Bitte um Hilfe // Klagebescheid - Abwägen von Optionen // Dankeschön

thinktwice

Erfahrenes Mitglied
Hallo zusammen,

gerne möchte ich auf Eurer Schwarmwissen und Eure Erfahrungen zurückgreifen. Ich hoffe, dass ich so mehr Klarheit für mich erhalten und dann die richtige Entscheidung treffen kann. Es geht um eine komplexe PTBS, Traumafolgestörungen, beides chronifiziert. Vom MD liegt ein Gutachten vor, was ein schweres, chronifiziertes Krankheitsbild bestätigt, ebenso die Nowendigkeit der Behandlung.

Mir liegen zwei Klagebescheide vor, es geht um ambulante (Antrag auf außervertragliche Psychotherapie) und stationäre Traumatherapie. In beiden Fällen liegt Systemversagen liegt vor, Kriterien sind erfüllt
  • 20 schriftliche Absagen kassenärztlicher Therapeuten,
  • Bestätigungen der Kassenärztlichen Vereinigung über fehlende Therapieplätze
  • kein Termin über die Terminservicestelle verfügbar, da keine freien Therapieplätze, Terminservicestelle wurde dreifach kontaktiert im Verlauf der letzten Monate/Jahre
  • Gutachten des MDK bestätigt die Behandlungsnotwendigkeit zweifelsfrei
GVK nennt keine Möglichkeiten, wie die Versorgungslücke geschlossen werden kann. GVK beruft sich darauf, dass eine Therapie bei einem approbierten Psychotherapeuten möglich wäre – es sind jedoch keine Therapieplätze verfügbar.

Da ich seit mehr 2 Jahren keinen Therapieplatz finden konnte, stellte ich im Sommer 2024 einen Antrag auf eine außervertragliche Psychotherapie bei der GVK (Bereich ambulante Leistungen).

Der Widerspruchsauschuss verweist mich bei Ablehnung auf den Bereich ambulante Leistungen. Dieser Bereich soll bei der Therapeutensuche behilflich sein. Dort erhalte ich die Auskunft, dass eine direkte Vermittlung eines Therapieplatzes nicht möglich sei, ich solle mich an die Terminservicestelle bzw. an den Arztservice der GVK wenden – beide Stellen können mir keinen Therapieplatz anbieten.

EMDR ist bei mir nicht zielführend, im Kassensystem wird nur kognitive Verhaltenstherapie und EMDR gezahlt. Wissenschaftlich belegt ist, dass Schocktraumata nicht allein mit Gesprächstherapie integriert werden können. Im Bereich der privaten KV sind passende, zielführende Angebote da. Die psychosomatischen Kliniken, die vom Gutachter empfohlen werden nehmen mich nicht auf (schriftliche Bestätigung liegt vor).

Ich habe die Krankenkasse schriftlich gebeten, mir innerhalb einer angemessenen Frist einen Therapieplatz zu vermitteln. Die Krankenkasse hat nicht reagiert, mir keinen Platz angeboten. Ist das ein weiteres Indiz für Systemversagen?

Eine Klage wäre mit einem sehr hohen mehrfachen Risiko einer Re-Traumatisierung und damit verbunden einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes bzw. Arbeitsunfähigkeit verbunden.


Ein Anwalt hat nun als Option § 44 SGB X ins "Spiel gebracht. Voraussetzungen für die Anwendung des § 44 SGB X

Soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist, und soweit deshalb Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbracht oder Beiträge zu Unrecht erhoben worden sind, ist der Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen.“ (§ 44 Abs. 1 S. 1 SGB X)[1].

1. Bestandskräftiger Verwaltungsakt

Es muss ein Verwaltungsakt vorliegen, der bereits bestandskräftig, also unanfechtbar geworden ist.

---> das wäre der Fall, wenn ich keine Klage erheben würde

2. Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts

Der Verwaltungsakt muss rechtswidrig sein, weil entweder das Recht unrichtig angewandt wurde oder der zugrunde gelegte Sachverhalt unrichtig war.

---> das Gutachten vom MD, das die GVK bzgl. der stationären Traumatherapie beauftragt hat, wurde dem Widerspruchsauschuss nicht vorgelegt, sowohl für die ambulante wie auch für die stationäre Traumatherapie. Frage
---> keine Nennung von Ablehnungsgründe bei bestehender Dringlichkeit, in Bezugnahme auf §13 Abs. 3 SGB V und das MDK-Gutachten
---> Gutachten bestätigt schweres komplexes Krankheitsbild und Behandlungsnotwendigkeit stationär
---> Ablehnung der Therapie) beruht auf einem unvollständigen bzw. unrichtigen Sachverhalt, da nicht alle relevanten Informationen einbezogen wurden, keine vollständige Sachverhaltsvermittlung
---> Auf das Systemversagen geht der Widerspruchsauschuss nicht ein, Das materielle oder formelle Recht wurde falsch angewandt, z.B. wurde eine gesetzliche Anspruchsvoraussetzung nicht korrekt geprüft, eine Vorschrift übersehen oder ein Urteil des Bundessozialgerichts nicht beachtet Bei Systemversagen in Gänze:

BSG 02.09.2014 und BSG 24.04.2018 in Verbindung mit (§ 13 Abs. 3 SGB
Erstattung aller Kosten in tatsächlich entstandener Höhe, nicht begrenzt auf EBM-Sätze (§ 13 Abs. 3 SGB V i.V.m. jurisPK/Helbig, Rn. 59), Rn = Randnotiz, Randnotizen beziehen sich immer auf ein BSG Urteil
-> Sachleistungsprinzip muss anwendbar sein, Sach- und Dienstleistungen dürfen nicht auf EBM beschränkt sein.


3. Nachteil für den Bürger

Die Rechtswidrigkeit muss dazu geführt haben, dass Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbracht oder Beiträge zu Unrecht erhoben wurden.

---> ich erhalte keine leitliniengereichte traumafokusierte Therapie, Verstoß gegen die PTBS-Leitlinie der AWMF
---> Auf das Systemversagen geht der Widerspruchsauschuss nicht ein.


4. Antrag oder amtswegige Überprüfung ---> ist erfüllt

Die Überprüfung kann auf Antrag des Betroffenen oder von Amts wegen erfolgen. Der Antrag muss sich auf einen konkreten Verwaltungsakt beziehen; pauschale oder unbestimmte Anträge führen nicht zu einer umfassenden Prüfungspflicht der Behörde


5. Frist für die Rücknahme ---> ist erfüllt
Leistungen werden maximal für vier Jahre rückwirkend gewährt, gerechnet ab dem Jahr der Antragstellung (§ 44 Abs. 4 SGB X)[2][3]. Für SGB II-Leistungen (Grundsicherung für Arbeitsuchende) ist die Rückwirkung auf ein Jahr begrenzt[2][4].

Im Bereich der Krankenkassenleistungen ist ein Verwaltungsakt insbesondere dann rechtswidrig im Sinne des § 44 SGB X, wenn bei der Entscheidung relevante medizinische Unterlagen oder Gutachten nicht berücksichtigt wurden, falsche Tatsachen zugrunde gelegt wurden oder das materielle Recht nicht korrekt angewendet wurde. In Ihrem Fall wäre § 44 SGB X anwendbar, da die Ablehnung der Therapie auf einem unvollständigen und damit unrichtigen Sachverhalt beruht.



Nun meine FRAGEN:

1) Seht ihr diesen Sachverhalt ebenso?

2) Gehe ich richtig der Annahmen, dass des § 44 SGB X angewendet werden kann? Findet Ihr die Argumentation schlüssig oder muss ich bei einem Punkt noch „nachschärfen“?

3) Wie verhält es sich bei drohender Verschlechterung des Gesundheitszustands (z.B. Retraumatisierung, Arbeitsunfähigkeit)? Inwieweit kann sich die Krankenkasse hier auf Formalien zurückziehen und weiterhin keine Therapie ermöglichen?

4) Versorgung durch nicht zugelassene Leistungserbringer
Wählt ein Versicherter einen nicht zugelassenen Leistungserbringer (z.B. einen Privattherapeuten ohne Kassenzulassung), besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Kostenerstattung durch die GKV. Eine Ausnahme gilt, wenn ein sogenanntes Systemversagen vorliegt, also wenn eine notwendige Behandlung bei zugelassenen Leistungserbringern in zumutbarer Zeit nicht möglich ist. In diesem Fall kann unter engen Voraussetzungen eine Kostenerstattung für die Behandlung durch einen nicht zugelassenen, aber approbierten und qualifizierten Leistungserbringer erfolgen.

5) Sicherstellungsauftrag der Krankenkassen (§ 72 SGB V): Die Krankenkassen sind verpflichtet, die vertragsärztliche und vertragspsychotherapeutische Versorgung sicherzustellen. Sie müssen gewährleisten, dass Versicherte zeitnah Zugang zu den erforderlichen Behandlungen erhalten.

6) Recht auf Teilhabe und Rehabilitation (§§ 1, 4, 9, 10 SGB IX) Als Mensch mit chronischen Erkrankungen habe ich einen Anspruch auf medizinische Rehabilitation und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Leistungen zur Teilhabe haben Vorrang vor Renten- oder Pflegeleistungen und sollen die Erwerbsfähigkeit und Selbstbestimmung sichern. Inwieweit ist die Krankenkasse dazu verpflichtet und muss die Teilhabe fördern?

7) Schutz der Menschenwürde und Teilhabe (§ 1 SGB XII, Art. 1 GG): Die Sozialhilfe und andere Sozialleistungen müssen eine Lebensführung ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht. Das Bundesverfassungsgericht leitet daraus ein Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum ab, das auch Zugang zu medizinisch notwendiger Behandlung umfasst. Vor diesem Aspekt, sollte es doch kein Thema sein, ein Mal pro Woche bei komplexer PTBS eine Therapiestunde zu haben, oder?

8) Gemäß Bundesratsbeschluss vom 14.02.2025 sind Krankenkassen verpflichtet, bei vulnerablen Patienten mit schweren psychischen Erkrankungen die Kosten außervertraglicher Therapien zu übernehmen, sofern keine Vertragstherapeuten verfügbar sind. Wie könnte dieser Sachverhalt greifen

9) Was fällt Euch noch ein?

Herzlichen Dank füre Eure Ideen, Ansatzpunkte und Gedanken sowie Erfahrungen. Manchmal helfen kleine Impulse "große Räder" zu drehen.
LG thinkwice
 
Hallo @thinktwice,

ich kenne es so, dass man einen privatärztlichen Therapeuten aufsuchen kann, wenn man nachweisen kann, dass ein kassenärztlicher Therapieplatz nicht verfügbar ist. Meine - vielleicht veraltete? - Info ist, dass dazu der Nachweisvon 3 angefragten Therapeuten erforderlich ist. Diese Voraussetzung hast du erfüllt.
Leider weiß ich nicht, wie du dann vorgehen müsstest. Frag das vielleicht mal bei einem privat abrechnenden Therapeuten nach, das würde ich tun.

Die eigentlichen Fragen oben kann ich auf die Schnelle nicht beantworten. Eine Klage ist eine langwierige Sache, ich sehe nicht, dass dir damit geholfen ist.

Mal gucken, was andere schreiben.

VG
 
Hallo thintwice,

ohne auf die Klagebescheide einzugehen, davon weiß ich nichts und verstehe ich auch nicht was gemeint ist.

ich stimme @ hws-Schaden erst einmal zu. Da die angefragten Therapeuten - Absagen jetzt schon etwas älter sind, würde ich mir
- eine Liste der Vertragstherapeuten der KV zuschicken lassen
- diese Liste soweit räumlich erreichbar abarbeiten und alles auf der Liste notieren mit Anrufzeiten, Absagen, Wartezeiten usw. Es gibt momentan zur Überbrückungszeit meist eine Sitzung die angeboten wird, das hilft nicht viel. Wichtig ist die Wartezeit darüber hinaus zu vermerken.
- wenn das getan ist und kein Therapieangebot möglich, einen Therapeuten ohne Kassensitz der in Frage kommen würde ausfindig machen und dort die Konditionen erfragen. Alles schriftlich mit Therapiebeginn wann möglich usw. Wenn dies ein psychologischer Psychotherapeut ist, der eben keinen Kassensitz hat, erhöht das die Chance der Zusage der KV. Damit tun die sich leichter, weil regulär ausgebildet.
- Eine ärztliche Stellungnahme beifügen, das wenn keine Therapie erfolgt es zu einer weiteren Verschlechterung kommen kann, wenn dein Hausarzt das so sieht. Ich kenne deine Krankengeschichte nicht! Der Hinweis auf Mehrkosten kann auch mit drin stehen mit Verweis auf deine Gutachten.
- Wenn das dann alles nichts wird, dann wäre eine stationäre Therapie, die ja auch empfohlen wird, anzudenken. Könnte auch parallel gesucht werden. Dann such dir selber eine Klinik die auf ptbs spezialisiert ist. Wichtig ist, das du dich über das Therapieangebot erkundigst und dir genau überlegst was du suchst. Wenn du eine gefunden hast, mehrere Kliniken bieten auch Schnupperangebote an, einfach anrufen und nachfragen, dann mit deinem Hausarzt besprechen und den Antrag so stellen wie er für dich in Frage kommt.

Vielleicht hilft das.

Viel Erfolg
Helios
 
Hallo

Ich würde mir nicht die Liste aller Therapeuten zuschicken lassen, das scheint mir ein zu großer Aufwand zu sein.
Entweder gilt noch die Regelung, dass es genügt 3 (oder waren es 5?) Absagen von infrage kommenden kassenärtztl. Therapeuten zu haben oder nicht.
Um das herauszufinden, würde ich mich gleich an einen privatärztl. Therapeuten wenden, mit dem man gerne arbeiten würde. Dort würde ich nachfragen, ob die alte Regelung noch gilt und wie man am besten vorgeht. Das erscheint mir als der schnellste Weg. Die Alternative der stationären Einweisung ist auch eine Möglichkeit.

VG
 
Hallo Thinktwice,

Dein erster Beitrag war am 10.02.2016!


Hallo zusammen,

ich hatte unverschuldet eine Autounfall. Mir ist jemand (fast) ungebremst mit ca. 50-60 km auf mein stehendes Fahrzeug aufgefahren. Mein Wagen wurde um ca. 8 m nach vorne geschoben. Der Unfallverursacher ist stark krank und stand unter Medikamenteneinfluss. Anwalt ist eingeschaltet.

Folgende Diagnosen wurden nun erstellt
- HWS Distorsion, nach 4 Monaten immer noch akute multisegmentale Funktionsstörung der HWS, BWS und LWS
- Spannungskopfschmerzen und Schlafstörungen, die Nerven liegen blank
- CMD, crainomedibuläre Dysfunktion
- Anpassungsstörung, Angstzustände beim Autofahren

Zudem habe ich Probleme mit den Augen: bei Lese- oder Bildschirmarbeit verschwimmen die Buchstaben ich sehe nicht mehr klar oder sehe Buchstaben/Wörter doppelt, sehr schnelle Ermüdbarkeit, Einschränkungen beim visuellen Greifen, deutliche Instabilität hinsichtlich der Vergenzen in Richtung Exophorie. Ich habe gelesen, dass solche Wahrnehnungsdefizite auch nach Schleudertrauma und Hirnschlägen bestehen können. Kennt sich hier jemand damit aus? Welche weitere Diagnostik ist sinnvoll?

Der Unfall war vor 4 Monaten, seitdem bin ich krankgeschrieben, die Beschwerden sind weiterhin vorhanden, nachts wache ich vor Schmerzen auf, das Liegen auf dem Rücken, der Seite und dem Bauch tut sehr weg. Schmerzen im Bereich der LWS, Brustkorb/Rippen tun weh. Ich schlucke nun schon seit 4 Monaten Schmerzmittel in nicht erheblicher Dosis und bin dennoch nicht schmerzfrei. Längeres Sitzen mehr als 1,5 Stunden bereitet mir erhebliche Schmerzen, im Auto sind die Schmerzen schon nach wenigen Minuten durch die Lehne des Sitzes da.

Vor dem Unfall hatte ich keinerlei Probleme mit der Wirbelsäule/Rücken und konnte Sport 2-3 Woche machen. Folgende Therapieangeobte habe ich schon wahrgenommen:
- 16 Mal Physio
- 3 Mal Osteopathie
- 1 Mal NIS (spezielle Form der Osteopathie)
- MRT der HWS und LWS wurde erstellt, Ergebnisse erklären nicht die Schmerzen

Was hat Ihnen geholfen?
Was würden Sie aus welchem Grund noch veranlassen?

Im Forum habe ich gelesen, dass eine Schweigepfichtentbindung nicht ratsam ist, ich habe diese dem Anwalt für den Hausarzt schriftlich erteilt, soll ich diese wieder entziehen?
Was spricht hierfür? Wenn ja, wie sage ich das meinem Anwalt am Besten?

Besten Dank für Ihr Feedback und mögliche Ansätze zur Besserung.


Ich verstehe Deinen Wunsch zur Verbesserung, aber nach gut 9 Jahren ggf. 8 Jahren forderst Du über die GKV eine Psychotherapie?!?!?

Wie ist Dein Unfallverfahren ausgegangen?

Warum willst Du die "Allgemeinheit" belasten, wenn - entsprechend Deiner Beschreibung Du unschuldig bist und warst nun eine Psychotherapie einfordern?

Was soll Dir diese bringen?

Warum wendest Du Dich nicht an die Versicherung des Unfallverursachers und nennst die HPV als Kostenträger?

Und ja, Du hast Dein Profil sehr eingeschränkt! Ich verstehe, dass Du Schmerzen hast.... - Aber die Profileinschränkung hat tatsächlich ein "Geschmäckle" - so wie man landläufig sagt?

Warum intervenieren nicht Deine behandelnden Ärzte und lassen ihre Kontakte spielen?

Sorry, für mich nimmt dies jetzt eine seltsame Note an.

Ich würde mich sehr freuen, wenn Du dies Aufklären würdest.

Viele Grüße,

Kasandra











Zitat Zitieren

Report
 
Hallo Kasandra,

Ich finde den Ton Deiner Antwort nicht angemessen und kann nicht nachvollziehen, was Dich zu dieser Reaktion veranlasst hat.

Ich habe um Unterstützung gebeten und empfinde es als nicht in Ordnung, dass mir Unterstellungen gemacht werden, ohne meinen Fall oder meine Situation wirklich zu kennen. Mir erschließt sich auch nicht, was Du mit "Geschmäckle" meinst und was Du mir damit sagen willst.

Es wäre mir wichtig zu verstehen, was Deine Intention hinter dieser Reaktion ist.

Ich wünsche mir einen respektvollen und sachlichen Austausch, der auf gegenseitigem Verständnis basiert.

Die gegenerische Hafptlicht hat mir eine sehr niedrige 4-stellige Summe angeboten (Schmerzensgeld inklusive, hoher Verdienstausfall bei einem Jahr Krankschreibung), es lagen Gutachten vor, diese wurden nicht zur Kenntnis genommen, Krankheitsregister der GVK war vor dem Unfall leer, PTBS wurde unter den "Tisch gekehrt". Wie viele von uns wissen, ist es schwer gute Anwälte zu finden und nicht jeder Anwalt führt ein Mandat mit der notwendigen Sorgfaltspflicht. Ich habe nicht geklagt, wiel mir von mehrern Antwälten abgeraten wurde bzw. sehr hohe Kosten - bei relativ niedriger Chance zu gewinnen - auf mich zugekommen wären.

Wenn Du konkrete Vorschläge aufzeigst, wie ich den Unfallverursacher bzw. den HPV in Anspruch nehmen kann, dann prüfe ich diese gerne.

Da ich im functional freeze bin, "funktioniertee" ich im Alltag trotz erheblicher Einschränkungen einigermaßen sehr gut, man arrangiert sich mit der gegebenen Situation und macht das beste daraus. Leider kam es u.a. auch durch Fachpersonl und erneute Situationen im Straßenverkehr zu weiteren Re-Traumatisierungen mit massiven Traumafolgestörungen und erheblicher Einschränkungen bzgl. der Teilhabe am sozialen und beruflichen Leben. Wenn es so weitergeht, dann steht die Arbeitfähigkeit, die so oder so massiv durch die instabilen Kopfgelenke/chronische Schmerzen/hochgraddige Spinalkanalstenose. Es liegen entsprechende Arztberichte vor, die Ärzte stoßen an ihre Grenzen, die GVK ignoriert, das, was im Gutachten steht, das sie selbst beauftragt hat. Die PTBS Leitlinie wird durch die GVK ignoriert, dort wird eine klare Empfehlung für eine traumafokusierte Empfehlung ausgesprochen.

Traumatherapeuten mit Spezialisierng auf komplexe PTBS, Schocktrauma bei V.a. auf nicht-epileptische Anfälle gibt es leider nicht "wie ein Päcken Milch im Supermarkt", das man nur "kaufen" muss. Und es ist kein "Geheimnis", dass es einen Mangel an Therapieplätzen gibt.

Viele Grüße
thinkwice

Hallo

Ich würde mir nicht die Liste aller Therapeuten zuschicken lassen, das scheint mir ein zu großer Aufwand zu sein.
Entweder gilt noch die Regelung, dass es genügt 3 (oder waren es 5?) Absagen von infrage kommenden kassenärtztl. Therapeuten zu haben oder nicht.
Um das herauszufinden, würde ich mich gleich an einen privatärztl. Therapeuten wenden, mit dem man gerne arbeiten würde. Dort würde ich nachfragen, ob die alte Regelung noch gilt und wie man am besten vorgeht. Das erscheint mir als der schnellste Weg. Die Alternative der stationären Einweisung ist auch eine Möglichkeit.

VG
Hallo HWS Schaden,
hallo Helios

die GVK hast 20 Absagen von Therapeuten gefordert - diese liegen vor. Ebenso kann mir die Terminservicestelle keine Termine nennen. Der Prozess ist bekannt und wurde von mir eingehalten. Es liegt Systemversagen vor.

Ich habe eine auf Schocktrauma spezialisierte Therapeutin, diese hat jeodch keine Approbation und darauf besteht die GVK. Der Kostenvoranschlag war dieser Therapeutin war sehr deutlich wie von einem kassenärztlichen Therapeuten. Die Qualfikation auf Schocktrauma ist gegeben, sie bildet selbst kassenärztlich zugelassen Therapeuten im Bereich Trauma aus.

Ich denke, dass Problem ist noch allumfassender: mit den Maßnahmen der GVK (tiefenanalyisch: führt bei Trauma vestärkt in die Instabilität, kognitive Verhaltenstherapie und systemsiche Therapie) kann kein Trauma allein bearbeitet und integriert werden. Du kannst Trauma nicht nur allein über den Verstand/Kognition/Mindset lösen, weil Dein Hippocampus während dem Trauma "offline" war.

Die Lösung ist, dem Körper/Gehirn/Nervensystem durch neue, korrigierende Referenzerfahrungen zu zeigen, dass Du JETZT sicher ist. Und so der Hippocampus die Vergangenheit endlich als Vergangenheit abspeichern kann d.h. das Trauma nicht länger fragmentiert ist, sondern räumlich und zeitlich zugeordnet wird.

Was heißt das nun konkret?
1) Der Körper/Gehirn/Nervensystem muss verstehen, dass es im hier und jetzt sicher ist.
2) wir brauchen neue Körpererfahrungen, die alte Muster überschreiben, dafür bedarf es sichere Räume mit Co-Regulation und zig Wiederholungen, wir brauchen Zeiten und Schutzräume mit möglichst wenig Triggern - (was leider häufig nicht das Leben bzw. der Alltag ist)
3) Nervensystemregulation ist top, jedoch nicht in der Intention "um...zu", sondern, es geht darum das Nervensystem neu zu formen.

Es braucht körpertherapeutische Ansätze, die neurochemische und hormonelle Vorgänge berücksichtigen und Anwender, die darum wissen, wie sich das Gehirn unter Trauma verändert. Und diese Experten habe ich leider noch nicht im System der GVK gefunden.

EMDR als Klassiker mag manchen helfen (wenn es zeitnah, d.h. spätestens 2 Jahre nach der Traumatisisierung von fachkundiger Person) durchgeführt wird, viele Betroffene erfahren dadurch keine Stabilisierung, sondern genau das Gegenteil - so meine eigene Erfahrung und aus dem Austausch mit anderen Betroffenen.

Es bedarf moderne Ansätze in der Psychotherapie, diese sind im System der GVK noch nicht vorhanden, als Selbstzahler stehen diese zur Verfügung. Da bei PTBS jedoch die Behandlungszeiten sehr lang sind (Monate, Jahre) können sich das die meisten nicht leisten. Diese gibt es bereits siehe Dami Chaf, Verena König, Prof. Dr. Stepen Proges, Deb Dana, Dr. Gabor Maté, Peter Levine, Dr. Arielle Schwartz, Michaela Huber etc.

Viele Grüße

Eine stationäre Therapie habe ich parallel gesucht - hier verhält es sich wie im ambulanten Bereich. Die notwendige Expertise gibt es leider nur im privaten Bereich. Aus der Not heraus bin ich mittlerweile selber im Bereich Trauma bei entsprechender Experten weitergeleitet. Die Motivation hierzu war, dass ich besser einschätzen kann, ob in den probatorischen Sitzungen der Therapeut die notwendige Qualifikation hat oder mich möglicherwiese unwissend und nicht wollen in die Re-Traumatisierung schickt. Bei Schocktraumata ist die Gefahr sehr hoch und dies passiert in Millisekunden wenn mit Emotionen/Erinnerng/Konfrontation gearbeitet wird.
 
Die gegenerische Hafptlicht hat mir eine sehr niedrige 4-stellige Summe angeboten (Schmerzensgeld inklusive, hoher Verdienstausfall bei einem Jahr Krankschreibung), es lagen Gutachten vor, diese wurden nicht zur Kenntnis genommen, Krankheitsregister der GVK war vor dem Unfall leer, PTBS wurde unter den "Tisch gekehrt".

Welche Nachweise und Behandlungen hattest Du stationär und ambulant wegen PTBS?

Es geht ja nicht um die GUV - von der Du Leistungen forderst, sondern von der HPV!

Warum willst Du Kostenübernahme der GUV - wenn es einen Unfallverursacher gibt = HPV?

Dies ist ein Leistungsbetrug!

Ich wünsche mir einen respektvollen und sachlichen Austausch, der auf gegenseitigem Verständnis basiert.

Genau dies versuche ich zu vermitteln. Wende Dich an Deinen Kostenträger. Dein Kostenträger ist lt. Deinen ersten Schilderungen die HPV Deines Unfallverursachers.

Warum möchtest Du Kosten auf die Allgemeinheit übertragen?

Dies ist nicht fair auf alle Mitbürger/innen welche Sozialversicherungen zahlen.

Du musst Dich mit Deinem RA an die HPV wenden!

Viele Grüße,

Kasandra
 
Hi Kasandra,

wenn das nicht schon alles vejährt wäre, dann könnte das ja durchaus ein Weg sein.

Meines Wissens kann ich ja nicht lebenlang Ansprüche gegenüer der HPV erheben. Wenn dies unter gewissen Umständen möglich ist, dann lass ich mich gerne "auschlaufen", bisher hatte ich keine Kenntnis davon..

Wenn Du dies als Leistungsbetrug bezeichnest, dann zeige mir einen konkreten Weg auf - das wäre zielführend.

Und wenn ich Deiner Argumentation folge, dann lässt sich jeder, der eine Depression hat auf Kosten der Sozialvesicherng/Krankenversicherung behandeln. Dabei wird ja nicht geschaut, ob die Depresssion z.b. durch Überforderng am Arbeitsplatz enstandnen und dann trägt der Arbeitgebeer die Psychotherapie..

Und wenn beim Skifahren der Meniuskus reist und die Berwacht kommt, dann ist das auch auf Kosten des Sozialversicherng, inkl. Operation - dabei weiss doch jeder, dass beim Sport was passieren kann, solche Verletztungen werden dann doch nicht privat bezahtl.

Ich war stationär wegen der PTBS noch nicht. Durch die KVT konte das Trauma nicht bearbeitet und interiert werden, es erfolgte keine räumliche und zeitliche Zuordnung des Geschehenen.. EMDR habe ich 20 Sitzungen selber bezahlt, da kein Kassentherapeut verfügbar, dies führte zu keiner Verbesserung, es führte zu Destabilisierung
 
Hallo thinktwice,

Ich habe eine auf Schocktrauma spezialisierte Therapeutin, diese hat jeodch keine Approbation und darauf besteht die GVK
Dann hat diese Therapeutin keine Zulassung zur Heilerlaubnis. Dies ist aber bei einer Therapie dringende Voraussetzung zur Kostenübernahme. Wenn die GVK diese Therapeutin mit der Begründung ablehnt, das keine Approbation vorliegt, dann ist das so richtig.


die GVK hast 20 Absagen von Therapeuten gefordert - diese liegen vor.
Sind das alles approbierte, also zugelassene Therapeuten?

Um das herauszufinden, würde ich mich gleich an einen privatärztl. Therapeuten wenden, mit dem man gerne arbeiten würde. Dort würde ich nachfragen, ob die alte Regelung noch gilt und wie man am besten vorgeht. Das erscheint mir als der schnellste Weg. Die Alternative der stationären Einweisung ist auch eine Möglichkeit.
@ hws-Schaden
finde ich gut! Die KV ist manchmal zugänglicher wenn man sich vorher die Liste derer Vertragstherapeuten besorgt, so meine früheren Erfahrungen.

Es gibt nicht nur im privaten Selbstzahler Bereich Therapeuten die sich nach den weiteren Erkenntnissen in Traumatherapie fortgebildet haben. Gleichwohl sind diese darauf angewiesen mehr die besondere Spezialisierung in den Vordergrund zu stellen und zu kommunizieren um Patienten zu erhalten.

Es ist nicht die Technik, oder das Wissen das sich jemand angeeignet hat, sondern die Gabe dies individuell auf den Patienten zuschneiden zu können.Z.B. EMDR kommt auf die Anwendung an und ob es das richtige für den Patienten zum richtigen Zeitpunkt ist.

Z.B. gibt es die Denkrichtung nach Prof. Dr. Gottfried Fischer, Uni Köln früher. Oder Luise Reddemann, viel Stabilisierung und Erdung, auch gute und verständliche Bücher. Es gibt auch stationäre Kliniken mit Kostenübernahme die diese Konzepte mit in das Behandlungsangebot integriert haben. Gleichwohl ist es richtig, das die Psychotraumatologie eine junge Disziplin ist.

Ich finde den Vorschlag von hws-Schaden gut sich an einen ärztlichen approbierten Therapeuten zu wenden und sich durchzufragen.

Viele Grüße und viel Erfolg
Helios
 
Hallo Helios,

meine GVK hat keine Listen mit Vertragstherapeuten, danach hatte ich auch schon gefragt.
Sie verweist an die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereiningung - die haben auch keine Termine, mehrfach angefragt, nicht einmal im Radius von 100 km, 50 km ist der normale Radius.

Ich muss ja nach der Therapie auch noch nach Hause kommen, PTBS enstand ja durch einen Autounfall, den ich mit viel Glück überlebt habe. Oder der Therapeut muss mit öffentlichen Verkehrsmitteln in einer zumutbaren Zeit erreichbar sein.

Stimmt, es gibt auch approbierte Therapeuten, die sich im Bereich Trauma weitergebildet haben - diese sind nur wie die Stecknadel im Heu und haben häufig - auch längerfistig - keine Plätze. Ich habe sehr mehre Jahre gesucht und dass war der Grund den Antrag auf eine außervertragliche Psychotherapie zu stellen.

Ja, 20 Absagen von approbierten, kassenzugelassenen Therapeuten liegen der GKV vor.
Ich habe mich an ärztlichen approbierte Therapeuten gewendet und mich duchgefragt.
Wenn im System ausreichend Plätze zur im GVK Bereich zur Verfügung stehen würden- dann würden uns wir hier nicht unterhalten.
Ich bin ja kein "Zauberer" und kann mehr approbierte Therapeuten wie ein "Kanninchen aus dem Hut" zaubern.
GKV akzeptiert einen Diplom Psychologen ohne Approbation nicht.
Das ist Systemversagen und dann muss die GKV Abhilfe schaffen und zeitnah eine Behandlung bei einer medizinischen notwendigen nicht auschiebbaren Leistung anbieten - und das geschieht nicht.

Wir leben im ländlichen Raum - da ist es noch schwieriger.
Welche stationären Kliniken würdest Du denn empfehlen? Ich habe mir schon viele Konzepte angeschaut, bisher war noch nichts dabei, von dem ich überzeugt bin. Ich stehe nicht mehr zu Verfügung, "Versuchskanninchen" für Psychotherapeuten in Aubildung zu sein.

So einfach wie es auf den ersten Blich erscheinen mag, ist es leider nicht.
Das wäre mir ja auch lieb.

Viele Grüße
thinktwice


Hallo Kasandra?
könntest Du mir bitte erklären wie Du nun auf die GUV (=Gesetzliche Unfallversicherng?) kommst?
Das war kein Arbeitsunfall. Und ich nicht angestellt. Das erschließt sich mir nicht, ich kann das nicht nachvollziehen - ich bitte um Erläuterng. Dankeschön hierfür.
Auf der Metabene sehe ich es so: ich benötigete ich eine medizinische Behandlung und dafür wende ich mich an die GVK (gesetzliche Krankenkasse) bei der ich versichert bin. Es läuft kein Verfahren mehr, Rechtsstreit ist beendet. Was ist nun bitte an meinem Verhalten Betrug? Könntest Du das mir bitte erklären? Ich verstehe das nicht. Vielen Dank.

Oder vielleicht weiß jemand anders von Euch das. Ich kann es nicht nachvollziehen und finde mich zu unrecht beschuldigt. Merci vielmals.

Viele Grüße
 
Hallo @thinktwice,
langsam, langsam. Du sprichst in Deinem Beiträgen immer von GVK und meinst GKV....ist dies richtig?
GVK ist nicht die Abkürzung für die Gesetzliche Krankenversicherung
Aus Deinem Beitrag von 2016 geht hervor, dass Deine jetzigen Probleme Unfallfolgen sind und dafür die Haftpflichversicherung aufkommen müßte, aber nicht aufkommt, weil scheinbar keine Vereinbarung hinsichtlich der Folgeschäden existiert. Ansonsten müßtest Du diese Kosten von der Haftpflichtversicherung ersetzt bekommen. Daher so ein wenig der Vorwurf, dass Du jetzt auf Kosten der Allgemeinheit Deine Probleme lösen willst.

Zu Deiner Rechtsfrage kann ich Dir nicht helfen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo thinktwice,

hast Du mal an eine Kostenübernahmeerklärung der gegnerischen Unfallversicherung gedacht?

Behandlung auf Privatkosten und bei der HPV einreichen? Kläre dies doch mal mit Deinem RA ab.

Viele Grüße,

Kasandra
 
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