Daten fürs Versorgungsamt

Hallo marki,

ich gehe jetzt mal davon aus, dass wir alle nicht wissen, was die Arztberichte aussagen, welche Beeinträchtigungen Du hast und was davon in Deinem Antrag vorgebracht wurde.

Du hattest ja die Sache mit der Verquickung BG/Rente und Versorgungsamt. Wenn Du auch nicht die Unterlagen mitgegeben hast, so doch sicher den Inhalt, soweit er die gesundheitlichen Belange betrifft, oder?

Es wird doch sicher auch nicht geschrieben stehen, dass gar keine Behinderungen festzustellen sind; ich würde eher vermuten, dass dort die Ansicht vertreten wird, dass die vorhandenen nicht für eine Anerkennung ausreichen. Schliesslich beruht die Rente ja nicht auf einer Gefälligkeit (ich seh' doch richtig, dass Du deshalb eine Rente beziehst?).


Gruss

Sekundant
 
Hallo

Ich hatte einen Arbeitsunfall und bekomme darauf 20%.
Darin ist aber noch nicht eingeschlossen mein Karpaltunnelsyndrom in der selben Hand und mein Arbeitsunfall wobei ich mir den zeigefinger rechts etwas zermatscht habe.
Der Fingernagel ist jezt geteilt und somit kann ich bestimmte Sachen schlecht aufheben und bei Kälte ist es auch übel.
Das Amt sagt mir stehen ja noch nicht mal die 20% zu.
Bestimmt weil ich denen meinen BG Befund verwehrt habe,aber das geht denen nix an die Arztgutachten hatten se ja alle denke ich.
Kann man sich das Schicken lassen die Akte?
Ich bin Total sauer das ist wie bei allen hier unser Amt ist ein Schwerer Brocken.
Meine BG Akte habe ich denen Geschickt aber den Namen der BG und die % gestichen.

MFG Marki
 
Hallo

Ich bins noch mal könnte mir jemand sagen ,wie man so ein Wiederspruch schreibt?
Gibts da Vorlagen oder so?

MFG Marki
 
Hallo Marki,

einen Widerspruch zu schreiben ist ganz einfach:

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihr Schreiben / Ihren Bescheid Nr .... vom ...., dem ich hiermit widerspreche.

Meines Erachtens sind folgende Beinträchtigungen nicht bzw. nicht ausreichend bewertet worden:
1.
2.
...

Dazu lege ich Ihnen noch folgende Arztbefunde bei: ... (wenn sie noch fehlen).

Mit freundlichen Grüßen"


Und wenn du noch nicht genau weißt, was du schreiben willst, reicht auch:
"Hiermit wiederspreche ich Ihrem Bescheid Nr. ... vom....

Die Begründung reiche ich innerhalb der nächsten ... Wochen nach.

Mit freundlichen Grüßen"


Dann hast du Zeit, noch mal mit deinem behandelnden Arzt oder - falls vorhanden - auch deinem Anwalt alles durchzugehen und zu überlegen, was noch fehlen könnte bzw. was du noch für Befunde brauchst, um deinen Widerspruch zu begründen.

Viele Grüße,

Rudinchen
 
Hallo Marki,

wie gesagt wissen wir nicht, was Deine Arztberichte aussagen, welche Angaben Du bereits im Antrag gemacht hast und in wie weit alle Unterlagen vorliegen.


Vorlagen - soweit sie über das formelle wie von Rudinchen geschrieben - hinausgehen, gibt es schon deshalb nicht, weil jeder Fall so individuell ist, dass es eine unendliche Anzahl von Möglichkeiten gibt.

Du musst prüfen, ob die Beurteilung Deiner gesundheitlichen Beschwerden und alltäglichen Einschränkungen mit den Tatsachen übereinstimmt.
Wurden alle Beschwerden berücksichtigt, wurden sie ausreichen berücksichtigt - auch in der gegenseitigen Wechselwirkung?
Sind die Einschränkungen - soweit Du sie vollständig wiedergegeben hast - berücksichtigt? Auch dies ist besonders wichtig. Du schreibst selbst von der Möglichkeit einer verstärkten Wirkung - kommt das zum Ausdruck?

Wenn diese Punkte in dem Bescheid nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt sind, schreibst Du den Widerspruch. Dabei nimmst Du diese Argumente zur Hilfe mit der Begründung, dass diese nicht/nicht ausreichend berücksichtigt wurden.


Gruss

Sekundant
 
hallo

Bedanke mich erst malfür die Hilfreichen Tipps.
Werde den Wiederspruch heute schreiben aber ohne Begründung.
Die Akten von mir werde ich Einfordern auf wessen Grund mir die GDB verweigert wurde.
Werde euch dann auf den laufenden halten.
Bin schon am Überlegen in den VDK einzutreten.
Hat jemand mit dem schon Erfahrung?

MDF Marki
 
Hallo

Hätte da noch mal ne Frage zum Widerspruch,wenn man den eingelegt hat bekommt man da eine bestätigung zurück das er Eingegangen ist?
Geht ja oft mal Post verloren.

Wäre schön wenn mir da jemand helfen könnte.

Gruß marki
 
Hallo alle zusammen

Habe jezt Post vom Amt und wie ich mir es schon dachte haben sich den Prozenten von der BG angenommen. Obwohl das Gutachten schon ewig her ist.Das was ich noch dazu geschrieben habe ist scheinbar egal.Bin auch der Meinung diese Ärzte sind nicht auf meiner Welle.
Wenn ich mehr haben will muß ich jezt Klagen da ich ja schon Wiederspruch eingelegt hatte nach Akteneinsicht.
Kann ich mir jezt noch mal die Akte schicken lassen was zu dieser Entscheidung geführt hat ?
Überlege jezt in den Vdk zu gehen da ich keinen Bock mehr habe mich mit denen zu Behängen.
Bin wirklich über jede Hilfe dankbar und es wäre schön wenn da jemand noch einen Rat hätte.

MFG Marki
 
Hallo marki,

ein Rat ist jetzt genauso einfach wie unmöglich.

Unmöglich deshalb, weil niemand weiss, a) wie die genauen Feststellungen der Ärzte sind, b) welche gesundheitlichen Beeinträchtigungen sich daraus ergeben und c) was dem VA im einzelnen mitgeteilt wurde.

Einfach ist die Frage dann, wenn man davon ausgehen kann, dass dem VA durch Arztberichte und eigene Darstellungen alle Fakten bekannt sind, diese nach den Kriterien nicht ausreichend berücksichtigt sind und Du daher die Sache weiter verfolgen willst.
Dann nämlich ist die Antwort eindeutig: ja, dem abgelehnten Widerspruch folgt dann die Klage.

Ob das mit Hilfe eines Verbandes besser ist, wird man davon abhängig machen, wie die eigenen Kenntnisse auf diesem Gebiet sind. Daher wird auch hier nach meiner Ansicht ein "Ja" stehen.


Gruss

Sekundant
 
Hallo

Hätte da noch ne Frage kann man sich die Akte schicken lassen nach der die Prozente nun neu berechnet wurden.
So habe ich noch etwas mehr Zeit mich vorzubereiten.
Hatten ja nach meiner ersten Bemessung was vergessen deshalb legte ich Widerspruch ein, erst sollte ich nix bekommen.
Mich würde mal Interessiern was der Dok geschrieben hat.


MFG Marki
 
Hallo Marki,

welche Akte meinst Du?

Im Normalfall beruht die Entscheidung auf den vorgelegten Arztberichten bzw. der Übermittlung dieser Berichte bei Anforderung und auf Deine Schilderung und Angaben.

Allerdings schreibst Du (oben), dass man sich an das BG-GA gehalten hat. Hast Du dafür Anhaltspunkte, dass dies vorgelegen und zur Feststellung beigetragen hat?

In diesem Fall würde ich - falls es Dir nicht schon vorliegt - die entscheidungsrelevanten Unterlagen, soweit sie Dir nicht schon bekannt sind (eigene Arztberichte und Schreiben) unter Hinweis auf Klageerhebung anfordern.


Gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant

Habe doch schon mal Widerspruch eingelegt da nicht alle Arztberichte eingeholt worden sind.
Damit habe ich den Widerspruch begründet und die Ärzte genannt wo noch Berichte fehlten obwohl ich se vorher schon angegeben hatte.
Mich würde eben nur Interessieren ob ich die neuen Berichte auch noch mal Anfordern kann die zu der Entscheidung geführt haben.
Und danach wollte ich entscheiden ob ich Klage.
Ist doch Rechtens wenn ich dies mache oder ?


MDF marki
 
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