• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Zusammentreffen GUV und GRV

Paco

Nutzer
Registriert seit
9 März 2007
Beiträge
4
Wie erfährt die DSRV von einer gesetzl. Unfallrente und vice versa? Und bei einer Erhöhung bzw. Minderung des MdB? Kennt sich jemand damit aus?
 
re. Antwort

Hallo Paco,

Erhältst Du eine Rente der GUV und diese verändert sich, so hast Du dies dem DRV unaufgefordert Mitteilung zumachen. Schaue dazu mal in Deinen Rentenbescheid im Anhang - Erläuterungen & Hinweise zum Rentenbescheid. In diesem Sinne, sam
 
Altersrente Verletztenrente

Hallo,

Änderungen bei der Verletzenrente müßen den GRV mitgeteilt werden. Danach wird eine Neuberechnung der Altersrente nach § 93 SGB durchgeführt.
Bei mir führte das dazu, daß die Altersrente auf Sozialhilfeniveau heruntergefahren wurde.

Gruß
Walter
 
Top