BG verlangt Gegengutachten

hallo Galateia,

ich möchte mal den ausgangspunkt angehen, in dem du berichtest

Nun war ich bei verschiedenen Gutachtern für die BG Rente (Chirurgie, Neurologie, HNO und Augenarzt)
Ich habe mich schon gefreut, dass jetzt alles nach den vielen Jahren rum ist. Und jetzt hatte ich gestern einen Brief von der BG bekommen.
Sie hätten Zweifel an dem Gutachten der Neurologin. Sie wollen prüfen, ob die fokalen Anfälle und die Gehbehinderung psychologisch ist.
Ich soll nun nochmals zu einem Neurologen der auch Psychiater ist.

zunächst: liegen dir diese bzw. das strittige GA auch vor, so dass du es selbst beurteilen (lassen) kannst?
ich mutmasse mal, dass diese "Zweifel an dem Gutachten der Neurologin" weder näher beschrieben noch irgendwie begründet sind. um dem verlangen nach einem weiteren gutachten aber nachzukommen, musst du aber erstens das gutachten selbst als auch zweitens die art der daran bestehenden zweifel kennen, um zu entscheiden, ob dies nötig ist. du bist zwar kein experte, die BG aber auch nicht. soviel fachwissen kann man sich anlesen oder einholen.

wenn das GA aus deiner sicht richtig ist, zweifel nur verbal vorgebracht aber nicht begründet werden, dann bleibt es bei diesem gutachten; ein weiterer aufwand deinerseits - zumal das GA von der gegenseite beauftragt wurde - geht über das erforderliche mass hinaus.

gibt es denn irgendwelche begründeten und feststellbaren gründe oder bekannte vorangegangene ereignisse, die eine psychologische komponente als möglich erscheinen liesse oder fehlt es ganz an einer derartigen grundlage? dann wäre der zweifel nur "ins blaue hinein" und unbegründet geäussert und damit unbedeutend für dich.

ein weiteres unnötiges GA in deren sinn kann nur den grund haben, eine positive ausgangslage bei einer klage zu haben.

darauf baut auch die zu erbringende leistung auf. bei ablehnung und klage soll sich die gegenseite mit dem bestehenden GA herumschlagen, nicht du mit einem gefälligkeitsgutachten!


gruss

Sekundant
 
Hallo Galateia,

Fakt ist, Du warst bei den Gutachten und bist Deiner Mitwirkung nachgekommen.

NUN STEHT DIR ERSTMAL EIN BESCHEID ZU!

Vorher gehst Du nirgends wo noch zu einem GA!.

Fordere für Deine Unterlagen die GA bei der BG an und warte auf den Bescheid.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo,

soweit ich es in Erinnerung habe, sind die Ergebnisse der anderen 3 GA (HNO, Augenarzt, Chirurgie) noch gar nicht da.
Diese sind - nach meiner Laien-Einschätzung - in jedem Fall abzuwarten, es sei denn, das bereits vorliegende Neurologie-GA sagt aus, dass ein weiteres unbedingt erforderlich ist.

@Galateia
Hast du das Neurologie-Gutachten vorliegen?
Wenn nicht, dann fordere dieses an, die BG scheint es ja zu haben. Du hast ein Recht darauf, dass es dir zugeschickt wird.
Lies nach, ob im GA gefordert wird, dass eine weitere Fachrichtung hinzugezogen werden muss. Wenn ja, ist wichtig, welche Begründung gegeben wurde.

Und beachte, was dir schon geschrieben wurde: Lass dich jetzt nicht "spontan" zu einer weiteren Begutachtung schicken.

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Hallo an alle,

So es hat sich jetzt einiges getan bei mir:
Die BG hatte einfach gegen die Schweigepflicht verstoßen und meine ganze Akte zu einem externen Arzt geschickt...:eek:
Mein Anwalt meinte, dass dieser "Neurologe" schon überall bekannt sei, seine Kollegen in den Dreck zu ziehen,obwohl er selbst die schlechteste Praxis von allen hat.
Kann man gegen den Schweigepflichtsverstoß etwas machen?
Die Meinung von dem Arzt ist doch eh nicht verwertbar, oder?

Mein Anwalt hatte die BG angeschrieben, sie müsse der Neurologin die mich begutachtet hat, die Möglichkeit einräumen, das Gutachten ausführlicher zu schreiben und Stellung zu nehmen. Doch leider hat die Neurologin dies nicht eingesehen.

Muss ich mich jetzt aufgrund der Ablehnung der Neurologin nochmals begutachten lassen? Ich kann ja nichts dafür!
Mein Anwalt meint aber, dass durch die Ablehnung meiner Neurologin, der Befund ungültig geworden ist. Er meint auch, wenn wir der BG mitteilen, dass sie nun nach Aktenlage entscheiden sollen, sie die Rente ablehnen werden...

Ich will jetzt endlich mal, dass nach 4 Jahren das ganze abgeschlossen ist!
Liebe Grüße
Galateia
 
Hi Gelateia,
Was ist jetzt eigentlich aus dem Verstoß der BG gegen die Schweigepflicht geworden? Was meinte die BG, der Arzt, Dein Anwalt und der Datenschutzbeauftragte?
Michi
 
Hallo.

BG und Gutachten.....das können doch viele von uns hier.
Das ich nichts anderes als Psycho- Spielchen von denen. So lange du zahlst ....bis der Beste, wehe du willst was von DENEN ! Da versuchen sie alles, um dich kaputtzumachen!
Gibt es nicht auf, kämpfe, die wollen nur das du aufgibst.
Ich dfrücke dir die Daumen.

LG, LG, LG
kranki
 
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