Hallo an Alle,
vorab möchte ich mich für eure Hilfen in den vergangenen Monaten bedanken. So viele nützliche Beiträge, die mir nicht nur viel Geld, sondern auch Nerven gespart haben. Aber, ich habe noch eine Frage an euch, daher vorab eine kurze Zusammenfassung:
Hatte 10/03 einen Freizeitunfall mit Beckenverletzung. Habe damals auf Anraten des VDK einen Rentenantrag gestellt, am 05.08.2004. Dieser wurde abgelehnt. Wir haben Widerspruch erhoben, aber es verlief im Sande.
Am 28.02.2008 erneut einen Rentenantrag gestellt. DRV schickte mich zum Gutachter, der schrieb, dass ich nur noch maximal 3-6 h arbeiten könne.
Ergebnis: Rente abgelehnt, aber es kam ein Angebot zur medizinischen Reha.
Dieses Angebot habe ich auch wahrgenommen. Ursprünglich für 4 Wochen. Die Reha wurde aber bereits nach 1 Woche Aufenthalt aus ärtzlicher Sicht um 2 Wochen verlängert. Ich war also 6 Wochen in einer Psychosomatischen Klinik.
Ergebnis von dort: Ich wurde arbeitsfähig entlassen mit einer Einschränkung der Leistungsfähigkeit in meinem Beruf und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt von 3 bis unter 6 Stunden.
Frage: Falls die DRV sich nun durchringt, die Rente zu gewähren und ich § 101 SGB ins Spiel bringe, dann müßte doch rein theoretisch die Rente schon ab 03/2005 gezahlt werden, wg. der 7 Monate nach Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit.
Ich habe es zwar dem VDK auch so mitgeteilt, aber wenn ich eure Erfahrungen dazu lesen könnte oder euer Wissen abfragen kann ist mir das natürlich sehr recht.
Dank an euch,
Schoppi
vorab möchte ich mich für eure Hilfen in den vergangenen Monaten bedanken. So viele nützliche Beiträge, die mir nicht nur viel Geld, sondern auch Nerven gespart haben. Aber, ich habe noch eine Frage an euch, daher vorab eine kurze Zusammenfassung:
Hatte 10/03 einen Freizeitunfall mit Beckenverletzung. Habe damals auf Anraten des VDK einen Rentenantrag gestellt, am 05.08.2004. Dieser wurde abgelehnt. Wir haben Widerspruch erhoben, aber es verlief im Sande.
Am 28.02.2008 erneut einen Rentenantrag gestellt. DRV schickte mich zum Gutachter, der schrieb, dass ich nur noch maximal 3-6 h arbeiten könne.
Ergebnis: Rente abgelehnt, aber es kam ein Angebot zur medizinischen Reha.
Dieses Angebot habe ich auch wahrgenommen. Ursprünglich für 4 Wochen. Die Reha wurde aber bereits nach 1 Woche Aufenthalt aus ärtzlicher Sicht um 2 Wochen verlängert. Ich war also 6 Wochen in einer Psychosomatischen Klinik.
Ergebnis von dort: Ich wurde arbeitsfähig entlassen mit einer Einschränkung der Leistungsfähigkeit in meinem Beruf und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt von 3 bis unter 6 Stunden.
Frage: Falls die DRV sich nun durchringt, die Rente zu gewähren und ich § 101 SGB ins Spiel bringe, dann müßte doch rein theoretisch die Rente schon ab 03/2005 gezahlt werden, wg. der 7 Monate nach Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit.
Ich habe es zwar dem VDK auch so mitgeteilt, aber wenn ich eure Erfahrungen dazu lesen könnte oder euer Wissen abfragen kann ist mir das natürlich sehr recht.
Dank an euch,
Schoppi