• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Zur Begutachtung wg. Kurantrag?

Rudinchen

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
6 Dez. 2009
Beiträge
2,883
Hallo,

wegen des Stresses, den ich durch den Unfall und die (Nicht-)Behandlung meines Sohnes nach seinem Verkehrsunfall 2009 inkl. Auseinandersetzung mit den versch. Versicherungen habe, hatte ich eine Kur beantragt.

Ich habe verstärkt Kopfschmerzen/Migräne, Muskelverspannungen/Fibromyalgie und als Krönung noch einen Tinnitus durch den Stress.

Die DRV Bund lehnte eine Kur ab, woraufhin meine behandelnde Ärztin einen Widerspruch einlegte.

Nun kam ein Schreiben von der DRV, dass ich zu einer Begutachtung wg. meines Gesundheitszustandes soll - zu einem Arzt für Nervenheilkunde.

Wortwörtlich steht da: "Die Auswahl des o. g. Arztes erfolgte unter Berücksichtigung des von Ihnen geschilderten Reha-Leidens, einer möglichst zeitnahen Untersuchung und der Wohnortnähe. Leider konnten wir der Regelung des § 14 Abs. 5 SGB IX, welcher Ihnen eine Wahlmöglichkeit unter drei Gutachtern einräumt, nicht entsprechen. Grund hierfür ist, dass uns keine weiteren Gutachter zur Verfügung stehen."

Jetzt bin ich am Überlegen, ob das alles so rechtens ist - und auch ob ein Arzt für Nervenheilkunde der richtige Gutachter ist. Bisher hat meine Fibromyalgie ein Orthopäde und eine Klinik für Rheumatologie untersucht ... Und die Migräne wurde vom Hausarzt behandelt.

Was meint ihr dazu? Könnt ihr mir da raten? Mich wundert, dass man wg. eines Kurantrags überhaupt zum Gutachter muss!

Viele Grüße, Rudinchen
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Rudinchen,

Mach dir doch nicht so einen Stress, wegen so einem Gutachten.
Ich war auch mehrmals wegen Reha-Antrag bei einem Gutachter (Internist).
Zu der Zeit ging es mir gesundheitlich noch ziemlich gut.
Ich wurde gründlich untersucht und befragt, Reha genehmigt, aber das war es auch schon.

Wenn es nicht klappen sollte, einfach eine Kur bei deiner Krankenkasse beantragen.

Wünsch die viel Erfolg.

Grüße
Wolfgang
 
Hallo Rudinchen,

Für die DRV und da Arbeitsamt besteht nicht die
Regelung, Dir drei Gutachter zum Aussuchen
zu benennen.

Gruss
maja
 
Hallo,

danke für eure Antworten. Wahrscheinlich leide ich schon bald unter Verfolgungswahn ... Bei den ganzen Gutachten, die da über alles und jeden gemacht werden ...

Viele Grüße, Rudinchen
 
Seh ich auch so. Es geht ja nicht um Rente oder ähnliches. Also GA machen lassen und wenn die Reha abgelehnt wird, einfach nochmal über KK.
 
Hallo,

nächste Woche ist es soweit - ab zum Gutachter (dann kann ich endlich mitreden mit dem Gutachten-Machen-Lassen!).

Ist das eigentlich Freizeit, Urlaub oder was? Der Gutachter konnte es mir nicht sagen, die DRV auch nicht ... Ich soll das mit meiner Arbeitsstelle klären ... Muss ich dann am Montag machen, die freuen sich bestimmt nicht, wenn ich wieder weg bin. Und das dauert ja auch ein paar Stunden, da die genannte Gutachterin nicht gerade um die Ecke ist.

Weiß jemand von euch Bescheid? Würde mich freuen.

LG, Rudinchen
 
Top