• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Zusatzurlaub

schmusi 61

Nutzer
Registriert seit
15 Nov. 2006
Beiträge
14
Hi,bin vom Versorgungsamt mit einer Einbuße der körperlichen Beweglichkeit von 30% eingestuft worden.Seit September bin ich wieder arbeiten.Steht mir lt.SGB Zusatzurlaub zu und wenn ja,wieviel ?
MFG
 
re.

Hallo Schmusi,

Zusatzurlaub;

Menschen mit einer für das ganze Kalenderjahr anerkannten Schwerbehinderung erhalten einen Zusatzurlaub von 5 Tagen. Geregelt ist dies im § 125 Abs. 1 SGB IX. Die Urlaubstage treten zu dem Grundurlaub hinzu, der den schwerbehinderten Beschäftigten laut Arbeits - oder Tarifvertrag bez. nach gesetzlichen regelt,.... ect.

In diesem Sinne, sam ;)
 
Hallo Schmusi,

man gilt allerdings erst ab einem GdB von 50 als schwerbehindert. Du hättest aber die Möglichkeit einen Gleichstellungsantrag zu stellen. Der wirkt sich allerdings nach meinem Kenntnisstand nicht auf den Zusatzurlaub aus, lediglich auf den verbesserten Kündigungsschutz.

Gruß
Joker
 
@ schmusi61

Hallo Schmusi61,

lange nichts von Dir gehört, hast Du Dich weihnachtlich gut erholt:rolleyes: ?
Du teilst mit: Du hast vom VA einen GdB von 30% bekommen. Somit kannst Du bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf "Gleichstellung mit Schwerbehinderten" stellen, Vorteil: (mir ging es so) beabsichtigt Dein AG Dich loszuwerden, muss er beim Integrationsamt vor einer Kündigung einen schriftlichen Antrag beim Integrationsamt dazu stellen (Du genießt also einen erhöhten Kündigungsschutz), Nachteil: Dein AG erhält einen schriftlichen Fragebogen zu der ganzen Sache (so wird er "Lunte riechen").
Lasse Dich also vor Ausschöpfung o. g. Vorteils bei Deiner Arbeitsagentur aufklären.

Zu Deiner Frage "erhöhter Urlaubsanspruch": den hast Du nicht, sondern erst ab 50 GdB, also ab Schwerbehindertenstatus. Den kannst Du nur erhalten, wenn sich Dein Gesundheitszustand bzgl. der "Teilhabe am gesellschaftl. Leben" verschlimmert, was ich Dir natürlich nicht wünsche ! (Dann kannst Du beizeiten einen Änderungs-/Verschlimmerungsantrag beim VA stellen).
Den einzigen Vorteil, den du als "30%ige";) Arbeitnehmerin hast, ist der beim Finanzamt für Deine Einkommenssteuererklärung: Dir wird ein Pauschbetrag eingeräumt, der bei 30% dann €310,--pro Jahr (Stand: 2004) ergibt.
P.S. Nun stelle ich beim Einspielen meines Beitrags fest, dass während des Schreibens (im schneckenmäßigen 2-Fingertippsystem) mir Joker zuvorkam, und das Wesentliche auch schon skizziert hat, nur schneller (evt. sollte ich mal bei der VHS einen Schreibmaschinenkursus belegen ?)

So, liebe Schmusi61, Dir einen
glimpflichen Rutsch in 2007,
von Gibbus (40% bei 41,9°)
 
Zuletzt bearbeitet:
re.

Hallo Schmusi,

ein kleiner Nachtrag;
Das BAG hat mit dem Urteil vom 14.03.2006 behinderten Menschen einen Rechtsanspruch auf Weiterbeschäftigung im Betrieb zugesichert.
Az. 9 AZR 411 / 05

Hier ein Link zum nachlesen für Dich;
http://www.arbeitsgerichte.landbw.de...2-Sa-11-05.pdf


Hoffe die Seite geht auf,....
Nur für den Fall das Du Schwierigkeiten hast. In diesem Sinne, sam ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,vielen Dank an alle für die prompte Beantwortung meiner Fragen.Wünsche euch allen einen guten Rutsch und alles Gute für 2007!MFG schmusi 61
 
GdB 50% und so weiter

Erst mal ein Gutes Neues Jahr 2007 ( besser als 2006)

Habe da mal eine Frage zu Gibbus Antwort

Somit kannst Du bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf "Gleichstellung mit Schwerbehinderten" stellen, Vorteil: (mir ging es so) beabsichtigt Dein AG Dich loszuwerden, muss er beim Integrationsamt vor einer Kündigung einen schriftlichen Antrag beim Integrationsamt dazu stellen

Ich habe Mitte Dezember 06 50 % für meine beiden Fersenbeinbrüche und allem anderen bekommen. Muss ich auch diesen Antrag stellen, oder genügt es wenn ich lediglich meinem AG mitteile das ich 50% habe.

Ich verstehe das so, das ich aufgrund meiner 50 % halt Schwerbehindertenstatus habe.

Kurze Info reicht aus

Danke an alle Mitleser und Mitkämpfer
 
@ balli01

Hi, Balli01,
hier Gibbus:cool: ,
es ist so wie Du vermutest, Du hast mit Deinem GdB > oder = 50 v. H. eine Schwerbehinderteneigenschaft und damit einige Vorzüge des SGB IX, z. B. 5 Tage Jahresurlaub:rolleyes: mehr, den entsprechenden Pauschbetrag beim Finanzamt solltest Du aber auf jeden Fall (mit Vorlage Deines Schwerbehindertenausweises od. des VA-Bescheids) beantragen, es lohnt sich steuerlich ! Hast Du auch "Merkzeichen", z. B. "G" für Deine anzunehmende erheblich eingeschränkte Wegefähigkeit, beantragt oder bekommen ? Das bringt Kfz-mäßige Steuervorteile oder Freifahrten mit dem ÖPNV. Solch ein vorgenannter Antrag bei der AA auf "Gleichstellung mit Schwerbehinderten" wäre hingegen überflüssig wie ein Kropf, da Du Dich ja nicht mehr mit "Deinesgleichen" gleichstellen lassen musst :D ! Alles klar ? Deinem Arbeitgeber musst Du natürlich Bescheid geben, wegen der Urlaubsplanung, seiner Fürsorgepflicht, und natürlich weil man ja ein positives und verlässliches Arbeitsverhältnis pflegen will. N`Tipp: Teile Deinem AG zwar den GdB von 50 % mit, aber nicht unbedingt Deine ganzen "Gebrechen". War das kurz genug;) ?
"N`Abend !"
sagt Gibbus.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reactions: sam
Top