Hallo Zusammen,
Ich stelle mir die Frage, wenn ein Befunderhebungsfehler festgestellt werden kann im laufenden Verfahren, z.B. bei der Haftpflichtversicherung vor dem LG,
hätte das dann irgendwelche Konsequenzen das dann die Haftung reduziert werden würde? Oder die Haftpflichtversicherung sagen kann, das wäre dann ein ärztlicher Behandlungsfehler und sie hätten damit nichts mehr zu tun?
Vielleicht eine richtig blöde Frage.
Viele Grüße
Helios
Ich stelle mir die Frage, wenn ein Befunderhebungsfehler festgestellt werden kann im laufenden Verfahren, z.B. bei der Haftpflichtversicherung vor dem LG,
hätte das dann irgendwelche Konsequenzen das dann die Haftung reduziert werden würde? Oder die Haftpflichtversicherung sagen kann, das wäre dann ein ärztlicher Behandlungsfehler und sie hätten damit nichts mehr zu tun?
Vielleicht eine richtig blöde Frage.
Viele Grüße
Helios