Gutachten bei DRV

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Lilie13
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Hallo Lilly13,
dann hast du tatsächlich noch eine Runde theoretisch wenn der SOVD Einspruch erhebt. Was er möglicherweise tut. Aber stell dich schon darauf ein das dies nochmal 12-24 Monate dauert und beim Gerichtsgutachter wirst du ähnliches erleben. Der wird dir erzählen was noch alles geht und wenn es nur im Zeitungsladen ist oder im Parkhaus oder Verkäufer im Baumarkt oder oder es gibt nichts was nichts machen kann 6 Stunden.. bei Schmerzen erzählen sie dann soll man noch mehr Schmerzmittel nehmen und und.. es ist in der heutigen Zeit sehr sehr schwierig und man braucht ein langen Atem.. ich drücke dir die Daumen und gerne auch hier Forum der Austausch..
Schönes Wochenende Mo
 
Hallo Moyaru,

ich danke Dir.
Ja, ich halte Euch auf dem Laufenden. Es ist so schlimm, dass man so kämpfen muss, wobei man selbst kaum noch Kraft hat.

Viele Grüße

Lilie13
 
Hallo Zusammen,

der Bescheid ist da: abgelehnt.

Das neurologische GA habe ich nun auch vorliegen: Eine Katastrophe. Mir wird mehrmals Aggravation vorgeworfen, ein Anzeichen sah der GA u.a. darin, dass ich einen Ordner mit meinen medizinischen Unterlagen vorbereitet hatte, in dem auch meine Einschränkungen aufgeführt sind.
Dass ich auch gegen die Versicherung des Unfallverursachers klage sah der GA als ein weiteres Anzeichen dafür.
Dann hätte ich alle Einschränkungen, die von der Rehaklinik, in anderen GA oder den Berichten der Ärzte stehen wie Hemiparese, hoher Muskeltonus, Wortfindungsstörungen etc. nur vorgespielt. Von einer gestörten Konzentation hätte er nichts bemerkt. Ich hätte ja sofort am Anfang der Begutachtung schon gesagt, dass ich mich nicht mehr konzentrieren könne - was absolut nicht stimmt. Das ich am Ende nicht mehr konnte, mir schwindelig war, mir schlecht war, wird abgestritten, mein schwankender Gang beim Verlassen des Zimmers nach der Begutachtung, sei gespielt, denn zum Beginn wäre ich ja "normal" gegangen. Der GA hätte keine Anzeichen irgendeiner Überforderung gesehen. Am Ende sollte ich mit der einen Hand eine Abfolge von bestimmten Bewegungen machen, was ich absolut nicht hinbekommen habe, weil ich nach AUsführen der einen Bewegung nicht mehr wusste, was als nächte Bewegung kommen soll. Da wird mir auch Aggravation vorgeworfen. Ich war einfach fertig, konnte mich überhaupt nicht mehr konzentrieren, hatte starke Kopfschmerzen, Benommenheit, Übelkeit und SChwindel. Ich konnte nicht mehr - aber das soll ja alles nur gespielt sein.

Somit sieht er mich arbeitfähig in allen Bereichen 6 Stunden und mehr in allen Schichten. Dabei soll ich aber vermeiden: Tätigkeiten mit erhöhter Anforderung an Konzentration und Aufmerksamkeit, Zeitdruck, Publikumsverkehr, Steuern und Überwachen komplexer Arbeitsvorgänge, Tätigkeiten mit erhöhter Unfallgefahr, Tätigkeiten, bei denen ich allein die Aufsichtspflich habe.

Das soll jemand verstehen.

Im GA sind Untersuchungen aufgeführt, die er gar nicht gemacht hat. Dann wird gesagt, ich wäre regelmäßig zur Therapie in der PRaxis X gewesen, da war ich aber nie. Mir werden Aussagen in den Mund gelegt, die ich nie gemacht habe.
Das meiste von dem, was der GA mir in der Begutachtung an den Kopf geworfen hat, hat er im GA nicht schriftlich erwähnt.

Ich werde auf jeden Fall Widerspruch einlegen.

Viele Grüße

Lilie13
 
Hallo @Lilie13

Das tut mir echt leid.
Mach dir unbedingt erstmal Notizen / Sprachmemos mit den frischen Erinnerungen.
Die müssten dann noch sortiert werden und dem Geschriebenen gegenüber gestellt werden.
Ich denke, eine Tabellenform ist am übersichtlichsten und für an der Begutachtung Unbeteiligte am ehesten verständlich.
Dein Rechtsanwalt braucht erstmal eine Rückmeldung und die Idee deiner geplanten nächsten Schritte zur Abstimmung.

Erhol dich von dem Schock, ich hoffe, du hast Beistand und findest etwas Ruhe.

VG

P.S. Welche Instanz ist das? Gerichtlich bestellter Gutachter vom SG oder LSG?
 
Hallo Lilie,

lass auch sofort Deine Begleitperson alles niederschreiben was diese beim GA mit Dir erlebt hat.

Viele Grüße,

Kasandra
 
Hallo HWS-Schaden, hallo Kasandra,

@HWS-Schaden: Das ganze ist noch vorgerichtlich. Ich hatte den Antrag auf EM-Rente gestellt, dann haben die mich gleich zu 2 GA geschickt. Jetzt geht es erstmal in den Widerspruch. Aber ich denke, dass wird ein weiteres Gerichtsverfahren für mich.Das Verfahren wird über den SoVD betreut.

Ein paar Stichpunkte habe ich mir schon gemacht, die 32 Seiten vom GA muss ich noch Stück für Stück durcharbeiten und alles anstreichen und Begründungen für das Gegenteil mit Belegen schreiben.
Wie meinst Du das in tabellenform? Ein Punkt aus dem GA in die eine Spalte, und in die andere Spalte die Widerlegung mit Arztberichten etc?

@ Kasandra: Ich war ja leider allein beim GA drin, aber ich wurde gefahren. Meine Begleitperson hat schon notiert, wie sie mich erlebt hat, als ich da raus kam, und wie es zu Hause weiter ging, dass ich mich gleich hinlegen musste, weil es mir so schlecht ging.

Aber wie kann man den Vorwurf der Aggravation widerlegen? Wenn behauptet wird, dass schon durch die Sortierung meiner Unterlagen und das Aufschreiben meiner Beschwerden ein Indiz dafür gesehen wird. Wie soll ich belegen, dass mein schwankender Gang am Ende der Begutachtung nicht gespielt war? Wie soll ich belegen, dass ich bei einem Test am Ende der Begutachtung so fertig war, dass ich mich nicht mehr konzentrieren konnte, in welcher HAnd eine Münze lag? Oder dass ich mich nicht mehr konzentreiren konnte, in welcher Reihenfolge ich mit der Hand bestimmte Bewegungen ausführen sollte, die einmal vorgemacht wurden? Wie erklärt man, dass das Führen des Gerichtsverfahrens gegen die HPV des Unfallverursachers nicht ein weiteres Indiz für Aggravation und sekundärem Krankheitsgewinn ist?

Wie beweist man, dass bestimmte Untersuchungen überhaupt nicht gemacht wurden, wenn man allein drin war?

ICh bin echt sprachlos und schockiert über solche Aussagen.

Viele Grüße

Lilie13
 
Hallo Lilie,
Du selbst kannst hier aus meiner Sicht nahezu nichts gegen die gutachterlichen Feststellungen unternehmen, es sei denn, es gelänge Dir, grobe Fehler des Gutachters nachzuweisen. Dies dürfte schwierig werden. Insofern wird es nach dem zu erwartenden Widerspruchsbescheid auf das erstinstanzliche Verfahren vor dem Sozialgericht und den dortigen Gerichtsgutachter ankommen. Viel Erfolg.
 
Hallo Lilie,

warum war Deine Begleitperson nur Fahrdienst und nicht beim GA dabei?

Du bist seit 7 Jahren im Forum und setzt das nicht um?

Sorry, jetzt bin ich tatsächlich sehr verwundert.

Viele Grüße,

Kasandra
 
Hallo @Lilie13
Wie meinst Du das in tabellenform? Ein Punkt aus dem GA in die eine Spalte, und in die andere Spalte die Widerlegung mit Arztberichten etc?
Ja, genau.

Verwende nicht zu viel Energie mit dem Versuch, die behauptete Aggravation durch umfangreiche eigene Worte zu widerlegen. Es müssten (auch neue) Ärzte und Gutachter hinzugezogen werden. Das bedeutet nicht, dass du der behaupteten Aggravation nicht widersprechen solltest. Auch Aggravation kann ein GA nicht einfach nur behaupten, es gibt sowas wie (angeblich objektive) Tests und Indizien, ein späterer GA müsste die Behauptung widerlegen. Auch wenn du Ärzte hast, deren Berichte oder Tests bereits jetzt schon für deinen Standpunkt sprechen, sind wichtig und einzureichen, evtl. kannst du novhvon einem ein entsprechendes neues Schreiben erhalten und einreichen. Evtl. kannst du das Gutachten mit vertrauten Ärzten besprechen.

Dass bestimmte behauptete Tests nicht durchgeführt wurden, ist allerdings ein Punkt, den du schreiben solltest. Der GA hat dann keine Unterlagen über die Tests, er kann sie nicht belegen.

VG
 
Hallo Rehaschreck, hallo Kasandra,

@Rehaschreck: Ich fürchte, da hast Du recht. Was wären denn grobe Fehler des GA? Ist eine Zuweisung zu einer Praxis, in der ich wöchentlich gewesen sein soll, aber ich nie in dieser Praxis war, ein grober Fehler?

@Kasandra: Ich habe gedacht, bei der DRV ist das anders als bei Gerichtsgutachten, und es dürfte keiner mit. Beim Jobcenter war ich ja auch allein, und das war o.k. Jetzt bin ich auch schlauer.

Viele Grüße

Lilie13
 
hallo,

weil es hier um das leidige aber auch - wenn man beiträge und literatur liest - missbrauchte thema "Aggravation" geht, das (n.m.A.) kaum einer verifizierung standhält, ein paar fundstellen dazu, die vll weiterhelfen u/o aufschluss geben (es sind mglw. auch texte zu "bekannten" sachverständigen dabei, die entsprechend zu lesen und zu werten sind):


1.
Plohman AM. AGGRAVATION UND SIMULATION AUS NEUROPSYCHOLOGISCHER SICHT. Swiss Insurance Medicine Versicherungsmedizin Schweiz; 2019. https://www.swiss-insurance-medicin...vation20aus20neuropsychologischer20sicht1.pdf

2.
ArbG Berlin Vergleich v. 11.10.2017, Az. 20 Ca 3347/17 – Gerichtssachverständiger widerlegt IMB Dres. Schweyer, Winterer und Hieber der BVV. Published online October 11, 2017. Accessed February 13, 2022. https://www.ra-buechner.de/newsarch...-simulation-und-aggravation-des-imb-dres.html

3.
Walter F, Petermann F, Kobelt A. Beschwerdenvalidierung: Ein aktueller Überblick. Rehabilitation. 2012;51(05):342-348. doi:10.1055/s-0032-1323651

4.
Meins W. Grenzen und Irrwege psychiatrischer Begutachtung. MED SACH. 2010;106(4/2010). https://www.yumpu.com/de/document/download/6187500/e2e32-bcb5f-bd6d6-9a95c-feee7-ead5e-c450a-30b2e

5.
Zeitler S. LG Berlin, Urteil Vom 29.05.2015, – Az. 23 O 236/13 - Gerichtsgutachter Widerlegt Versicherungsgutachter Prof. Stevens: Krankheitsbedingte Beschwerdeverdeutlichung Ist Weder Aggravation Noch Simulation! (./. Cosmos Direkt).(Landgericht Berlin 2015). Accessed February 4, 2017. http://www.ra-buechner.de/newsarchi...legt-versicherungsgutachter-prof-stevens.html

6.
LG Heidelberg, Urteil v. 22.01.2013, Az. 2 O 395/09 - Psychologische Testverfahren lassen keinerlei Schluss auf Verdeutlichungs- oder Aggravationstendenzen zu.(LG Heidelberg 2013). Accessed May 21, 2022. https://www.ra-buechner.de/newsarch...versicherung-lassen-keinerlei-schluss-au.html

7.
Dressing H, Foerster K, Widder B, Schneider F, Falkai P. Zur Anwendung von Beschwerdenvalidierungstests in Der Psychiatrischen Begutachtung - Stellungnahme Der DGPPN. Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde; 2011. Accessed July 24, 2016. http://www.dgppn.de/presse/stellung...lungnahmen-2011/article/141/zur-anwendun.html


gruss

Sekundant
 
Hallo HWS-Schaden,

dann werde ich das mit der Tabelle mal versuchen. Ist jedenfalls übersichtlich her als nur Text.

Mit meinem Hausarzt habe ich bereits gesprochen, der will mir auch was Aktuelles schreiben. Im Rehabericht, in der Reha war ich immerhin 7 Wochen vor 2 Jahren, steht, dass meine Beschwerdeschilderung mit ihren erhobene Befunden übereinstimmen. Im GA, das mein Arbeitgeber beauftragt hatte, steht das auch.

Aber wie soll ich beweisen, dass der GA manche Untersuchungen nicht gemacht hat? Er hat ja Ergebnisse hineingeschrieben, das hat er dann ja auch in seinen Unterlagen.

Viele Grüße

Lilie13
 
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