tomhanau
Mitglied
Guten Morgen zusammen,
ich weiß nun nicht genau ob ich in diesem Bereich des Forums mit dem Beitrag richtig liege...wenn nicht, bitte ich die Admins das zu verschieben.
Nun meine Frage,
nehmen wir mal fiktiv an, die BG schickt eine Zustellungsurkunde Anhörung §24 SGB 10
Diese schickt sie aber nicht an den Versicherten sondern an den Anwalt, welcher eventuell gerade im Urlaub ist oder die Weiterleitung anderweitig verzögert...warum auch immer....
Ist eine solche Zustellung gültig bzw rechtens?
Ich wäre für eine Antwort sehr dankbar.
Grüße Tom
ich weiß nun nicht genau ob ich in diesem Bereich des Forums mit dem Beitrag richtig liege...wenn nicht, bitte ich die Admins das zu verschieben.
Nun meine Frage,
nehmen wir mal fiktiv an, die BG schickt eine Zustellungsurkunde Anhörung §24 SGB 10
Diese schickt sie aber nicht an den Versicherten sondern an den Anwalt, welcher eventuell gerade im Urlaub ist oder die Weiterleitung anderweitig verzögert...warum auch immer....
Ist eine solche Zustellung gültig bzw rechtens?
Ich wäre für eine Antwort sehr dankbar.
Grüße Tom