Fahrradunfallopfer
Erfahrenes Mitglied
Hallo zusammen,
mich würde interessieren, wie viele hier aufgrund eines Unfalls den Job verloren haben, und nach dem Bezug von ALG 1 aufgrund von zuviel Erspartem kein ALG II (Hartz-IV) bekommen.
Oder stattdessen Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Geld für vermehrte Bedürfnisse von dem Schädiger oder dessen Versicherung bekommen.
Eine Folge davon ist ja die zwangsweise freiwillige Krankenversicherung in der GKV.
Die Alternative PKV ist ja nicht wirklich eine.
Wenn man sich so mal die Beitragsbemessungsgrundlagen anschaut, hier ist der Link dazu:
https://www.gkv-spitzenverband.de/k...erung/beitragsbemessung/beitragsbemessung.jsp
finde ich, das es alles als andere fair zugeht.
Siehe die beiden PDF die man sich dort runterladen kann. Der Katalog hat es in sich.
Beispiel:
Schmerzensgeld: wird zwar nicht verbeitragt, aber die Zinseinnahmen werden voll verbeitragt. Das heißt doch nichts anderes, das selbst eine Kompensation der Inflationsrate durch Zinseinnahmen mit derzeit ca. 17,6% verbeitragt wird.
Von einem Prozent Zins verbleiben nur noch 0,824%.
Davon gehen dann noch die Steuern runter, die Kapitalertragssteuer beträgt 25%.
Dann sind wir nur noch bei 0,574% Zins.
Ergebnis: 42,6% von den Zinserträgen von Schmerzensgeld kassiert der Staat bzw. die GKV.
Krass, oder?
Andere Geldleistungen durch Haftpflichtversicherer gemäß §843 BGB:
§ 843
Geldrente oder Kapitalabfindung
(1) Wird infolge einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit die Erwerbsfähigkeit des Verletzten aufgehoben oder gemindert oder tritt eine Vermehrung seiner Bedürfnisse ein, so ist dem Verletzten durch Entrichtung einer Geldrente Schadensersatz zu leisten.
(2) [...]
(3) Statt der Rente kann der Verletzte eine Abfindung in Kapital verlangen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
(4) [...]
wegen z.B. vermehrter Bedürfnisse für Gehbehinderte oder Behinderte, einmalige Kapitalzahlungen (Stichwort: Abfindung) werden gleich mit 17,6% Krankenkassenbeitrag beabschlagt.
Es gibt ab und an die Meinung hier, dass man sich auch mit 45 Jahren abfinden lassen könne. Dem kann ich so nicht zustimmen, denn dann wird alles, solange man nicht pflicht- oder familienversichert ist, um 17,6% für die Krankenkasse vermindert. Erst dann kommt die Steuer.....
Selbst lange laufende Lebensversicherungen oder Aktienfonds etc. werden um 17,6% gekürzt.
Ist man hingegen pflichtversichert, muss man darauf keine 17,6% zahlen.
Diejenigen die es leider betrifft, welche Erfahrungen habt Ihr gemacht?
Im Endeffekt müsste man alle Zahlungen an die Geschädigten aufgrund der Beiträge für die GKV um 21,36% erhöhen, damit die Krankenkassen befriedgt werden können, ohne das die Geschädigten drunter leiden müssen.
Wie komme ich auf die 21,36%?
Wenn man z.B. 100.-€ für vermehrte Bedürfnisse bekommt, sind 17,6% Krankenkassenbeitrag fällig. Bleiben also nur noch 82,40€ übrig. Fehlen also 17,60€.
Will man tatsächlich die vollen 100.-€ auch für die vermehrten Bedürfnisse haben, so muss man diese mit 82,4% ansetzen, und kommt so auf 100/82,4=1,2136
D.h. der Schädiger muss auf die 100.-€ noch den KV Beitrag leisten, in der Summe also 121,36€.
Wie viele Anwälte berücksichtigen dies?
Rechtsstaat Deutschland.......
Gruß Fahrradunfallopfer
mich würde interessieren, wie viele hier aufgrund eines Unfalls den Job verloren haben, und nach dem Bezug von ALG 1 aufgrund von zuviel Erspartem kein ALG II (Hartz-IV) bekommen.
Oder stattdessen Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Geld für vermehrte Bedürfnisse von dem Schädiger oder dessen Versicherung bekommen.
Eine Folge davon ist ja die zwangsweise freiwillige Krankenversicherung in der GKV.
Die Alternative PKV ist ja nicht wirklich eine.
Wenn man sich so mal die Beitragsbemessungsgrundlagen anschaut, hier ist der Link dazu:
https://www.gkv-spitzenverband.de/k...erung/beitragsbemessung/beitragsbemessung.jsp
finde ich, das es alles als andere fair zugeht.
Siehe die beiden PDF die man sich dort runterladen kann. Der Katalog hat es in sich.
Beispiel:
Schmerzensgeld: wird zwar nicht verbeitragt, aber die Zinseinnahmen werden voll verbeitragt. Das heißt doch nichts anderes, das selbst eine Kompensation der Inflationsrate durch Zinseinnahmen mit derzeit ca. 17,6% verbeitragt wird.
Von einem Prozent Zins verbleiben nur noch 0,824%.
Davon gehen dann noch die Steuern runter, die Kapitalertragssteuer beträgt 25%.
Dann sind wir nur noch bei 0,574% Zins.
Ergebnis: 42,6% von den Zinserträgen von Schmerzensgeld kassiert der Staat bzw. die GKV.
Krass, oder?
Andere Geldleistungen durch Haftpflichtversicherer gemäß §843 BGB:
§ 843
Geldrente oder Kapitalabfindung
(1) Wird infolge einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit die Erwerbsfähigkeit des Verletzten aufgehoben oder gemindert oder tritt eine Vermehrung seiner Bedürfnisse ein, so ist dem Verletzten durch Entrichtung einer Geldrente Schadensersatz zu leisten.
(2) [...]
(3) Statt der Rente kann der Verletzte eine Abfindung in Kapital verlangen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
(4) [...]
wegen z.B. vermehrter Bedürfnisse für Gehbehinderte oder Behinderte, einmalige Kapitalzahlungen (Stichwort: Abfindung) werden gleich mit 17,6% Krankenkassenbeitrag beabschlagt.
Es gibt ab und an die Meinung hier, dass man sich auch mit 45 Jahren abfinden lassen könne. Dem kann ich so nicht zustimmen, denn dann wird alles, solange man nicht pflicht- oder familienversichert ist, um 17,6% für die Krankenkasse vermindert. Erst dann kommt die Steuer.....
Selbst lange laufende Lebensversicherungen oder Aktienfonds etc. werden um 17,6% gekürzt.
Ist man hingegen pflichtversichert, muss man darauf keine 17,6% zahlen.
Diejenigen die es leider betrifft, welche Erfahrungen habt Ihr gemacht?
Im Endeffekt müsste man alle Zahlungen an die Geschädigten aufgrund der Beiträge für die GKV um 21,36% erhöhen, damit die Krankenkassen befriedgt werden können, ohne das die Geschädigten drunter leiden müssen.
Wie komme ich auf die 21,36%?
Wenn man z.B. 100.-€ für vermehrte Bedürfnisse bekommt, sind 17,6% Krankenkassenbeitrag fällig. Bleiben also nur noch 82,40€ übrig. Fehlen also 17,60€.
Will man tatsächlich die vollen 100.-€ auch für die vermehrten Bedürfnisse haben, so muss man diese mit 82,4% ansetzen, und kommt so auf 100/82,4=1,2136
D.h. der Schädiger muss auf die 100.-€ noch den KV Beitrag leisten, in der Summe also 121,36€.
Wie viele Anwälte berücksichtigen dies?
Rechtsstaat Deutschland.......
Gruß Fahrradunfallopfer