zweites rentengutachten zur festellung der rente auf unbestimmte zeit
hallo
ich bräuchte mal eure meinung
ich hatte vor 18 jahren einen arbeitsunfall und es stellte sich bei mir mir eine verschlechterung ein und wurde letztes jahr deswegen 4 mal operiert(hand wurde versteift,denervierung und an den sehnen-daumenstrecksehne)
jetzt war ich bei einem rentengutachten bei einem gutachter der mir von der bg vorgeschlagen wurde..
ich bekam das gutachten in kopie heute von der bg zugeschickt
dort steht drinne das ich zu 20 % erwerbsermindert bin
also ich eine behinderung von 20 % habe
und mit einer besserung nicht mehr zu rechnen ist...
nun habe ich gegoogelt und ab 20 % steht mir anscheinend die verletztenrente zu..
nun folgendes:
ich rief also heute bei meiner sachbearbeiterin an und fragte was denn nun dieses gutachten für mich bedeutet.
sie antwotete: laut dem gutachten hat meine verletzung ein rentenbrechtigtes ausmaß.
sie sagte weiter jetzt wird dieses gutachten dem rentenausschuss vorgelegt und die entscheiden dann ob mir rente zusteht oder nicht bzw ob sie dieses gutachten anerkennen mit den 20 % oder sie einen tieferen wert sprich nur 10 anerkennen
häää?
bin ich im falschen film?
die bg hat mir einen gutachter vorgeschlagen und aus dem gutachten deren gutachter geht hervor das ich mindestens 20% habe
was soll denn das heissen?
ist das normal das die bg eventuell ihre eigenen gutachter in frage stellt?
bin etwas verwirrt von deren aussage
kennt sich jemand damit aus?
muß die bg das gutachten denn nicht so akzeptieren wie es ist?
weiss jemand rat?
wäre dankbar für jeden tip
thanks
euer sandhase
hallo
ich bräuchte mal eure meinung
ich hatte vor 18 jahren einen arbeitsunfall und es stellte sich bei mir mir eine verschlechterung ein und wurde letztes jahr deswegen 4 mal operiert(hand wurde versteift,denervierung und an den sehnen-daumenstrecksehne)
jetzt war ich bei einem rentengutachten bei einem gutachter der mir von der bg vorgeschlagen wurde..
ich bekam das gutachten in kopie heute von der bg zugeschickt
dort steht drinne das ich zu 20 % erwerbsermindert bin
also ich eine behinderung von 20 % habe
und mit einer besserung nicht mehr zu rechnen ist...
nun habe ich gegoogelt und ab 20 % steht mir anscheinend die verletztenrente zu..
nun folgendes:
ich rief also heute bei meiner sachbearbeiterin an und fragte was denn nun dieses gutachten für mich bedeutet.
sie antwotete: laut dem gutachten hat meine verletzung ein rentenbrechtigtes ausmaß.
sie sagte weiter jetzt wird dieses gutachten dem rentenausschuss vorgelegt und die entscheiden dann ob mir rente zusteht oder nicht bzw ob sie dieses gutachten anerkennen mit den 20 % oder sie einen tieferen wert sprich nur 10 anerkennen
häää?
bin ich im falschen film?
die bg hat mir einen gutachter vorgeschlagen und aus dem gutachten deren gutachter geht hervor das ich mindestens 20% habe
was soll denn das heissen?
ist das normal das die bg eventuell ihre eigenen gutachter in frage stellt?
bin etwas verwirrt von deren aussage
kennt sich jemand damit aus?
muß die bg das gutachten denn nicht so akzeptieren wie es ist?
weiss jemand rat?
wäre dankbar für jeden tip
thanks
euer sandhase