Parkausweis aG bekommen

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas pswolf
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum
  • Schlagworte Schlagworte
    ag
Auch habe ich nun endlich meinen Parkausweis für Behinderte(Bayern aG) erhalten, so das ich wenigstens hier in Bayern auf Behindertenparkplätzen parken darf.

Hallo pswolf,
warum stellen die in Bayern immer noch Sonderausweise für Bayern aus während alle anderen Bundesländer den roten aG light gegenseitig anerkennen? :confused:
Glaube in Berlin und Brandenburg sind die besonders großzügig und da ist es sogar egal ob du einen roten oder blauen Parkausweis hast ;)

VG DH
 
hallo DieHard

deine Auskunft: alle anderen Bundesländer ist falsch:

der blaue Parkausweis für Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen aG wird überall anerkannt. In BadenWürttemberg gibt es von den Gemeinden in besonderen Fällen einen Sonderausweis der ist hier ORANGE, für diejenigen, die kein aG erhalten haben, aber dennoch Parkerleichterung brauchen.

Dieser ORANGE gilt nur vor Ort nicht aber in ganz BaWÜ!

Teddy
 
aG - Parkausweis... - ich hätte da auch noch eine Frage!

Guten Abend!

Erfreulich zu lesen, daß ein Antragsteller die Anerkennung 'aG' erhalten hat - trotz Agenda 2010!

Ich sitze seit 2007 aufgrund vielfältiger und attestierter Unfallfolgen im Rollstuhl, mein Mann braucht inzwischen eine Teleskop-Rampe, um meinen Rolli aus dem Pkw heraus und auch wieder hinein zu bekommen - trotzdem kann sich die Verwaltung nicht vorstellen, warum ich behindert bin! Und das Sozialgericht macht (spielt) mit...!

Gerade jetzt und das seit einem Jahr, sieht sich die BG außerstande, einen Gutachtenauftrag zu formulieren - für ein Gutachten, das sie selber haben wollte...! Da ruht doch der ganze Fall schon wieder - und alle beteiligten Verwaltungen freuen sich!

Hat vielleicht jemand eine Idee, wie ich die BG auf Trab bringen könnte...? Gibt es Zeitvorgaben für die Fragen an den Gutachter? Oder Urteile?


Grüße von
Ingeborg!
 
hallo DieHard

deine Auskunft: alle anderen Bundesländer ist falsch:

Hallo Teddy,
meine Auskunft ist richtig!
Auf dem orangen Ausweis muss stehen:

Ausnahmegenehmigung zur Gewährung von Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO

Da derzeit die StVO auch in Bayern und im Ländle gilt MÜSSEN die Ausweise auch dort anerkannt werden! :rolleyes:

VG DH
 
Back
Top