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Stehen Urteile von Sozialgerichten vor der Verhandlung fest?

Stehen Urteile von Sozialgerichten vor der Verhandlung fest?


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Micha

Administrator
Mitarbeiter
Registriert seit
6 Juni 2006
Beiträge
1,890
Hallo
würden mich mal eure Erlebnisse interessieren.
Viele Grüße!

Micha
 
hallo, micha
hatte ja schon geschrieben, dass mir mein anwalt schriftlich mitteilte, dass die richterin die klage abweisen würde.
na, so wars auch!
die ganze verhandlung war ja wohl nur eine farce!
deswegen fragte ich, ob es vielleicht vorher eine anhörung ohne mein wissen gegeben hat. die ist ja nicht öffentlich - aber ohne mein wissen wohl nicht rechtens.
in so einer anhörung werden "steine aus dem weg geräumt"

so kann man seinen tisch auch sauber bekommen.

mfg
pussi
 
hallo micha,

Nun ich hab ja in den 15 Jahren einige Verhandlungen hinter mir und bei allen ist ohne jeden Zweifel das Urteil zu Beginn der Verhandlung schon fest gestanden.

Im jetzigen Verfahren vor dem LSG soll ich gemäß § 124 Abs. 2 SGG auch die Zustimmung zu einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren geben um wie von mir gewünscht - das Verfahren früher zu beenden.

Ich werde dem auch zustimmen da es in meinem Fall laut Sozialgesetz und der ständigen Rechtsprechung des BSG nur eine Entscheidung geben kann und zum einen hab ich eben in allen Verhandlungen davor erlebt dass die Urteile von vorn herein schon fest standen.

Sollte aber erneut von den Richteren die Sozialgesetzte und die Rechtsprechung des BSG ignoriert werden tun sie dies so wohl im schriftlichen wie auch im mündlichen verfahren.

Grüssle
 
Sozialrichter 1. Instanz

Liebe Mitleidende,
ich habe den Eindruck, das die erste Instanz beim SG zum Sieben da ist. Wer an seinem Begehren zweifelt und/oder meint, keine ausreichenden Argumente zu haben, gibt auf.
Doch fast alle von uns haben handfeste Argumente, ihr Begehren weiter zu verfolgen.
Doch warum scheitern Klagen in der ersten Instanz?
Man schaue sich doch nur mal die Terminierung an! 30 Min. Wie will man da einen komplexen Fall schildern, wenn ca. 25 % der Zeit auf verlesen der Klagepunkte vergeht.
Wie überzeuge ich einen Richter, der sich aus einem mehr oder weniger intensivem Aktenstudium eine Meinung gebildet hat.
Andererseits, ist er in der Lage, aus z.B. bei mir, 1000 Seiten Akten, die relevanten Punkte zu rekapitulieren, oder verlässt er sich auf die Säulen professorale Gutachter und TAD; denn berufsfachlich und toxikologisch ist er Laie. Bei den Skelett- und Traumageschädigten ist es noch schwieriger.
Böse gesagt, nicht nur die beiden Beisitzer, auch die Richter sind Laien.
Nun frage ich mich, für jede Sorte Straftaten gibt es Schwerpunktstaatsanwaltschaften. Das Soz.-Recht kennt keinen Staatsanwalt, aber wie wäre es mit "Schwerpunktkammern", mindestens an den Landessozialgerichten? Einem Richter, dem man nicht alles erklären muss, was der Riss einer "Supraspinatussehne" bedeutet, dem man nicht erklären muss was die DIN Vorschrift für Abzugsprüfungen vorschreibt.
Nun bin ich mir der Tatsache bewusst, das Unfallopfer und BK'ler einen weiten Wissensbereich abdecken, aber so wie Juristen Wirtschaftsprobleme, Bandenkriminalität, abdecken, ähnlich kompliziert, doch nur lukrativer, sollte das auch im Sozialrecht gefordert werden, denn wir, müssen uns dem Gericht erklären, das zur Amtsermittlung verpflichtet ist. Nur es ermittelt keiner, von uns, dem Kläger wird erwartet alle Beweise auf den Tisch zu legen und unser Begehren zu beweisen. Korrekt wäre es, der Richter erhöbe die Beweise und würde die Argumente des Klägers und der Beklagten abwägen.
Leider ist es so, das Argumente der Beklagten und ihrer Gutachter als Tatsachen gewürdigt werden und die Argumente des Klägers unter dem Wust akademischer Titel der Gutachter verschwinden. Kein Richter hinterfragt ein Gutachten!
Wenn wir dahin kommen, das Richter an Gutachten zweifeln, hätten wir viel gewonnen.
 
hallo, parp

zitat:
"Nun frage ich mich, für jede Sorte Straftaten gibt es Schwerpunktstaatsanwaltschaften. Das Soz.-Recht kennt keinen Staatsanwalt, aber wie wäre es mit "Schwerpunktkammern", mindestens an den Landessozialgerichten?"

gibt es diese schwerpunktkammern? 0der sollte es die geben.
mfg
pussi
 
Hallo Micha,

Urteile von Sozialgerichten stehen nicht von vornherein fest. Zumindest kann ich das für meine Örtlichkeit so einschätzen. Meiner Erfahrung nach sind Sozialrichter sehr viel kritischer, was bestimmte Gutachter angeht, als andere.
 
Hallo Ichwunderemich,
sagst Du mir noch Deine Örtlichkeit, ich beantrage schon mal einen Umzug und eine Neuverhandlung meines Falles. Ich habe erlebt und kann es Dir sauber nachweisen, dass zumindest meine Kammer völlig unkritisch über selbst grobe Fehler des Gutachters hinweg sieht und sich selbst auf Gutachten bezieht, die garnicht mehr in der Akte sind.

Schade, dass meine Kammer dieses anders sieht.

Gruß von der Seenixe
 
Sozialgericht-Amtsermittlungspflicht

Ich kann Seenixe nur voll und ganz zustimmen...

nachdem ich nun endlich meine Akte der Bg studiert habe ist nur noch erschrecken und fassungslosigkeit vorhanden. Nach meinem empfinden
hat die Bg die Grenze zu strafbaren Handlungen nicht nur überschritten,
sondern die beteiligten auf seiten der Bg waren sich darüber vollständig im klaren, so und nicht anders sind die Aktennotizen zu werten.

Datenschutz----Fehlanzeige
Urkundenunterdrückung---nachgewiesen
Aktenmanipulation---nachgewiesen, es fehlen aus für mich positiven Gutachten Seiten, die Seitenpaginierung wurde korrigiert
Gutachtenauftrag----ergebnisorientiert und nicht ergebnisoffen
Beweisvereitelung---nachgewiesen,entscheidungserhebliche Fakten wurden den Gutachtern vorenthalten

usw

nun zum Sozialgericht:

hätte sowohl das SG Dortmund als auch das LSG NRW einen Blick in die BG Akte geworfen, dann hätte diesen zb die Aktenmanipulation der BG auffallen können....
das Verfahren am Lsg ist noch nicht abgeschlossen, ich werde sehen wie das LSG mit den nachgewiesenen verhaltensweisen der BG umgeht...

es bleibt das Gefühl die Sozialgerichte lehnen sich zurück,frei nach dem Motto der Kläger hat die Beweislast....damit scheint die Amtsermittlungpflicht vernachläsigbar zusein....ein Verhalten wie in anderen Zivilverfahren eben auch, denn da gibt es keine Amtsermittlungspflicht...

ich werde hier im Forum vom Verhalten des LSG, nun mit den Vorhalten konfrontiert, berichten...
 
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