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Zum Rechtsanwalt mit Taxi durch Gehbehinderung werden die Kosten erstattet von der Gegenseite ?

Callister

Mitglied
Registriert seit
22 Apr. 2020
Beiträge
79
Hallo zusammen

Werden taxikosten die anfallen um einen Anwalt aufzusuchen durch bestehender Gehbehinderung "Merkzeichen G" von der Gegenseite bezahlt wenn diese verlieren würden?
In meinem Fall ist es die Erwerbsunfähigkeitsversicherung dass die praktisch die Kosten der Fahrt zum Anwalt übernehmen müssen dass wäre meine Frage.

Und werden die Anwaltskosten +taxirechnungen zum Anwalt auch dann bezahlt wenn die Versicherung sich außergerichtlich einigen möchte, oder muss ich das dann bis vor Gericht bringen?

Lg
Callister
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Callister,
wenn diese Kosten in die eingeforderten Nebenkosten einfließen, dann sollte dies möglich sein. Dann müßten sie allerdings vor Klageerhebung anfallen, weil sie sonst nicht berücksichtigt werden können( in der Klage). Ob sie allerdings anerkannt werden und auch bezahlt werden ist wieder eine andere Frage.
Eigentlich geht man immer von der wirtschaftlichsten Methode aus.

Wenn diese Kosten bestandtteil des Vergleiches werden, dann werden sie bezahlt. Da wirst Du schon auf "Tempo" achten müssen.

Gruß von der Seenixe
 
hallo Callister,

in ergänzung zu dem erwähnten wirtschaftlichkeitsprinzip wäre anzuraten (und nach m.M. sicher erforderlich), dass du dir vom behandelnden arzt die notwendigkeit für den transport mit taxi bestätigen lässt. die möglichen und nötigen gründe (fehlende andere verbindungen, unmöglichkeit der nutzung öpnv, zusätzliche weite wege zu/von bahnhof/haltestelle) müssstest du wohl vorweisen können.
im grunde würde ich hier in anlehnung an die anforderungen der krankenkassen vorgehen und ggf auch dort einmal anfragen.


gruss

Sekundant
 
Ob sie allerdings anerkannt werden und auch bezahlt werden ist wieder eine andere Frage.
Eigentlich geht man immer von der wirtschaftlichsten Methode aus.
Hallo Seenixe

Danke für die Antwort, aber mein Punkt ist der das ich Dauerschmerzen im Bein habe und ich Quälend in der Bahn sitzen müsste. Mein Bein in einer sehr ungünstigen Körperhaltung im Sitzen Bein nach unten abgewinkelt sein würde obwohl es im Idealfall hochgelagert werden müsste.

da in dieser sitzpositition der Schmerz nochmal extrem belastend wird.(mein Hilfsmittel der Wahl ist für kurzstrecken immer das Fahrrad.) Das kann ich nur im Taxi auf der Rückbank machen, das Bein hochlegen meine ich. ich könnte mir natürlich auch Anwälte in meiner Nähe aussuchen mir geht's aber darum bestmöglich vertreten zu werden und da muss ich zu einem Fachanwalt und dieser ist einfach mal 20 km von meiner Haustür entfernt ansässig.


Lg
Callister
 
Zuletzt bearbeitet:
wirtschaftlichkeitsprinzip wäre anzuraten
Hallo Sekundant
Die wichtigsten Gründe dich vorweisen könnte wären 20 Jahre sehr starke Schmerzen im Bein 60 GdB mit Merkzeichen "G" und auch seit 20 Jahren staatliche EU Rente bekomme!
Die Schwerbehinderung jetzt nach 20 Jahren sicherlich höher ausfallen würden da einige Sachen mit dazu gekommen sind.
es geht ja hierbei um eine private EU Versicherung die ich zur Zahlung verpflichten möchte.
Also meine Krankenkasse wird da die Fahrt nicht übernehmen oder?
Also muss ich vorher wie Seenixe schrieb die taxirechnungen zu den entstandenen Anwaltskosten gleich im ersten Schreiben vom Anwalt an die Versicherung geltend machen?

was auch überall bekannt ist und ich keine zwangsposition einhalten kann wie ich Seenixe schon geschrieben hatte beiden nach unten abgewinkelt ist für mich der Horror.
Wäre es jetzt besser vielleicht noch paar Monate zu warten ärztliche Berichte und so weiter zu sammeln die ich praktisch anfordern tue und dann erst gerichtlich

vorzugehen oder würdest du mir raten jetzt alles zu beantragen da es so wieso etlich Jahre dauern wird und ich in dieser Zeit viel Zeit habe alles zusammen zusammen zu sammeln?

Lg
Callister
 
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