@ schmusi61
Hallo Schmusi61,
lange nichts von Dir gehört, hast Du Dich weihnachtlich gut erholt

?
Du teilst mit: Du hast vom VA einen GdB von 30% bekommen. Somit kannst Du bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf "Gleichstellung mit Schwerbehinderten" stellen, Vorteil: (mir ging es so) beabsichtigt Dein AG Dich loszuwerden, muss er beim Integrationsamt vor einer Kündigung einen schriftlichen Antrag beim Integrationsamt dazu stellen (Du genießt also einen erhöhten Kündigungsschutz), Nachteil: Dein AG erhält einen schriftlichen Fragebogen zu der ganzen Sache (so wird er "Lunte riechen").
Lasse Dich also vor Ausschöpfung o. g. Vorteils bei Deiner Arbeitsagentur aufklären.
Zu Deiner Frage "erhöhter Urlaubsanspruch": den hast Du nicht, sondern erst ab 50 GdB, also ab Schwerbehindertenstatus. Den kannst Du nur erhalten, wenn sich Dein Gesundheitszustand bzgl. der "Teilhabe am gesellschaftl. Leben" verschlimmert, was ich Dir natürlich nicht wünsche ! (Dann kannst Du beizeiten einen Änderungs-/Verschlimmerungsantrag beim VA stellen).
Den einzigen Vorteil, den du als "30%ige"

Arbeitnehmerin hast, ist der beim Finanzamt für Deine Einkommenssteuererklärung: Dir wird ein Pauschbetrag eingeräumt, der bei 30% dann €310,--pro Jahr (Stand: 2004) ergibt.
P.S. Nun stelle ich beim Einspielen meines Beitrags fest, dass während des Schreibens (im schneckenmäßigen 2-Fingertippsystem) mir Joker zuvorkam, und das Wesentliche auch schon skizziert hat, nur schneller (evt. sollte ich mal bei der VHS einen Schreibmaschinenkursus belegen ?)
So, liebe Schmusi61, Dir einen
glimpflichen Rutsch in 2007,
von Gibbus (40% bei 41,9°)