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Zustellungsurkunde der BG

tomhanau

Mitglied
Registriert seit
1 Nov. 2012
Beiträge
50
Ort
eltville am Rhein
Guten Morgen zusammen,

ich weiß nun nicht genau ob ich in diesem Bereich des Forums mit dem Beitrag richtig liege...wenn nicht, bitte ich die Admins das zu verschieben.


Nun meine Frage,
nehmen wir mal fiktiv an, die BG schickt eine Zustellungsurkunde Anhörung §24 SGB 10

Diese schickt sie aber nicht an den Versicherten sondern an den Anwalt, welcher eventuell gerade im Urlaub ist oder die Weiterleitung anderweitig verzögert...warum auch immer....
Ist eine solche Zustellung gültig bzw rechtens?
Ich wäre für eine Antwort sehr dankbar.

Grüße Tom
 
hallo tomhanau,

die Fehler deines Anwalts muss du tragen und werden dir angelastet.

Die Zustellung an deinen Anwalt wäre rechtsgültig, wenn dein Anwalt dich in der Sache vertritt und der BG die Vollmacht vorliegt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo TomHanau,

so wie es Rolandi schreibt, DU schaust in die Röhre, wenn Dein Anwalt Fristen versäumt, den eigentlich müsste Der RA dafür sorgen das keine Post über einen längeren Zeitraum trotzdem bearbeitet wird.

Es wird immer Dir angelastet, auch wenn Du die Böcke nicht schießt!

LG Sollero
 
Allerdings haftet ein RA auch für berufsrechtliche Verfehlungen, dies sollte hier nicht außer acht gelassen werden. Gruß Rehaschreck
 
Hallo Rehaschreck,

der RA haftet nur, wenn er gut versichert ist, oder nen dicken Geldbeutel hat. Aber so was nachzuweisen ist manchmal ein steiniger Weg!

LG Sollero
 
Hallo Sollero13,
hallo Rehaschreck,

und wenn der RA diese Versicherung zur Haftung solcher berufsrechtliche Verfehlungen nicht hat bzw. diese nicht bezahlt hatte dann haste wieder mal die A- Karte gezogen.

Ich habe heute beim EX - Anwalt nach einer solchen Vers. gefragt seine Antwort war, dann Klagen sie mal schön von mir gibt's nichts.

Auch fragte dieser auf mein bitten hin vor Monaten beim SG nach das der Rechtsstreit nun entschieden werden könnte.
Antwort vom Gericht:
Der Rechtsstreit sei schon vor ca. 2 Jahren erstinstanzlich erledigt, RAW weiß von nichts und ein Urteil gibt es auch nicht.
So nun wieder mal kann ich sehen wie dies Zustande kam und der EX Anwalt hat die Knete schon eingesackt.

Da fragt man sich doch glatt wem dieser Umstand zu verdanken ist, denn das Gericht wird ja rechtens gehandelt haben also muss der schwarze Peter beim Anwalt liegen.

LG
Wolle
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo @,

also als normaler Bürger ist man auch verpflichtet seine Rechtsgeschäfte zu waren!
Warum soll es bei einem Anwalt anders sein?
Wenn jemand in Urlaub geht, krank ist, dann muss er sich darum kümmern, dass wenn etwas wichtiges kommt es auch bearbeitet wird!
Wenn man in Urlaub geht, krank ist muss er sich z. B. auch darum kümmern, dass die Wohnung betreten werden kann! Schlüsselhinterlegung beim Nachbar, oder so!
Aber es gibt halt immer solche und solche Bürger!
 
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