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Zuzahlung Klinikaufenthalt

Aramis

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
27 Okt. 2012
Beiträge
1,320
Ort
Unterfranken
Hallo,

gefunden :
OLG Brandenburg - 11.11.2010 – Az.: 12 U 33/10

Die Klägerin hat weiter Anspruch auf Ersatz der von ihr geleisteten Zuzahlung zum stationären Aufenthalt in der …-Klinik im Zeitraum vom 02.02. bis zum 14.02.2009 in Höhe von 130,00 € sowie der geltend....

Muß die gegnerische Haftpflicht doch diese Zusatzkosten ( bis 280€ /Jahr) übernehmen?Uns wurde gesagt, dass wir "versuchen" könnten sie von der Gegnerischen zurück zu holen!

In unserem Fall will die Gegnerische 10€ /Tag für jeden Klink- und Rehatag abziehen ( ersparte Aufwendungen) !LG
Aramis
 
Hallo Aramis,

ich hatte die Zuzahlungsrechnung bei der gegnerischen HPV eingereicht und diese wurde nicht erstattet.
Begründung waren ebenfalls die ersparten Aufwendungen (Verpflegungskosten).

Ich höre zum ersten mal, dass diese Kosten erstattet wurden...:confused:

Liebe Grüße
Emma
 
Hi Emma,

war ein Zufallsfund:D

War auf der Suche nach Urteilen zur Schadensminderungspflicht:mad:

Sicher wird es etliche hier betreffen!

Liebe Grüße
Aramis

P.S. Gibt es was Neues?
 
Hallo,
natürlich ist die gegnerische Haftpflichtversicherung dazu verpflichtet die Kosten für die Zuzahlung bei stationärem Aufenthalt zu übernehmen. Aber sie versuchen natürlich auch diesen Anspruch immer wieder weg zu drücken. Die ersparten Aufwendungen für Verpflegung werden mit zusätzlichen Ausgaben für Fahrtkosten der Besucher, Entgelt für Telefon und Fernsehen, Minderung der Lebensqualität, Fehlen des häuslichen Umfeldes jederzeit wettgemacht. Ich möchte die Haftpflichtversicherung sehen, die wegen dieser Position einen Prozess riskiert. Schon heute wäre klar, dass sie klar unterliegen. Trotzdem werden sie natürlich als erstes die Pflicht dazu vermeinen und solche Scheinargumente wie ersparte Aufwendungen ins Gefecht führen. Dies entspricht den Aufgaben des Sachbearbeiters zur Minderung der Kosten für die Haftpflichtversicherung.

Gruß von der Seenixe
 
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