Hallo Zusammen,
im Auftrag der gegnerischen Haftpflichtversicherung wurde von einer Klinik ein Gutachten über mich erstellt, welches mir nun vorliegt.
Unter anderem ging es auch um die Fragestellung nach der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE)."Die unfallbedingte MdE wird mit 100 von 100 eingeschätzt".
Ich kenne den Begriff der MdE nur hier aus dem Forum, wenn es um BG-Fälle oder dergleichen geht.
Wie ordnet eine gegnerische Haftpflichtversicherung die MdE ein?
Danke für eine Aufklärung und viele Grüße
Emma
im Auftrag der gegnerischen Haftpflichtversicherung wurde von einer Klinik ein Gutachten über mich erstellt, welches mir nun vorliegt.
Unter anderem ging es auch um die Fragestellung nach der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE)."Die unfallbedingte MdE wird mit 100 von 100 eingeschätzt".
Ich kenne den Begriff der MdE nur hier aus dem Forum, wenn es um BG-Fälle oder dergleichen geht.
Wie ordnet eine gegnerische Haftpflichtversicherung die MdE ein?
Danke für eine Aufklärung und viele Grüße
Emma