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Zuschuß ALG II abgelehnt

Rosi70

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
14 Nov. 2014
Beiträge
570
Oh du Fröhliche!

Da freut man sich auf Weihnachten und was flattert am heiligen Abend ins Haus? Der 1. gelbe Brief meines Lebens. Ich gebe zu, es gibt angenehmeres.

Nach meinem Arbeitsunfall erhielt ich Verletztengeld, dann Krankengeld und im Anschluss daran bekam ich von der Arbeitsagentur ALG I. Da der Satz ca. 100 € unter der Harz IV Grenze liegt, beantragte ich einen Zuschuß für den Lebensunterhalt. Dieser wurde mir für ein halbes Jahr gewährt, allerdings mit der Aufforderung, mir eine andere Wohnung zu suchen.
Ich bewohne als Einzelperson eine 4-Zimmer-Wohnung. Allerdings bin ich Therapeutin und nutze zwei meiner Zimmer beruflich.
Der zweite Antrag beim Jobcenter wurde dann mit der Begründung, dass ich eine zu große Wohnung bewohne, abgelehnt. Ich legte Widerspruch ein. Begründung: ich nutze die Wohnung teilweise beruflich...bin nicht arbeitslos, sondern nur z. Zt. arbeitsunfähig und möchte sobald ich wieder arbeitsfähig bin, mit meiner Praxis wieder starten. Wenn man mich zwingt, meine Wohnung aufzugeben, nimmt man mir auch meinen Job und dann bin ich wirklich arbeitslos. Zumal ein Umzug in meinem jetzigen Gesundheitszustand nicht zumutbar wäre.
Heute nun in Form eines gelben Briefes die Ablehnung meines Widerspruchs.

Meine Frage an euch: Wie sehen meine Chancen bei einer Klage beim Sozialgericht aus? Natürlich ist mir klar, dass eine einzelne Person nur ein begrenzter Wohnraum zusteht, wenn man zusätzliche Hilfen beantragt, aber gibt es nicht auch Einzelfälle, wo man anders entscheiden könnte?

Ich danke euch im Voraus für eure Meinungen und wünsche allen ein besinnliches Weihnachtsfest.

LG Rosi70
 
Hallo Rosi,

warum beantragst Du kein Wohngeld?

LG Sollero
 
Hallo Rosi,

ich kann dir raten in deinem Fall auf jeden Fall einen Anwalt für Sozialrecht hinzuzuziehen.

Die Kosten der Unterkunft sind in jedem Landkreis bzw. Stadt komplett unterschiedlich angesetzt.

So wie ich es bei dir herauslese, bist du selbstständig.

Wirst du beim Jobcenter auch als solche geführt? Das ist nämlich der entscheidende Punkt.

Deine gewerblich genutzten Flächen bzw. Räume müssen dann ganz klar von deinem "normalen" Wohnbereich abgegrenzt werden und als Betriebsausgaben abgerechnet werden.

Und da du ja deine Arbeit wieder aufnehmen wirst, ist das ein ganz klarer Fall.

Lass dich mit der Abweisung des Widerspruchs nicht verarschen und Klagen vor dem Sozialgericht gehen meist eh zu deren Nachteil aus.

Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig weiterhelfen :)

Liebe Grüße
 
Danke für die Hinweise.

Wohngeldanspruch habe ich auch nicht, da nur der Wohnraum berechnet wird, der mir als Einzelperson zusteht und somit liege ich knapp daneben, um Wohngeldanspruch zu haben.

Ich denke auch, dass der gewerbliche Teil meiner Wohnung nicht mitgerechnet werden dürfte.

Ich denke, dass ich Klage beim Sozialgericht einreichen werde. In ich allerdings einen Anwalt nehmen werde, weiß ich noch nicht.

Liebe Grüße

Rosi70
 
Hallo Rosi,
kleiner Tipp von mir rede erstmal mit deinem SB der Leistungsabteilung wegen deinen gewerblichen Räume warum diese nicht beachtet wurde, es kann nähmlich sein das du allein deswegen beim falschen SB der Leistung gelandet bist.

Wir haben hier auch das Problem gehabt mit der Selbstständigkeit meines Mannes aber da er sie nicht mehr ausüben kann aufgrund von gesundheitlichen Probleme werden wir auch beim Jobcenter in der normalen Leistungsabteilung geführt.

Und stell im Januar nochmal Antrag auf Wohngeld den da gab es zum 1.1.2016 eine Änderung :

Wohngeld 2016 beschlossen: Die Änderungen im Überblick
2016, Änderungen, Wohngeld
Der Bundestag hat für 2016 eine Reform beim Wohngeld und vor allem eine Wohngelderhöhung beschlossen. Die Sätze sollen durchschnittlich um 39 Prozent steigen, Miethöchstbeträge werden
regional gestaffelt, Grundsicherung soll künftig mit Wohngeld verrechnet werden.
„Von der Wohngeldreform werden rund 870.000 Haushalte profitieren. Darunter sind rund 90.000 Haushalte, die bisher auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind. Die Leistungsverbesserungen werden gerade Familien und Rentnern zugutekommen“, so das Bundesbauministerium.
„Gut, dass in letzter Sekunde zumindest in das Gesetz aufgenommen wurde, dass die Höhe und die Wirkungen des Wohngeldes alle zwei Jahre überprüft werden müssen“, meint der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten. Er bedauerte, dass die 2011 von CDU/CSU und FDP abgeschaffte Heizkostenkomponente nicht wieder eingeführt wurde.

Neues Wohngeld für Rentner und Alleinerziehende im Beispiel
Eine Beispielrechnung des Ministeriums zeigt, wie stark das Wohngeld steigen könnte: Eine Rentnerin, die bei einer Rente von 950 Euro 510 Euro Kaltmiete bezahlt, bekomme derzeit 96 Euro Grundsicherung. Ab 2016 habe sie stattdessen einen Wohngeldanspruch von 120 Euro und sei nicht mehr auf die Grundsicherung angewiesen.
Einen anderes Wohngeld-Beispiel 2016: Eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern zahlt 520 Euro Kaltmiete bei einem Verdienst von 1400 Euro, dazu kommen Unterhalt und Kindergeld. Statt wie bisher 71 Euro bekommt sie künftig 187 Euro an Wohngeld, also 116 Euro mehr. Weitere Berechnungen gibt es unter www.bmub.bund.de/P3728

Quelle: Autor: Andreas Kunze Finblog.de
Vieleicht hilft dir das so auch weiter,
allen einen schönen 1. Weihnachtstag

liebe Grüße
Skora86
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Rosi,
wenn die derzeitige Arbeitsunfähigkeit im Wesentlichen auf Arbeitsunfallfolgen zurüchzuführen ist, würde ich zunächst die BG mit dem Problem konfrontieren. Im Rahmen der Berufshilfe hat die BG doch zahlreiche Möglichkeiten hier zielgerichtet zu helfen. Alles Gute. Gruß Rehaschreck
 
@ Rehaschreck,
in dem ganzen Text steht nix von BG! Also auch nix Berufshilfe!

LG Sollero


Hallo Rosi,
wenn die derzeitige Arbeitsunfähigkeit im Wesentlichen auf Arbeitsunfallfolgen zurüchzuführen ist, würde ich zunächst die BG mit dem Problem konfrontieren. Im Rahmen der Berufshilfe hat die BG doch zahlreiche Möglichkeiten hier zielgerichtet zu helfen. Alles Gute. Gruß Rehaschreck
 
Hallo Sollero, im Eröffnungskommentar ist ganz unzweifelhaft von einem Arbeitsunfall die Rede, insofern dürfte mein Hinweis schon eine sachinhaltliche Nähe aufweisen. Gruß Rehaschreck
 
Hallo,

mich wundert die aufgezeigte Kette auch etwas. Da steht
Nach meinem Arbeitsunfall erhielt ich Verletztengeld, dann Krankengeld und im Anschluss daran bekam ich von der Arbeitsagentur ALG I.
Auf der anderen Seite wird erklärt, dass bald wieder Arbeitsfähigkeit besteht. Wenn also der Arbeitsunfall Ursache und die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit zu erwarten ist, dann ist die BG in der Pflicht.
Vielleicht ist es ja möglich, dies noch einmal etwas näher zu erklären.

Gruß von der Seenixe
 
Also ich habe das so gelesen:

Anerkennung Arbeitsunfall = Verletztengeld, dann wäre BG zuständig
Bezug Krankengeld = keine BG zuständig, wahrscheinlich Neuerkrankung oder Ablehnung der Anerkennung des Arbeitsunfalls, keine BG (mehr?) zuständig

Bezug ALG I = Gesundschreibung durch KK, Einstellung Krankengeld weil ausgesteuert Vielleicht = BG zuständig nur mit Berufshilfe und nur nach anerkanntem Arbeitsunfall ( dann beißt sich alles andere auch wieder:confused:)

Aber alle 3 Bezüge sind andere Baustellen, und mir ist nichts bekannt das eine BG für Mietzahlungen aufkäme?

Vielleicht wären genauere Infos hilfreich...
LG Sollero
 
Hallo zusammen,

schon witzig eure Gedankengänge.
Ich kläre gerne auf.
Zum Zeitpunkt meines Unfalls war ich im Krankenhaus beschäftigt und hatte nebenberuflich eine Praxis, die sich in meiner Wohnung befindet.
Mein Unfall war ein Wegeunfall meiner Festanstellung im Krankenhaus. Zunächst war die BG zuständig, aber nach 3 Monaten schauten die Mitarbeiter der BG in Ihre Glaskugel und entschieden, dass ich wieder gesund sei ... Klage läuft. Dann bekam ich Krankengeld von der Krankenkasse und wurde nach Ablauf ausgesteuert.
Zwischenzeitlich verlor ich meinen Job im Krankenhaus, so dass ich nur noch meine Praxis habe. Im Juli endet mein ALG I und da ich alleinlebend bin, habe ich große Existenzängste. Ich bin gezwungen, trotz diverser Einschränkungen irgendwie wieder zu arbeiten. In den zwei Jahren meiner AU habe ich meine Ersparnisse fast aufgebraucht und wenn ich hier so die Berichte lesen dauern Klagen gegen BG, Unfallversicherung e.c. Jahre ... wie soll ich das durchhalten? Ab Juli bekomme ich kein ALGI mehr und Harz IV wird mir wegen meiner Wohnung nicht bewilligt.
Wiedereingliederung ist, da fehlender Job ja nicht möglich, daher versuche ich es mit meiner Praxis ... erst mit einem Patienten und dann steigern. Einen festen Job anzunehmen (halbtags oder ganztags) ist zur jetzigen Zeit noch nicht möglich. Ich möchte es versuchen und schauen, wie viel ich aushalten kann ... sozusagen eine Wiedereingliederung.
Ich bin davon überzeugt, irgendwann wieder gesund zu sein arbeiten zu können und möchte meine Praxis nicht einfach aufgeben. Wenn doch, wird ein neuer Start noch schwieriger.
Ich hoffe, ihr habt mich verstanden.

LG Rosi70
 
Welch ein Glück, dass wir Dich mit unseren "witzigen Gedankengängen" ein wenig erheitern konnten.
 
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