Anhörung- Gegner erlaubt keine Anhörung der Klägerin

fridadoro

Mitglied
Liebe alle,
wenn man als Kläger entscheidungserhebliche Tatsachen nach einem Unfall nicht mehr zu 100% beweisen kann (Beweisnot), welche Möglichkeiten gibt es praktisch, dass man selbst doch noch gehört wird. Und diese Aussage dann auch gewertet wird. Ihr wisst ja, dass für uns Unfallgeschädigte die Beweiserleichterungen von 252 S. 2 BGB und 287 ZPO gelten.

Muss das Gericht nicht eine Schadensschätzung (hier Verdienstausfall ) vornehmen? Stichwort Mindestschaden. Bin hier auch auf der Suche nach einschlägigen BGH-Urteilen.


Vielen lieben Dank

Gruss

fridadoro
 
hallo,

wenn ich richtig verstehe läuft es auf eine parteivernehmung hinaus (ZPO - Zivilprozessordnung). aber ob dies mit deiner sache - Schadensschätzung (hier Verdienstausfall ) - hilft, ist fraglich, denn vermutlich gibt es für eine solche schätzung andere wege.


gruss

Sekundant
 
Hallo fridadoro,

Du und Dein RA seid doch Klageführer, warum solltet ihr nicht weiterhin im Verfahren zuprüvcher Durchsetzung Deiner Anspüche auftreten und diese Verfolgen?

Viele Grüße,
Kasandra
 
Hallo, aus Deiner Anfrage schließe ich, dass Du mit Deinem Anwalt nicht so richtig klarkommst. Ihr seit eine "gemeinsame Partei" in diesem Verfahren. Darauf solltet Ihr euch verständigen, ansonsten geht das ganze Verfahren teuer für Dich aus.

Gruß von der Seenixe
 
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