Hallo,
wegen des Stresses, den ich durch den Unfall und die (Nicht-)Behandlung meines Sohnes nach seinem Verkehrsunfall 2009 inkl. Auseinandersetzung mit den versch. Versicherungen habe, hatte ich eine Kur beantragt.
Ich habe verstärkt Kopfschmerzen/Migräne, Muskelverspannungen/Fibromyalgie und als Krönung noch einen Tinnitus durch den Stress.
Die DRV Bund lehnte eine Kur ab, woraufhin meine behandelnde Ärztin einen Widerspruch einlegte.
Nun kam ein Schreiben von der DRV, dass ich zu einer Begutachtung wg. meines Gesundheitszustandes soll - zu einem Arzt für Nervenheilkunde.
Wortwörtlich steht da: "Die Auswahl des o. g. Arztes erfolgte unter Berücksichtigung des von Ihnen geschilderten Reha-Leidens, einer möglichst zeitnahen Untersuchung und der Wohnortnähe. Leider konnten wir der Regelung des § 14 Abs. 5 SGB IX, welcher Ihnen eine Wahlmöglichkeit unter drei Gutachtern einräumt, nicht entsprechen. Grund hierfür ist, dass uns keine weiteren Gutachter zur Verfügung stehen."
Jetzt bin ich am Überlegen, ob das alles so rechtens ist - und auch ob ein Arzt für Nervenheilkunde der richtige Gutachter ist. Bisher hat meine Fibromyalgie ein Orthopäde und eine Klinik für Rheumatologie untersucht ... Und die Migräne wurde vom Hausarzt behandelt.
Was meint ihr dazu? Könnt ihr mir da raten? Mich wundert, dass man wg. eines Kurantrags überhaupt zum Gutachter muss!
Viele Grüße, Rudinchen
wegen des Stresses, den ich durch den Unfall und die (Nicht-)Behandlung meines Sohnes nach seinem Verkehrsunfall 2009 inkl. Auseinandersetzung mit den versch. Versicherungen habe, hatte ich eine Kur beantragt.
Ich habe verstärkt Kopfschmerzen/Migräne, Muskelverspannungen/Fibromyalgie und als Krönung noch einen Tinnitus durch den Stress.
Die DRV Bund lehnte eine Kur ab, woraufhin meine behandelnde Ärztin einen Widerspruch einlegte.
Nun kam ein Schreiben von der DRV, dass ich zu einer Begutachtung wg. meines Gesundheitszustandes soll - zu einem Arzt für Nervenheilkunde.
Wortwörtlich steht da: "Die Auswahl des o. g. Arztes erfolgte unter Berücksichtigung des von Ihnen geschilderten Reha-Leidens, einer möglichst zeitnahen Untersuchung und der Wohnortnähe. Leider konnten wir der Regelung des § 14 Abs. 5 SGB IX, welcher Ihnen eine Wahlmöglichkeit unter drei Gutachtern einräumt, nicht entsprechen. Grund hierfür ist, dass uns keine weiteren Gutachter zur Verfügung stehen."
Jetzt bin ich am Überlegen, ob das alles so rechtens ist - und auch ob ein Arzt für Nervenheilkunde der richtige Gutachter ist. Bisher hat meine Fibromyalgie ein Orthopäde und eine Klinik für Rheumatologie untersucht ... Und die Migräne wurde vom Hausarzt behandelt.
Was meint ihr dazu? Könnt ihr mir da raten? Mich wundert, dass man wg. eines Kurantrags überhaupt zum Gutachter muss!
Viele Grüße, Rudinchen
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