Hallo Forum,
habe eine Frage die Ihr mir vielleicht beantworten oder mir Gedankenanstöße geben könnt.
Ist die rückwirkende Gewährung von Zusatzurlaub für Schwerbehinderte möglich?
Habe in den Sozialgesetzen und im Bundesurlaubsgesetz nichts Brauchbares gefunden.
Hintergrund: Hatte im Dezember 2001 auf dem Weg zu einer Weiterbildung einen unverschuldeten Autounfall mit einem besoffenen Autofahrer.
Habe seitdem einige Behinderungen.
Einen rechtskräftigen Bescheid des Versorungsamtes (mit einem GdB von 50)
gibt es erst seit April 2006, aber rückwirkend zum Unfalltag.
Zu diesen Verzögerungen hat es geführt, da "meine BG" (und deren GA, u. a. mein "persönlicher Freund aus der Domstadt am Rhein" Dr. M. A. und ich unterschiedliche Ansichten zu meiner MdE hatten, die erst im März 2006sozialgerichtlich, d. h. zu meiner vollsten Zufriedenheit durch das Sozialgericht
der o. g. Domstadt (ein Anerkenntnis der BG in diesem Rechtsstreit) beendet wurde.
Mit diesem BG - Bescheid stellte mir das Versorgungsamt dann den Behindertenausweis, rückwirkend, zum Unfalltag, aus.
Mein Arbeitgeber gewährt mir den Zusatzurlaub dann ab Ausstellungsdatum des Schwerbehindertenbescheids.
Frage: Was ist mit den immerhin 21 Zusatzurlaubstagen, von denen ich nichts hatte. Die gegn. Haftpflichtvers. weigert sich diese, wie die meisten der anderen Positionen finanziell auszugleichen.
Zitat meines Anwalts: "Ein Präzedenzfall."
Vile Grüße
Hansen
habe eine Frage die Ihr mir vielleicht beantworten oder mir Gedankenanstöße geben könnt.
Ist die rückwirkende Gewährung von Zusatzurlaub für Schwerbehinderte möglich?
Habe in den Sozialgesetzen und im Bundesurlaubsgesetz nichts Brauchbares gefunden.
Hintergrund: Hatte im Dezember 2001 auf dem Weg zu einer Weiterbildung einen unverschuldeten Autounfall mit einem besoffenen Autofahrer.
Habe seitdem einige Behinderungen.
Einen rechtskräftigen Bescheid des Versorungsamtes (mit einem GdB von 50)
gibt es erst seit April 2006, aber rückwirkend zum Unfalltag.
Zu diesen Verzögerungen hat es geführt, da "meine BG" (und deren GA, u. a. mein "persönlicher Freund aus der Domstadt am Rhein" Dr. M. A. und ich unterschiedliche Ansichten zu meiner MdE hatten, die erst im März 2006sozialgerichtlich, d. h. zu meiner vollsten Zufriedenheit durch das Sozialgericht
der o. g. Domstadt (ein Anerkenntnis der BG in diesem Rechtsstreit) beendet wurde.
Mit diesem BG - Bescheid stellte mir das Versorgungsamt dann den Behindertenausweis, rückwirkend, zum Unfalltag, aus.
Mein Arbeitgeber gewährt mir den Zusatzurlaub dann ab Ausstellungsdatum des Schwerbehindertenbescheids.
Frage: Was ist mit den immerhin 21 Zusatzurlaubstagen, von denen ich nichts hatte. Die gegn. Haftpflichtvers. weigert sich diese, wie die meisten der anderen Positionen finanziell auszugleichen.
Zitat meines Anwalts: "Ein Präzedenzfall."
Vile Grüße
Hansen