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Zweiter Antrag auf teilweise Erwerbsminderungsrente

Schoppi

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
29 Sep. 2007
Beiträge
158
Alter
53
Ort
Weilburg
Website
www.niceday24.de
Hallo an Alle,

vorab möchte ich mich für eure Hilfen in den vergangenen Monaten bedanken. So viele nützliche Beiträge, die mir nicht nur viel Geld, sondern auch Nerven gespart haben. Aber, ich habe noch eine Frage an euch, daher vorab eine kurze Zusammenfassung:

Hatte 10/03 einen Freizeitunfall mit Beckenverletzung. Habe damals auf Anraten des VDK einen Rentenantrag gestellt, am 05.08.2004. Dieser wurde abgelehnt. Wir haben Widerspruch erhoben, aber es verlief im Sande.
Am 28.02.2008 erneut einen Rentenantrag gestellt. DRV schickte mich zum Gutachter, der schrieb, dass ich nur noch maximal 3-6 h arbeiten könne.
Ergebnis: Rente abgelehnt, aber es kam ein Angebot zur medizinischen Reha.
Dieses Angebot habe ich auch wahrgenommen. Ursprünglich für 4 Wochen. Die Reha wurde aber bereits nach 1 Woche Aufenthalt aus ärtzlicher Sicht um 2 Wochen verlängert. Ich war also 6 Wochen in einer Psychosomatischen Klinik.
Ergebnis von dort: Ich wurde arbeitsfähig entlassen mit einer Einschränkung der Leistungsfähigkeit in meinem Beruf und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt von 3 bis unter 6 Stunden.

Frage: Falls die DRV sich nun durchringt, die Rente zu gewähren und ich § 101 SGB ins Spiel bringe, dann müßte doch rein theoretisch die Rente schon ab 03/2005 gezahlt werden, wg. der 7 Monate nach Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit.
Ich habe es zwar dem VDK auch so mitgeteilt, aber wenn ich eure Erfahrungen dazu lesen könnte oder euer Wissen abfragen kann ist mir das natürlich sehr recht.

Dank an euch,

Schoppi
 
Hallo Schoppi!

Hierzu: Am 28.02.2008 erneut einen Rentenantrag gestellt.

M.E.: § 101 SGB VI = Leistungsfall + 6 Monate Wartezeit + frühestens ab Antrag!

Nach Deiner Schilderung habt Ihr den Widerspruch zur 1. Rentenablehnung nicht weiterverfolgt? Bringe den 101-er aber ruhig ins neue Spiel, falls jetzt eine Wartezeit verhängt wird!

Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo Ingeborg,

danke für deine Antwort. Das könnte funktionieren. Ja, den Widerspruch hat damals zwar der VDK begründet, aber ich konnte keine neuen Befunde vorlegen.
Bin gespannt, was und wann überhaupt etwas von der DRV kommt. Klar müssen die sparen, aber versuchen werde ich es dennoch über den VDK.

LG,

Schoppi
 
Hallo Schoppi!

Hierzu: ...aber ich konnte keine neuen Befunde vorlegen.

...reichten die nachgewiesenen Befunde zum 1. Rentenantrag nicht, oder wurden die nicht ausreichend gewürdigt? Und bist Du arbeits-, bzw. teilerwerbsunfähig? Wie siehst Du das?


Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo,

das Beschwerdebild hat sich seit dem Unfall schon verschlechtert. Es kam halt immer mehr dazu, aber ich denke dennoch, dass meine Beschwerden beim 1. Antrag nicht gebührend gewürdigt wurden. Oft wurde ich als Schauspieler verurteilt.
Im Entlassungsbericht der Reha steht, dass ich zwar wieder arbeitsfähig bin, jedoch mit einer Leistungseinschränkung von 3 bis "unter" 6 Stunden.
Mein Arbeitsvertrag wurde sogleich umgestellt und nun arbeite ich 4 Tage die Woche a 5 Stunden.

Ach ja, gestern kam die Zusage der DRV für einen orthopädischen Bürostuhl und einen höhenverstellbaren Bürotisch. Insgesamt fast 2000 Euro. Ich bin froh, weil ich die Zusage direkt bekam, ohne Widerspruch oder Klage oder sonst was.

LG,

Schoppi
 
Hallo,
ich hätte da die Frage, wenn ich einige Stunden arbeite, kann ich den Antrag auf teilweise Erwerbsminderungsrente stellen oder dürfte ich garnicht arbeiten gehen.

Ich habe den Antrag gestellt( habe schon darüber berichtet) und eine Ablehnung erhalten.
Bin dann in Widerspruch gegangen und muß wenn ich die Akte habe eine begründung abgeben.
Die DRV will erst das Geld für die Kopien, dann erhalte ich die Unterlagen.

Lg Kerstin
 
Hallo Kerstin36,

dann überweis schnell die Gebühren für die Kopien und beantrage gleichzeitig Fristverlängerung für die Abgabe des Widerspruchs. Denn wenn die DRV Dir in der letzten Woche der Widerspruchsfrist die Kopien erst zustellt, hast Du kaum noch Zeit, den Widerspruch begründet einzureichen. Dieses Spielchen wird gerne gemacht, um Dich zeitlich einzugrenzen, deshalb Fristverlängerung beantragen, diesem Antrag muss die DRV zustimmen.

Zu deiner Frage, ob Du auch bei einer teilerwerbsgeminderten Rente weiterarbeiten kannst, ein eindeutiges ja. Denn eine teilerwerbsgeminderte Rente wird ja erst nach einem festgestellten Restleistungsvermögen von über 3 Stunden bis unter 6 Stunden gewährt. Du musst dich dann nur noch mit deinem Arbeitgeber einigen, wieviel Stunden Du dann teilzeit arbeiten willst.

Gruss
kbi1989
 
Hallo Schoppi,

wenn ich Deine Beiträge richtig gelesen habe, ist der Verwaltungsakt zu Deinem Antrag vom 05.08.2004 nicht abgeschlossen worden und besteht meiner Meinung nach noch, da nicht rechtskräftig. Vielleicht wäre dies ein Ansatzpunkt für Deine Überlegungen.

MfG.
Pit
 
Hallo kbi1989,
danke für deine hilfe!
Ich bin in einer sehr schlechten Situation.
Ich habe von Geburt an Klumpfüße und 2007 einen Wegeunfall an operierten Bein bzw. Fuß.Dabei habe ich einen Kreuzbandriß, Meniskuseinriß und Innenbanddehnung erlitten. Kreuzbandplastik dann und bin trotzdem nicht wie vorher.
Nun streite ich mich mit der Bg rum ( jetzt über Anwalt).
Den Rentenantrag auf teilweise Erwerbsminderungsrente habe ich gestellt weil ich meine jetzige Arbeit kaum noch erledigen kann und neue Arbeit kann ich garnicht suchen da ich diese dann auch nicht schaffe.
Ich bin als gleichgestellter Schwerbehinderter in einer Reinigungsfirma eingestellt.
Diese Arbeit habe ich angenommen weil ich gleichzeitig auch noch eine geistig behinderte Tochter pflege. Wegen der Zeit und so, da ich nicht flexibel bin.
Nun soll ich eine größere Einrichtung reinigen und weiß das ich das nicht schaffen werde. Meine Hoffnung liegt nun in dieser Rente, da ich natürlich arbeiten möchte aber es muß auch machbar sein.
Ich hoffe ich schaffe das, denn meine Rechtsschutz kann ich nicht überstrapaziern da ich im Streit mit der BG einen Anwalt den die Rechtsschutz übernimmt schon habe.
Bin auf die Hilfe hier angewiesen und kann nur noch den Vdk in der REntensache einbeziehen.

LG Kerstin36
 
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