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Zusammenhangsgutachten von der Versicherung beauftragt

Unfall1234

Nutzer
Registriert seit
10 Sep. 2011
Beiträge
2
Hallo,

ich hatte im April einen Auffahrunfall. Beim Halten an einer Fußgängerampel ist mir jemand hinten aufgefahren.
festgestellte Verletzung, breiter umlaufender Bandscheibenvorfall bei HWK 5/6, dieser komprimiert ventral das Myelon.... also auch zum Rückenmark ... ist ja für einen Leinen ziemlich schwierig zu verstehen.
Ich hatte ein MRT, dann Halskrause 6 Wochen, 2. MRT (unverändert zum 1. MRT), OP-Begutachtung durch Klinik mit Bewegungsröntgen, hat erst mal OP-zurückgestellt, zwischenzeitlich 4. Rezept mit manueller Therapie, aber keine tollen Verbesserungen, jetzt zur Reha angemeldet (von Orthopädin und Medizinischem Dienst der Krankenkasse gefordert, schätzt Erwerbsfähigkeit zurzeit als erheblich gefährdet oder gemindert ein), wurde erst mal abgelehnt von RV, Widerspruch eingelegt, zwischenzeitlich hat Versicherung vom Unfallgegner Reparatur am Fahrzeug gezahlt und so Kleinigkeiten wie Rezeptgebühren, seit Mai Krankenschein, also aus Lohnfortzahlung raus und Krankengeld von KK, Forderung an Versicherung für restlichen Lohnausfall (40%) - jetzt geht es wohl erst richtig los.

Lt. Versicherung: "Da ein Bandscheibenvorfall doch eine recht ungewöhnliche Unfallfolge darstellt .... halten wir die Einholung eines Zusammenhangsgutachtens im Klinikum Chemnitz für erforderlich. Um dieses in Auftrag geben zu können, erbitten wir ihre Einwilligung.""

Hat hier jemand Erfahrungen dazu?

Soll ich zum Gutachter der Versicherung gehen oder kann ich einen Eigenen festlegen.
Hat das irgendwelche Auswirkungen?

Danke schon mal für eure Hilfe.
Sehr interessantes Forum.

Grüsse
 
Hallo Unfall1234,

Herzlich Willkommen in unserem Kreis, Du hast mir den Glauben an einen "anständigen" Vorstellungsbeitrag wieder gegeben.:)

Wenn nur alle Neulinge hier so ihren ersten Beitrag schreiben würden:rolleyes:.

Wie Du Dich gegenüber einer HPV verhalten mußt/solltest, kann ich Dir nicht genau sagen, dafür gibt es andere User hier die mehr Erfahrung auf diesem Gebiet haben und sobald die Sonne ihre Wärme einstellt sind sie auch zur Stelle;):D.

Trotzdem habe ich noch Fragen:
1.) war es ein Wegeunfall (von oder zur Arbeit)?
2.) hast Du eine private Unfallversicherung, wenn "ja"...hast Du den Unfall gemeldet?
3.) hast Du eine private Berufsunfähigkeitsversicherung?

Ich wünsche Dir viel Glück und viel hilfreiche Antworten.

Lieben Gruß
Kai-Uwin
 
Hallo Unfall1234,

willkommen im Forum.

Zur Gutachterfrage: du kannst den Gutachter der gegenerischen Versicherung ablehnen wenn du ihn für befangen hälst, und eigene Gutachter vorschlagen. Ob die Versicherung darauf eingeht ist eine andere Sache.

Sollte eine Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht deinerseits von der Versicherung verlangt werden ist es sinnvoll diese auf die Ärzte zu beschränken die mit dem Unfall zu tun hatten und sich auch nur auf die Erkrankungen durch den Unfall bezieht. Sonst wird in deinem Leben rumgeschnüffelt ob nicht doch irgendwo was war das man dir anlasten kann und deine Unfallfolgen plötzlich "degenerativ" und nicht unfallzusammenhängend sind.
Da reicht auch schon mal ein "steifes Genick" und schon hast du angeblich ne Vorschädigung.

Im Forum kannst du über die Suchfunktion noch einiges darüber lesen, das Thema wurde schon oft diskutiert.

Unser Spezialist Rekobär ist grade in Urlaub, der kann dir vielleicht auch was dazu sagen was den kausalen Zusammenhang deiner Verletzung mit dem Aufprall betrifft, wenn er wieder da ist.

Viele Grüße und weiter gute Besserung
Gitti - Ironman's Ehefrau
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

du bist nicht verpflichtet, in diesem Stadium überhaupt ein Gutachten machen zu lassen (so hat uns das der Anwalt erklärt). Die HPV hat kein Recht dazu, es zu verlangen.

Wenn du dich bereit erklärst, ein Gutachten machen zu lassen, höre dich nach guten, neutralen Gutachtern um. Dann hast du gute Chancen, ein für dich günstiges (und kostenloses!) Gutachten zu erhalten.

So haben wir es gemacht und waren zur Begutachtung in der nächstgelegenen Uniklinik (nicht bei den vorgeschlagenen Gutachtern der HPV - diese war aber mit den Gutachtern einverstanden). Die Gutachten fielen positiv aus! Daraufhin hat die HPV geschrieben, dass die Gutachten aufgrund von Mängeln (entsprächen nicht dem Standard) nicht gewertet werden könnten.

Falls diese Gutachten auch für euch positiv ausfallen würden, hättet ihr kostenlose Gutachten in der Hand. Wenn nicht, wird die HPV sich natürlich darauf berufen! Allerdings sind diese (von der HPV in Auftrag gegebenen Gutachten) im Falle, dass es vor Gericht geht, als Parteigutachten zu werten.

Es werden dann vom Gericht neue Gutachten in Auftrag gegeben ...

Viele Grüße und viel Erfolg,

Rudinchen
 
Hallo, willkommen im Club, du kannst den Gutachteraufrag erst mal vor dir hin schieben. Weil Zeit noch keiner sagen kann ob das nun das engültige Stadium ist. Ein Zusammenhangsgutachten ohne Physikalische Paramter wird sicherlich nicht zu deinen Gunsten ausgehen. Wir haben hier mehrfach darauf hingewiesen, das es wichtig ist anhand eines Sachverständigen Gutachtens die zum Unfall gehörenden Parameter zu eroieren.
Es gibt Organisationen, die versuchen mit Kirmesautos Aussagen zu treffen. Halte dich von denen fern. Nützliches findest du unter Schleudertrauma Walz einfach googlen..
Good Luck Dr. HWS
 
Danke für eure schnellen Antworten und Brille kaputt

Antwort zu Fragen Kai-Uwe:
1. kein Wegeunfall Arbeit
2. habe es meiner eigenen Unfallversicherung nicht gemeldet - muss ich das und warum?
3. keine priv. Berufsunfähigkeit

Die tatsächlich angefallenen Kosten und der Lohnausfall muss doch die gegnerische Versicherung zahlen? Das ist für mein dafürhalten doch erst mal die Folge des Unfalls. Der Bezug zum Bandscheibenvorfall wäre doch dann erst, wenn es um Schadenersatz geht. Aber soweit ist der Fall ja noch nicht.

zu Rudinchen - kein Recht Gutachter zu verlangen..
Aber dann bekomme ich wohl auch meinen Lohnausfall nicht, oder...

Die Frage ist eben, der Lohnausfall bezieht sich auf die Krankschreibung - oder? Da die Schmerzen in Nacken, Schulter, Armen und teilw. Fingern, taube Fingerspitzen.... ja erst seit dem Unfall sind, und ich deshalb nicht arbeitsfähig bin. Hab eben auch noch einen 9h Computerjob.

- zu dem Standard-Gutachten
gibt es da irgendwo sowas wie Vorlagen?

zu Dr. HWS - Zusammenhangsgutachten ohne Physikalische Parameter
was bedeutet das, und wo/wer müsste so was erstellt werden?

Eure anderen Hinweise werden ich dann mal noch durchleuchten

Hab da noch eine Frage, beim Unfall ist mir die Brille vom Kopf geflogen und lag auf dem Cockpit, Der Rahmen hat jetzt Platzer in der Lackierung und die Gläser sind eben auch angeschlagen. Die Versicherung tut sich hier natürlich auch schwer, erstens ist die Brille von 2007, aber eben ein hochwertiges Modell mit dementsprechenden Gläsern, aber auch meine Einzige. Ich sollte mein Brille einschicken, geht ja aber nicht. Ein erster Kostenvoranschlag von meinem Optiker wurde auch nicht akzeptiert. Habe jetzt meine Brille trotzdem Reparieren lassen, da mich die Schläge stören und werde die Gläser der Versicherung mit der Rechnung einschicken.
Habe ich da Chancen was zu bekommen?

Vielen Dank und Viele Grüsse
 
Hallo Unfall1234,

bitte melde den Unfall SOFORT Deiner PUV....warum hast Du sie sonst abgeschlossen:confused:.....doch für Unfälle...oder?

Vielleicht bekommst Du hier auch Deine Brille bezahlt.
Hast Du in der PUV auch Krankenhaustagegeld + Genesungsgeld?
Wenn JA, dann sofort einreichen.

Keinen Tag mehr versäumen.

Gruß
Kai-Uwin
 
Hallo Unfall 1234, die aus der Physik gewonnen Parameter sollten in das Zusammenhangsgutachten mit Einfliessen. Denn nur dann wird es dem gerecht. Der Mediziner weiß wonach er suchen soll. Andernfalls wird es eher relativiert. Deine Verletzungen können sich mit Latenzzeit weiter verschlimmern.

Good Luck Dr. HWS
 
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