine diese einzusetzen!

Oh, sorry, mal wieder ein ! Ausrufungszeichen....

Fakt scheint doch erstmal zu sein, Du willst eine Therapie - welche hier nicht anerkannt ist, oder? Entschuldige bitte das Fragezeichen! Und jetzt das Ausrufungszeichen.

Aber alles kein Problem, Du kannst doch einfach mal hier die Kostenübernahmen von GKV, HPV, BG, DRV und sonstiger Kostenträger verlinken, womit Deine Therapie abgesichert, anerkannt und genehmigt wird.

Dann haben wir ja auch für Dich die Hilfestellung und ggf. Besserung Deiner Gesundheit oder auch sogar Deiner Heilung. Das wäre doch wunderbar!

Hier haben sehr viele Erfahrung mit § 44 SGB X. Aber was konkret ist Deine Frage diesbezüglich?

Viele Grüße,

Kasandra
 
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