Bei meine / m / r Ehepartner / in hatte die KK das zwar nicht versäumt, sie ließ auch auf unserer Anregung hin, zwar ein MDK Gutachten anfertigen, dieses kam auch zu dem Ergebnis, dass in den Unterlagen des Arztes Wichtiges fehlte, kam jedoch nicht zu dem Ergebnis eines Behandlungsfehlers und die KK war nach dem Gerichtsurteil wegen Behandlungsfehler wegen abgelaufener Frist der Geltendmachung auf Kostenerstattung / Schadensersatzanspruch auf ihren 2 x 78 Wochen KG incl. mehrerer Folge OP´s und sonstigen Leistungen sitzen geblieben.
Das Verfahren dauerte insgesamt 6 Jahre.