Sozialrichter 1. Instanz
Liebe Mitleidende,
ich habe den Eindruck, das die erste Instanz beim SG zum Sieben da ist. Wer an seinem Begehren zweifelt und/oder meint, keine ausreichenden Argumente zu haben, gibt auf.
Doch fast alle von uns haben handfeste Argumente, ihr Begehren weiter zu verfolgen.
Doch warum scheitern Klagen in der ersten Instanz?
Man schaue sich doch nur mal die Terminierung an! 30 Min. Wie will man da einen komplexen Fall schildern, wenn ca. 25 % der Zeit auf verlesen der Klagepunkte vergeht.
Wie überzeuge ich einen Richter, der sich aus einem mehr oder weniger intensivem Aktenstudium eine Meinung gebildet hat.
Andererseits, ist er in der Lage, aus z.B. bei mir, 1000 Seiten Akten, die relevanten Punkte zu rekapitulieren, oder verlässt er sich auf die Säulen professorale Gutachter und TAD; denn berufsfachlich und toxikologisch ist er Laie. Bei den Skelett- und Traumageschädigten ist es noch schwieriger.
Böse gesagt, nicht nur die beiden Beisitzer, auch die Richter sind Laien.
Nun frage ich mich, für jede Sorte Straftaten gibt es Schwerpunktstaatsanwaltschaften. Das Soz.-Recht kennt keinen Staatsanwalt, aber wie wäre es mit "Schwerpunktkammern", mindestens an den Landessozialgerichten? Einem Richter, dem man nicht alles erklären muss, was der Riss einer "Supraspinatussehne" bedeutet, dem man nicht erklären muss was die DIN Vorschrift für Abzugsprüfungen vorschreibt.
Nun bin ich mir der Tatsache bewusst, das Unfallopfer und BK'ler einen weiten Wissensbereich abdecken, aber so wie Juristen Wirtschaftsprobleme, Bandenkriminalität, abdecken, ähnlich kompliziert, doch nur lukrativer, sollte das auch im Sozialrecht gefordert werden, denn wir, müssen uns dem Gericht erklären, das zur Amtsermittlung verpflichtet ist. Nur es ermittelt keiner, von uns, dem Kläger wird erwartet alle Beweise auf den Tisch zu legen und unser Begehren zu beweisen. Korrekt wäre es, der Richter erhöbe die Beweise und würde die Argumente des Klägers und der Beklagten abwägen.
Leider ist es so, das Argumente der Beklagten und ihrer Gutachter als Tatsachen gewürdigt werden und die Argumente des Klägers unter dem Wust akademischer Titel der Gutachter verschwinden. Kein Richter hinterfragt ein Gutachten!
Wenn wir dahin kommen, das Richter an Gutachten zweifeln, hätten wir viel gewonnen.