Unfall1234
Nutzer
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- 10 Sep. 2011
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- 2
Hallo,
ich hatte im April einen Auffahrunfall. Beim Halten an einer Fußgängerampel ist mir jemand hinten aufgefahren.
festgestellte Verletzung, breiter umlaufender Bandscheibenvorfall bei HWK 5/6, dieser komprimiert ventral das Myelon.... also auch zum Rückenmark ... ist ja für einen Leinen ziemlich schwierig zu verstehen.
Ich hatte ein MRT, dann Halskrause 6 Wochen, 2. MRT (unverändert zum 1. MRT), OP-Begutachtung durch Klinik mit Bewegungsröntgen, hat erst mal OP-zurückgestellt, zwischenzeitlich 4. Rezept mit manueller Therapie, aber keine tollen Verbesserungen, jetzt zur Reha angemeldet (von Orthopädin und Medizinischem Dienst der Krankenkasse gefordert, schätzt Erwerbsfähigkeit zurzeit als erheblich gefährdet oder gemindert ein), wurde erst mal abgelehnt von RV, Widerspruch eingelegt, zwischenzeitlich hat Versicherung vom Unfallgegner Reparatur am Fahrzeug gezahlt und so Kleinigkeiten wie Rezeptgebühren, seit Mai Krankenschein, also aus Lohnfortzahlung raus und Krankengeld von KK, Forderung an Versicherung für restlichen Lohnausfall (40%) - jetzt geht es wohl erst richtig los.
Lt. Versicherung: "Da ein Bandscheibenvorfall doch eine recht ungewöhnliche Unfallfolge darstellt .... halten wir die Einholung eines Zusammenhangsgutachtens im Klinikum Chemnitz für erforderlich. Um dieses in Auftrag geben zu können, erbitten wir ihre Einwilligung.""
Hat hier jemand Erfahrungen dazu?
Soll ich zum Gutachter der Versicherung gehen oder kann ich einen Eigenen festlegen.
Hat das irgendwelche Auswirkungen?
Danke schon mal für eure Hilfe.
Sehr interessantes Forum.
Grüsse
ich hatte im April einen Auffahrunfall. Beim Halten an einer Fußgängerampel ist mir jemand hinten aufgefahren.
festgestellte Verletzung, breiter umlaufender Bandscheibenvorfall bei HWK 5/6, dieser komprimiert ventral das Myelon.... also auch zum Rückenmark ... ist ja für einen Leinen ziemlich schwierig zu verstehen.
Ich hatte ein MRT, dann Halskrause 6 Wochen, 2. MRT (unverändert zum 1. MRT), OP-Begutachtung durch Klinik mit Bewegungsröntgen, hat erst mal OP-zurückgestellt, zwischenzeitlich 4. Rezept mit manueller Therapie, aber keine tollen Verbesserungen, jetzt zur Reha angemeldet (von Orthopädin und Medizinischem Dienst der Krankenkasse gefordert, schätzt Erwerbsfähigkeit zurzeit als erheblich gefährdet oder gemindert ein), wurde erst mal abgelehnt von RV, Widerspruch eingelegt, zwischenzeitlich hat Versicherung vom Unfallgegner Reparatur am Fahrzeug gezahlt und so Kleinigkeiten wie Rezeptgebühren, seit Mai Krankenschein, also aus Lohnfortzahlung raus und Krankengeld von KK, Forderung an Versicherung für restlichen Lohnausfall (40%) - jetzt geht es wohl erst richtig los.
Lt. Versicherung: "Da ein Bandscheibenvorfall doch eine recht ungewöhnliche Unfallfolge darstellt .... halten wir die Einholung eines Zusammenhangsgutachtens im Klinikum Chemnitz für erforderlich. Um dieses in Auftrag geben zu können, erbitten wir ihre Einwilligung.""
Hat hier jemand Erfahrungen dazu?
Soll ich zum Gutachter der Versicherung gehen oder kann ich einen Eigenen festlegen.
Hat das irgendwelche Auswirkungen?
Danke schon mal für eure Hilfe.
Sehr interessantes Forum.
Grüsse