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zweites rentengutachten zur festellung...

Sandhase

Nutzer
Registriert seit
28 Sep. 2006
Beiträge
11
zweites rentengutachten zur festellung der rente auf unbestimmte zeit

hallo
ich bräuchte mal eure meinung

ich hatte vor 18 jahren einen arbeitsunfall und es stellte sich bei mir mir eine verschlechterung ein und wurde letztes jahr deswegen 4 mal operiert(hand wurde versteift,denervierung und an den sehnen-daumenstrecksehne)

jetzt war ich bei einem rentengutachten bei einem gutachter der mir von der bg vorgeschlagen wurde..

ich bekam das gutachten in kopie heute von der bg zugeschickt

dort steht drinne das ich zu 20 % erwerbsermindert bin

also ich eine behinderung von 20 % habe
und mit einer besserung nicht mehr zu rechnen ist...

nun habe ich gegoogelt und ab 20 % steht mir anscheinend die verletztenrente zu..

nun folgendes:

ich rief also heute bei meiner sachbearbeiterin an und fragte was denn nun dieses gutachten für mich bedeutet.

sie antwotete: laut dem gutachten hat meine verletzung ein rentenbrechtigtes ausmaß.
sie sagte weiter jetzt wird dieses gutachten dem rentenausschuss vorgelegt und die entscheiden dann ob mir rente zusteht oder nicht bzw ob sie dieses gutachten anerkennen mit den 20 % oder sie einen tieferen wert sprich nur 10 anerkennen:confused::confused::confused:

häää?

bin ich im falschen film?

die bg hat mir einen gutachter vorgeschlagen und aus dem gutachten deren gutachter geht hervor das ich mindestens 20% habe

was soll denn das heissen?
ist das normal das die bg eventuell ihre eigenen gutachter in frage stellt?

bin etwas verwirrt von deren aussage
kennt sich jemand damit aus?
muß die bg das gutachten denn nicht so akzeptieren wie es ist?

weiss jemand rat?

wäre dankbar für jeden tip

thanks

euer sandhase
 
Hallo sandhase,

leider hat der Rentenausschuss der BG nicht der Empfehlung des Gutachters zu folgen. Er (der Rentenausschuss) zieht auch noch eine beratungsärztliche Stellungnahme für den Bescheid zu rate. Daher ist es ungewiss, was dabei rauskommt. Da hat Dir leider Deine Sachbearbeiterin die richtige Auskunft gegeben. Mein Rat: den Bescheid abwarten und dem Folge leisten, was in der Rechtsbelehrung steht.

Allerings: eine Denervieren hält oft nur drei Jahre. Sprich, wenn es Dir augenblicklich besser geht: Du bleibst Kandidat als Schmerzpatient.

LG,
Cateye
 
was ist denn das für nen mist? :confused:
für was brauchen die denn dann überhaupt gutachter wenn die sowieso nen rentenausschuss befragen und der nach aktenlage entscheidet? *kopfpatsch*

ergo...gutachten sind anscheinend für nen papierkorb:eek:

und danke für die schnelle antwort
 
Hallo sandhase,

Gutachten sind nicht für den Papierkorb!

Allerdings:

-selten sind Gutachten objektiv, sie spiegeln oft die Meinung des Gutachters wider

-Gutachten sind nicht standardisiert, dass heisst die Erhebung eines Gutachtens läuft (erfahrungsgemäß) frank und frei nach Schnauze des Gutachters, obwohl es Tests in der Medizin gibt, die nicht nur einfach und billig sind, sondern sehr eindeutig (ich möchte darauf nicht näher eingehen, da diese Antwort sehr fachspezifisch ist) ausfallen. Trotzdem sind die Vorgehensweisen des Gutachters zu verschieden.

-bei bestimmten Bewertungen durch den Gutachter kommen zu verschiedene Ergebnisse raus. (Einmal bei den gleichen Symptomen 20 und dann wieder 30%).

-die Erlebnisse, die der Patient selbst mit dem Gutachter macht, sind sehr individuell, oft spielt die Chemie zwischen Gutachter und Patient eine entscheidende Rolle. Ergo: man muss sich als Patient entsprechend gut verkaufen können (mir fällt dazu nur Vorstellungsgespräche ein, die eine ähnliche Stellung einnehmen).

Schussfazit: es gibt zwar ein paar schlaue Paragraphen im Sozialbuch, die einem Patienten aber nur dann etwas helfen, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. Vorher heisst es: gefallen oder nicht gefallen.....

-zu guter Letzt: selbst wenn eindeutige Gutachten vorliegen: der Rentenausschuss der BGs hat letztlich das letzte Wort!

LG,

Cateye
 
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