Beratende Ärzte für Versorgungsamt

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Knacker
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum
Hi @Meanmachine :)

das gleiche habe ich auch heute für meine Verfahren und das meiner Schwester beim LSG Schweinfurt fertig gemacht, weil dort die Verfahren zurückgestellt wurden, mit der Begründung Personalmangel und es werden erst ältere Verfahren bearbeitet.

Danke Dir für Deine immer hilfreichen Tips.

ganz herzlichen Gruß S.B. aus B.
 
Hallo @Knacker

Ich meinte nicht, dass ich vom Arzt/Gutachter des VAs untersucht wurde.
Deine Antwort
Mich hat noch kein Gutachter des VA persönlich untersucht.
lässt leider offen, ob der Dr. W.S., an den vom VA deine Daten geschickt werden, beim VA angestellt/verbeamtet ist oder ob er ein externer Arzt ist. Es fehlt auch deine Antwort, ob du demmVA eine Schweigepflichtentbindung unterschrieben hast. Du könntest (vorsorglich, falls du dich nicht erinnerst, was unterschrieben wurde) dem VA schriftlich per Brief (nicht Mail) mitteilen, dass du ggf. erteilte Schweigepflichtentbindungen widerrufst - und du kannst um einen Nachweis bitten, dass der Dr. W.S., dem das VA deine Daten schickt, vertraglicher Beratungsarzt des VAs ist.

Es bleiben auch andere Fragen offen, was es erschwert, dir adäquat zu raten.
Z.B. Worum geht es bei deiner Klage?
btw: Wann wurde sie eingereicht?

LG
 
Hallo @Knacker

Ich meinte nicht, dass ich vom Arzt/Gutachter des VAs untersucht wurde.
Deine Antwort
lässt leider offen, ob der Dr. W.S., an den vom VA deine Daten geschickt werden, beim VA angestellt/verbeamtet ist oder ob er ein externer Arzt ist. Es fehlt auch deine Antwort, ob du demmVA eine Schweigepflichtentbindung unterschrieben hast. Du könntest (vorsorglich, falls du dich nicht erinnerst, was unterschrieben wurde) dem VA schriftlich per Brief (nicht Mail) mitteilen, dass du ggf. erteilte Schweigepflichtentbindungen widerrufst - und du kannst um einen Nachweis bitten, dass der Dr. W.S., dem das VA deine Daten schickt, vertraglicher Beratungsarzt des VAs ist.

Es bleiben auch andere Fragen offen, was es erschwert, dir adäquat zu raten.
Z.B. Worum geht es bei deiner Klage?
btw: Wann wurde sie eingereicht?

LG
Hallo HWS-Schaden,

bin immer noch im "Fieberwahn".
Dankeschön für Deine Rückfragen.
SG-Klagegegenstände:
GdB-Erhöhung (Ü50) und "G".
Ich habe keine Schweigepflichtentbindung sondern alle relevanten Facharztdokumente mit Erlaubnis, diese zu evaluieren, abgegeben.
Das alles geht über meine einzige Frage, ob und wie ich das VA mit seinen "Beratenden Ärzte"-Nebelkerzen einbremsen kann, an der Kernfrage vorbei bzw. über's Ziel hinaus. Es droht "off-topic" zu werden.

In der Sache selbst werde ich Oerni folgen und das BFDI-Referat um Intervention bitten. Auch Meanmachine's Musterbrief ist klasse. Vielen Dank Ihr Lieben.
(Jetzt leg ich mich wieder hin.)

Herzlichen Gruß vom
Knacker
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Knacker, ich hoffe, es geht dir etwas besser.

meine einzige Frage, ob und wie ich das VA mit seinen "Beratenden Ärzte"-Nebelkerzen einbremsen kann, an der Kernfrage vorbei bzw. über's Ziel hinaus. Es droht "off-topic" zu werden.

In der Sache selbst werde ich Oerni folgen und das BFDI-Referat um Intervention bitten.
Den Weg übers BFDI halte ich auch für richtig und wichtig.

Ich würde (ggf. anwaltlich abgesichert) parallel zum Weg übers BFDI beim VA nach einem Beleg für einen Vertrag mit dem „beratenden Arzt“ fragen und nach der Rechtsgrundlage der Weitergabe deiner Daten an ihn ohne vorliegende Schweigepflichtentbindung.

Was ich noch nicht verstanden habe ist, warum das VA neue Standpunkte des (behaupteten) „beratenden Arztes“ der Gegenpartei (VA) in das laufende Verfahren einbringen darf.
Ich stolpere darüber, was bei mir die Frage aufwirft, ob dies nicht ein 3. Ansatzpunkt ist.

Man muss sich ja nicht auf einen Ansatzpunkt / Weg entscheiden, m.E.n. kann sinnvoll sein, hier mehrere Wege parallel zu beschreiten.

Gute Genesung weiterhin!
LG
 
Hallo Knacker,

"beratende Ärzte" des VA? Die kenne ich nicht!

Ich kann nur berichten aus sehr langer Erfahrung, dass die Versorgungsämter "Freelancer" beschäftigen mit der Beurteilumg des GdB´s.

Ich kenne z. B. einen ganz krassen Fall! Es geht um Morbus Crohn (CED - Autoimumerkrankung) und da wurde ein Unfallchirurg a. D. = also Rentner und somit auch Fachfremd mit der Beurteilung zum GdB beauftragt! Sorry, da hat ein Tierarzt mehr Ahnung!!!
Und noch so geil, der hat die erste Bewertung einer Ärztin - welche auch beauftragt vom VA "abgeschrieben". Wie sollte er auch - ohne Ahnung und Fachkompetenz!!!

Auch mega spannend: seine Bewertung wurde an einen hoch christlichen Feiertag geschrieben! Sorry, Ehefrau schiebt die Gans in den Ofen und der liebe Gemahl macht fachfremde Stellungnahmen! Nachweislich aus der Dokumentation.

Renter, Fachfremd beauftragt und gelangweilt und als ehemaliger Chefarzt in finanzieller Armut!!! LOL

Also nimm sofort Akteneinsicht!!!

Und so nebenbei, die erste Ärztin war auch keine Fachärztin für die Erkrankung, sondern nur eine gelangweilte Ehefrau mit FA f. Allgemeinmedizin, welche nicht als Ärztin gearbeitet hat, sondern nur mal einen niedergelassenen FA f. Allgemeinmedizin bei Urlaub / Krankheit in der Praxis vertreten hat.
Noch Fragen?

Viele Grüße,

Kasandra
 
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