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Zuruhesetzungsverfahren nach längerer Krankheit

Hallo Zahn,

ich bin jetzt nochmal die Schreiben durchgegangen.
Solltest du bei der Polizei sein wirst du vermutlich die selben Schreiben bekommen. Das Schreiben was du meinst, heißt Ankündigung der Versetzung in den Ruhestand. Darauf hast du 4 wochen zeit gem. §42 (2) LBG dich dazu zu äußern (Anhörungsfrist). Wenn du das nicht machst bekommst du dann als nächstes die ,,Versetzung in den Ruhestand,, da hast du dann auch wieder 4 Wochen zeit Widerspruch einzulegen.

VG Reese
 
Hallo und danke an Euch beide.
Das mir vorliegende Schreiben hat keinen besonderen Namen, ich hoffe, dass es noch nicht das offizielle Schreiben mit besagter Frist ist.

VG
Zahn
 
Hallo Zahn, in jedem Schreiben in dem wirklich eine Frist benannt worden, wird ausdrücklich darauf hingewiesen. Wenn in dem Schreiben, was du bekommen hast, keine Frist explizit benannt ist, dann gibt es auch keine Frist. Zusätzlich wirst du solche Schreiben fast ausschließlich als gelben Brief (zustellungsurkunde) bekommen, da sonst die Behörde nicht nachweisen kann, wann du den Brief erhalten hast. Erst bei Erhalt beginnt die Frist.

VG Reese
 
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