Liebe alle,
wenn man als Kläger entscheidungserhebliche Tatsachen nach einem Unfall nicht mehr zu 100% beweisen kann (Beweisnot), welche Möglichkeiten gibt es praktisch, dass man selbst doch noch gehört wird. Und diese Aussage dann auch gewertet wird. Ihr wisst ja, dass für uns Unfallgeschädigte die Beweiserleichterungen von 252 S. 2 BGB und 287 ZPO gelten.
Muss das Gericht nicht eine Schadensschätzung (hier Verdienstausfall ) vornehmen? Stichwort Mindestschaden. Bin hier auch auf der Suche nach einschlägigen BGH-Urteilen.
Vielen lieben Dank
Gruss
fridadoro
wenn man als Kläger entscheidungserhebliche Tatsachen nach einem Unfall nicht mehr zu 100% beweisen kann (Beweisnot), welche Möglichkeiten gibt es praktisch, dass man selbst doch noch gehört wird. Und diese Aussage dann auch gewertet wird. Ihr wisst ja, dass für uns Unfallgeschädigte die Beweiserleichterungen von 252 S. 2 BGB und 287 ZPO gelten.
Muss das Gericht nicht eine Schadensschätzung (hier Verdienstausfall ) vornehmen? Stichwort Mindestschaden. Bin hier auch auf der Suche nach einschlägigen BGH-Urteilen.
Vielen lieben Dank
Gruss
fridadoro
