Hallo Fories,
@ Hallo Rolandi,
Im Niederschrift ist nur die Aussagen der Sachverständiger festgehalten worden. Es ist schon beweisbar, dass er von falschen Voraussetzungen ausgeht.
Ja das Ergebnis stand schon vor der mündliche Verhandlung fest. Der Vorsitzende Richter hat schon gleich zu Beginn der Sitzung sehr deutlich und beleidigend gezeigt, dass er nichts von uns hält. Allerdings ich wusste es schon viel früher, als die Verfügung bzgl. der pkh Bewilligung kam.
@ Hallo HWS Schäden,
Ich habe Zeugen, eine Schwester war immer bei der Untersuchungen und Vereinbarungen dabei. Ein Bruder, der privat honorar des Arztes überwiesen hat. Die andere Geschwister und Freunde, mit denen wir Kontakt hatten und wurde damals alles besprochen.
Ja er ist, der selbe Arzt, der geladen und nicht erschienen war. Allerdings haben meine RAte im ersten und zweiten Instanz mir gesagt, dass Sie den Arzt gegen sich nicht Aussagen lassen können und trotz meine bitten keinen Antrag auf seine Ladung gestellt.
Ich glaub jeder weiß, was los ist, aber (Warum auch immer) Sie wollen den Arzt vom Schuld und eventuell vom Straftat befreien.
Jetzt wurde im zweiten Instanz sofort nach mündlich Verhandlung Entscheidung getroffen, damit wir nicht mehr Stellung auf die beweisaufnahme nehmen können.
MfG
trus
@ Hallo Rolandi,
Im Niederschrift ist nur die Aussagen der Sachverständiger festgehalten worden. Es ist schon beweisbar, dass er von falschen Voraussetzungen ausgeht.
Ja das Ergebnis stand schon vor der mündliche Verhandlung fest. Der Vorsitzende Richter hat schon gleich zu Beginn der Sitzung sehr deutlich und beleidigend gezeigt, dass er nichts von uns hält. Allerdings ich wusste es schon viel früher, als die Verfügung bzgl. der pkh Bewilligung kam.
@ Hallo HWS Schäden,
Ich habe Zeugen, eine Schwester war immer bei der Untersuchungen und Vereinbarungen dabei. Ein Bruder, der privat honorar des Arztes überwiesen hat. Die andere Geschwister und Freunde, mit denen wir Kontakt hatten und wurde damals alles besprochen.
Ja er ist, der selbe Arzt, der geladen und nicht erschienen war. Allerdings haben meine RAte im ersten und zweiten Instanz mir gesagt, dass Sie den Arzt gegen sich nicht Aussagen lassen können und trotz meine bitten keinen Antrag auf seine Ladung gestellt.
Ich glaub jeder weiß, was los ist, aber (Warum auch immer) Sie wollen den Arzt vom Schuld und eventuell vom Straftat befreien.
Jetzt wurde im zweiten Instanz sofort nach mündlich Verhandlung Entscheidung getroffen, damit wir nicht mehr Stellung auf die beweisaufnahme nehmen können.
MfG
trus