§145 STGB III

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas udo1984
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udo1984

Mitglied
Hallo zusammen,
ich bekomme noch bis 26.05.2025 Krankengeld. Danach bin ich ausgesteuert. Vor meiner Erkrankung war ich Arbeitslos.
Letzen Monat habe ich einen Rehaantrag gestellt, welcher auch schon genehmigt ist. Am 30.05.2025 war ich bei der Agentur für Arbeit und habe mich vorab wieder zum 27.05.2025 Arbeitssuchend gemeldet(den Brief von der KK worin das Ende des Krankengeldbezuges bescheinigt wird habe ich bereits erhalten).
Bei der Anmeldung bei der zum Bezug von ALG1 wurde mir ein Gesundheitsfragebogen ausgehändigt, welchen ich ausfgefüllt wieder abgeben soll. Meine Frage nun muss ich den Antrag ausfüllen und abgeben?
Für dn Fall dass ich zum 27.05 wieder gesundgeschrieben werde, brauch ich den doch nicht ausfüllen oder?

MfG Udo
 
Hallo @udo1984

Um den ALG1-Anspruch nicht zu gefährend wäre es ratsam, den Bogen auszufüllen. Bist du zwischenzeitlich wieder arbeitsfähig?

Grüße,
Katrin
 
Hallo,
die wollen auch eine Nahtlosigkeit prüfen und das darf und macht nur der Sozialmedizinische der AFA.
Gruß
 
Hallo

Lest das Datum des ersten Beitrags und die im Beitrag genannten Daten. Die Termine liegen in der Vergangenheit.

VG
 
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