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Zuzahlungsbefreiung

Kai-Uwe

Gesperrtes Mitglied
Registriert seit
11 März 2007
Beiträge
3,037
Hallo,

ich habe an meine GKK einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung (und Rückzahlung der Zuzahlung für 2007) gestellt.

Ich habe den Verdienst meiner Frau und mein Krankengeld angegeben.

FRAGE:
Muss ich auch das private Krankentagegeld und die private BUZ-Rente als Einkommen angeben? Hätte ich nicht jahrzehnte den Beitrag an meine privaten Versicherungen gezahlt hätte ich weder privates Krankentagegeld noch BUZ-Rente bekommen.

Schönen Sonntag an alle,
Gruß Kai-Uwe
 
Hallo Kai-Uwe :)

der Krankenkasse ist es natürlich sehr recht, wenn Du ALLE Einkommen angibst ... ob es ein MUSS gibt, weiß ich nicht ...

Mit dem Hätte, Wenn und Aber Prinzip kommste leider nicht weiter, es interessiert die Krankenkasse bei der Berechnung des Gesamteinkommens für chronisch Erkrankte ja auch nicht, ob ein Partner des chronisch Erkrankten eventuell dem Solidarprinzip der GKV nicht angehört und privat versichert ist ...

fliedertigerische Grüße :p:p:p
 
Hallo Fliedertiger....so richtig verstehe ich Deine Antwort nicht:confused:

Es bringt mir ja nix wenn ich nacher alles wieder zurück zahlen muß.

Vielleicht kann mir jemand sagen ob ich diese Zahlungen der privaten Zusatzversicherungen angeben muß....es ist ja auch keine Spalte für Ausgaben an private Krankenzusatzversicherungen in diesem Antrag.
Ich ich ja heute auch immer noch zahle.

Wie ist es denn mit Invaliditätszahlungen....müssen die auch angegeben werden.

Lieben Gruß
Kai-Uwe
 
Hallo Kai-Uwe,

es scheint so, als wenn in deinem Antrag nicht eindeutig aufgeführt ist, was angegeben werden muss. Ist wohl von KK zu KK unterschiedlich. Ich hatte neulich einen Antrag für Verwandte ausgefüllt, da wurde alles genau abgefragt.

Aber hier etwas zu deinen Fragen - betrifft § 62 SGB V :
Einnahmen

Gruß
Cindy
 
Guten Morgen Cindy,

ich habe mir alles durchgelesen, Krankentagegeld und BUZ-Rente war nicht dabei.

Dankeschön.

Lieben Gruß
Kai-Uwe
 
Hallo Kai-Uwe,

wir hatten schon was Ähnliches gehabt:

http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=3458

Ich denke bei deiner Frage geht es auch darum, dass die Leistungen aus den privaten Versicherungen nicht an das Krankengeld sowie an der Brutto Einnahmen zum Lebensunterhalt (bei dem Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen) angerechnet werden können.

Viele Grüße,
Hela
 
Hallo Hela,

ich habe im letzten Jahr, alleine an Zuzahlung meiner Medikamente fast 400€ gezahlt....davon wollte ich mir von der GKV etwas zurück holen.
Und vielleicht auch eine Zuzahlungsbefreiung für dieses Jahr.

Nun habe ich Bedenken ob ich auch das private Krankentagegeld oder eine BUZ-Rente(privat) als Einkommen angeben muß.

Lieben Gruß Kai-Uwe
 
Guten Morgen Cindy,

ich habe mir alles durchgelesen, Krankentagegeld und BUZ-Rente war nicht dabei.

Hallo Kai-Uwe,

sorry, ich hatte auf Seite 20 "Renten aus privater Lebensversicherung oder anderen Verträgen" die BUZ-Rente zugeordnet. Würde zu den Infos von Seite 3 'Begriff Einnahmen zum Lebensunterhalt' passen.
Aber sicherheitshalber kannst du ja auch bei der KK nachfragen. Dann wärst du auf der sicheren Seite und vor unliebsamen Überraschungen geschützt.

Lieben Gruß
Cindy
 
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