Hallo Zahn,
ich bin jetzt nochmal die Schreiben durchgegangen.
Solltest du bei der Polizei sein wirst du vermutlich die selben Schreiben bekommen. Das Schreiben was du meinst, heißt Ankündigung der Versetzung in den Ruhestand. Darauf hast du 4 wochen zeit gem. §42 (2) LBG dich dazu zu äußern (Anhörungsfrist). Wenn du das nicht machst bekommst du dann als nächstes die ,,Versetzung in den Ruhestand,, da hast du dann auch wieder 4 Wochen zeit Widerspruch einzulegen.
VG Reese
ich bin jetzt nochmal die Schreiben durchgegangen.
Solltest du bei der Polizei sein wirst du vermutlich die selben Schreiben bekommen. Das Schreiben was du meinst, heißt Ankündigung der Versetzung in den Ruhestand. Darauf hast du 4 wochen zeit gem. §42 (2) LBG dich dazu zu äußern (Anhörungsfrist). Wenn du das nicht machst bekommst du dann als nächstes die ,,Versetzung in den Ruhestand,, da hast du dann auch wieder 4 Wochen zeit Widerspruch einzulegen.
VG Reese