Aramis
Erfahrenes Mitglied
Hallo,
gefunden :
OLG Brandenburg - 11.11.2010 – Az.: 12 U 33/10
Die Klägerin hat weiter Anspruch auf Ersatz der von ihr geleisteten Zuzahlung zum stationären Aufenthalt in der …-Klinik im Zeitraum vom 02.02. bis zum 14.02.2009 in Höhe von 130,00 € sowie der geltend....
Muß die gegnerische Haftpflicht doch diese Zusatzkosten ( bis 280€ /Jahr) übernehmen?Uns wurde gesagt, dass wir "versuchen" könnten sie von der Gegnerischen zurück zu holen!
In unserem Fall will die Gegnerische 10€ /Tag für jeden Klink- und Rehatag abziehen ( ersparte Aufwendungen) !LG
Aramis
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OLG Brandenburg - 11.11.2010 – Az.: 12 U 33/10
Die Klägerin hat weiter Anspruch auf Ersatz der von ihr geleisteten Zuzahlung zum stationären Aufenthalt in der …-Klinik im Zeitraum vom 02.02. bis zum 14.02.2009 in Höhe von 130,00 € sowie der geltend....
Muß die gegnerische Haftpflicht doch diese Zusatzkosten ( bis 280€ /Jahr) übernehmen?Uns wurde gesagt, dass wir "versuchen" könnten sie von der Gegnerischen zurück zu holen!
In unserem Fall will die Gegnerische 10€ /Tag für jeden Klink- und Rehatag abziehen ( ersparte Aufwendungen) !LG
Aramis