Ablehnungsantrag gegen Richter des Sozialgericht wird ignoriert

Der Uli

Erfahrenes Mitglied
Hallo,
mein Ablehnungsantrag gegen einen Richter wurde trotz nachgewiesenem Eingang dort, einfach ignoriert. D.h. der Richter macht einfach weiter als ob nichts gewesen sei.

Gibt es Ratschläge was man am besten macht ?
 
Hallo @Der Uli,
Wenn Ihr Ablehnungsantrag gegen einen Richter ignoriert wird, liegt eine Verletzung der sogenannten Wartepflicht vor, da der Richter grundsätzlich keine weiteren Entscheidungen mehr treffen darf, bis über den Antrag entschieden ist. In diesem Fall können Sie eine sofortige Beschwerde einlegen, um die Entscheidung der nächsthöheren Instanz zu erwirken.
Gründe für den Vorstoß
Verletzung der Wartepflicht:
Nach deutschem Prozessrecht darf ein Richter, gegen den ein Ablehnungsantrag wegen Besorgnis der Befangenheit vorliegt, keine weiteren prozessleitenden Entscheidungen treffen, solange nicht über die Berechtigung des Antrags entschieden wurde. Diese Regelung soll verhindern, dass der Richter aus Verärgerung über den Antrag parteiische oder willkürliche Entscheidungen trifft.
Was kannst Du tun?
Sofortige Beschwerde einlegen:
Wenn der abgelehnte Richter trotz des Antrags weiterverfahren hat, können Sie eine sofortige Beschwerde gegen diese Entscheidung bei der zuständigen höheren Instanz einlegen.
Rechtsmittel prüfen:
Die sofortige Beschwerde ist ein schnelles Rechtsmittel, das die Überprüfung der Entscheidung durch eine höhere Instanz ermöglicht.
Anwaltliche Hilfe suchen:
Ein Rechtsanwalt kann Sie dabei unterstützen, die Fristen für die sofortige Beschwerde einzuhalten und den Antrag korrekt zu formulieren, da hierfür spezifische rechtliche Kenntnisse erforderlich sind.


Gruß von der Seenixe
 
Hallo,
vielen lieben Dank für den tollen Beitrag.
Leider hat meine Anwältin vor kurzem das Mandat gekündigt, weil der Richetr ständig unsere Anträge mißachtet hat und sie keinen "Bock" mehr auf das Verfahren hatte. Da das vor dem LSG Essen war, wäre das BSG jetzt mit Anwaltspflicht das richtige Gericht.
Neben dem Versuch einen Anwalt zu finden, was kann man machen ?
Gruß Uli
 
Ich habe extra noch beim Gericht nachgefragt, mein Ablehnungsantrag wurde abgelehnt, ich hatte unverzüglich eine Anhörungsrüge geschrieben und eingereicht. Diese ist auch fristgerecht eingegangen und liegt noch bei einem anderen Richter zur Bearbeitung.

Trotzdem hat der abgelehnte Richter einfach das Verfahren fortgesetzt und in der Hauptsache entschieden, dass nicht weiter ermittelt wird ( keine Amtsermittlung ) und ich könnte nach §109 ein Gutachten machen lassen. Hatte ich mal hilfsweise beantragt.
Auch gegen den Gutachter läuft noch ein Ablehnungsverfahren im gleichen Rechtsstreit, der ebenfalls noch nicht bearbeitet wurde.
 
Hallo Uli,

ich hatte auch ein Problem ähnlich dem Deinem.
Habe an das BSG geschrieben und auch ohne Anwalt eine Antwort bekommen.
Vielleicht kannst aus der Anlage etwas ziehen und dem BSG vortragen.
Mehr wie nix kann es nicht sein
 

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Hallo Oerni,
vielen Dank ist lese mir das mal durch und würde das auch so machen.
Eigendlich hatte ich ja eine Anwältin und bin Rechtsschutzversichert, so das man das besser machen lassen sollte.
Jedoch offenbar aufgrund des Verhaltens des Richters, hat die Anwältin "hingeschmissen", da endlose Schriftwechsel ohne Ergebnis die Streitsache nicht vorranbrachte. Derzeit suche ich händeringend im Gebiet Essen und darum einen neuen Anwalt für Sozialrecht. Aber einen "angebissenen Apfel" will niemand haben.

Ich überlege deshalb auch ob es die Möglichkeit der zuordnung eines Pflichtanwalt gibt, wenn ich 30 Ablehnungen vorweisen kann. Im Anwaltsverfahren z.B. Landgericht geht das ja. Vieleicht weiß ja jemand was dazu ?
 
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