Oh du Fröhliche!
Da freut man sich auf Weihnachten und was flattert am heiligen Abend ins Haus? Der 1. gelbe Brief meines Lebens. Ich gebe zu, es gibt angenehmeres.
Nach meinem Arbeitsunfall erhielt ich Verletztengeld, dann Krankengeld und im Anschluss daran bekam ich von der Arbeitsagentur ALG I. Da der Satz ca. 100 € unter der Harz IV Grenze liegt, beantragte ich einen Zuschuß für den Lebensunterhalt. Dieser wurde mir für ein halbes Jahr gewährt, allerdings mit der Aufforderung, mir eine andere Wohnung zu suchen.
Ich bewohne als Einzelperson eine 4-Zimmer-Wohnung. Allerdings bin ich Therapeutin und nutze zwei meiner Zimmer beruflich.
Der zweite Antrag beim Jobcenter wurde dann mit der Begründung, dass ich eine zu große Wohnung bewohne, abgelehnt. Ich legte Widerspruch ein. Begründung: ich nutze die Wohnung teilweise beruflich...bin nicht arbeitslos, sondern nur z. Zt. arbeitsunfähig und möchte sobald ich wieder arbeitsfähig bin, mit meiner Praxis wieder starten. Wenn man mich zwingt, meine Wohnung aufzugeben, nimmt man mir auch meinen Job und dann bin ich wirklich arbeitslos. Zumal ein Umzug in meinem jetzigen Gesundheitszustand nicht zumutbar wäre.
Heute nun in Form eines gelben Briefes die Ablehnung meines Widerspruchs.
Meine Frage an euch: Wie sehen meine Chancen bei einer Klage beim Sozialgericht aus? Natürlich ist mir klar, dass eine einzelne Person nur ein begrenzter Wohnraum zusteht, wenn man zusätzliche Hilfen beantragt, aber gibt es nicht auch Einzelfälle, wo man anders entscheiden könnte?
Ich danke euch im Voraus für eure Meinungen und wünsche allen ein besinnliches Weihnachtsfest.
LG Rosi70
Da freut man sich auf Weihnachten und was flattert am heiligen Abend ins Haus? Der 1. gelbe Brief meines Lebens. Ich gebe zu, es gibt angenehmeres.
Nach meinem Arbeitsunfall erhielt ich Verletztengeld, dann Krankengeld und im Anschluss daran bekam ich von der Arbeitsagentur ALG I. Da der Satz ca. 100 € unter der Harz IV Grenze liegt, beantragte ich einen Zuschuß für den Lebensunterhalt. Dieser wurde mir für ein halbes Jahr gewährt, allerdings mit der Aufforderung, mir eine andere Wohnung zu suchen.
Ich bewohne als Einzelperson eine 4-Zimmer-Wohnung. Allerdings bin ich Therapeutin und nutze zwei meiner Zimmer beruflich.
Der zweite Antrag beim Jobcenter wurde dann mit der Begründung, dass ich eine zu große Wohnung bewohne, abgelehnt. Ich legte Widerspruch ein. Begründung: ich nutze die Wohnung teilweise beruflich...bin nicht arbeitslos, sondern nur z. Zt. arbeitsunfähig und möchte sobald ich wieder arbeitsfähig bin, mit meiner Praxis wieder starten. Wenn man mich zwingt, meine Wohnung aufzugeben, nimmt man mir auch meinen Job und dann bin ich wirklich arbeitslos. Zumal ein Umzug in meinem jetzigen Gesundheitszustand nicht zumutbar wäre.
Heute nun in Form eines gelben Briefes die Ablehnung meines Widerspruchs.
Meine Frage an euch: Wie sehen meine Chancen bei einer Klage beim Sozialgericht aus? Natürlich ist mir klar, dass eine einzelne Person nur ein begrenzter Wohnraum zusteht, wenn man zusätzliche Hilfen beantragt, aber gibt es nicht auch Einzelfälle, wo man anders entscheiden könnte?
Ich danke euch im Voraus für eure Meinungen und wünsche allen ein besinnliches Weihnachtsfest.
LG Rosi70