• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Zum Nachweis unfallbedingter Ursachen

Walragu10

Neues Mitglied
Registriert seit
21 Nov. 2010
Beiträge
5
Ort
Berlin
Im September 2008 hatte ich einen Wegeunfall und stürzte in diesem Zusammenhang auf beide Knie. In der Folgezeit wurden u.a. die Schmerzen im linken Knie immer stärker, eine MRT-Diagnose ergab bereits zehn Tage nach dem Unfall ( vorher wurden beide Knie nur auf Prellungen und Schürfwunden hin behandelt ), dass eine Osteochondrosis dissecans im linken Kniegelenk ( sehr lokale, aber eindeutige, bis zur Knochenhaut reichende Eindellung des Knorpelgewebes; offensichtlich posttraumatisch ) so die Diagnose, vorlag. Eine im Februar 2009 vorgenommene Mikrofrakturierung brachte nicht den gewünschten Erfolg, nach weiteren MRT-Aufnahmen ergab sich die Notwendigkeit, eine Schlittenprotese einzuarbeiten, was dann auch geschah. Ich bin inzwischen sehr verunsichert, da trotz zahlreicher Entlassungsschreiben ( Unfallärzte, Klinik-Ärzte zweier verschiedener Kliniken, Chirug, der die Protese einarbeitete und erstem Gutachter einer Unfallversicherung jetzt plötzlich die Mitteilung eines weiteren Gutachters der Versicherung kam, wonach ich keine relevante Traumatisierung des Kniegelenkes habe, die Schädigung wäre mit Sicherheit erst nach frühestens drei Monaten nach dem Unfall zu erkennen, es sei also eine schicksalhafte Erkrankung. Ich hatte vor dem Unfall nie Beschwerden in den Knien, war deshalb auch nie aus diesem Grunde in ärztlicher Behandlung, das rechte Knie muss seit dem Unfall die ganze Arbeit übernehmen ( mehrmals täglich viele Treppen steigen in der Universität und in der Schule, ferner auf U-Bahnhöfen und S-Bahnhöfen etc. , da ich noch immer Gehhilfen benötige ( Giving way Symptomatik ). Ist die behauptete vierteljährliche Wartezeit allgemein anerkannter medizinischer Satz oder nicht. Waren alle anderen Mediziner einschließlich des Radiologen wissenschaftlich auf falschen Wegen ? Muss ich mich mit einem solchen Urteil abfinden, oder ist die letzte gutachterliche Aussage zu relativieren, zu hinterfragen ? Die oben erwähnten Ärzte bis auf den letzten Gutachter meinen, die Aussage sei nicht haltbar. Was ist wahr? Gibt es in der medizinischen Literatur der letzten Jahre hierzu Ausführungen ? Ich weiss beim besten Willen nicht weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Walragu10
 
Hallo,
es ist erschreckend, wie durch die Berufsgenossenschaften die medizinischen Erkenntnisse je nachdem wie Sie sie benötigen eingesetzt werden um sich vor der Erbringung von Leistungen zu drücken. Wenn Du mich fragst, kann ich dir sagen das die anderen Mediziner nicht auf wissenschaftlich falschen wegen unterwegs waren. Du wirst viel Geduld benötigen, um deine Forderungen entsprechend durchzusetzen. Es bedarf leider eines langen Atems. Bei mir wurden mit den genau entgegengesetzten Argumenten Unfallfolgen abgelehnt. Auch bei mir wurde eine Osteochondrosis dissecans Einfachweg diskutiert. Es geht um Geld dass bei den Unternehmen und in den Taschen der Unternehmer bleiben muss und nicht zum Ausgleich der Schäden bei dir.

Gruss von der Seenixe
 
Moin zusammen :)

@Walragu
...Ist die behauptete vierteljährliche Wartezeit allgemein anerkannter medizinischer Satz oder nicht....
was interessiert DICH das denn -

du schrubst:
...da trotz zahlreicher Entlassungsschreiben ( Unfallärzte, Klinik-Ärzte zweier verschiedener Kliniken, Chirug, der die Protese einarbeitete und erstem Gutachter einer Unfallversicherung jetzt plötzlich die Mitteilung eines weiteren Gutachters der Versicherung kam.....
und ich verstehe das so, dass alle anderen was anderes gesagt haben. Dann wäre deren Meinung doch eher allgemein medizinisch anzuerkennen - oder?

das Zitat von dir für dich nochmal zum mitmeiseln ;)
..die Mitteilung eines weiteren Gutachters der Versicherung...
also komm, lies noch ein wenig im Forum und bleibe ganz gelassen und sammle alle Infos in Schriftform und hefte alles ab. Und noch ein Tipp: Schreibe an die Versicherung und rüge darin diese Aussage des GA. Hefte dein Schreiben und die Antwort gut ab. Schreibe diesen GA an und bitte ihn höflich diese Aussage zu überdenken und eventuell, für dich und die Versicherung nachvollziehbar, zu korrigieren.

Auch dessen Antwort legst du zu deinen Papieren. (Wenn du eine kriegst)

P.s.: Wenn du mit "Versicherung" keine gesetzliche (z.B. GUV) sondern eine Privatrechtliche Versicherung (z.B. PUV) meinst, dann gehe zügig zu einem Fachanwalt!

Viel Erfolg!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Walragu10

u. a. dein Zitat,

wonach ich keine relevante Traumatisierung des Kniegelenkes habe,
es sei also eine schicksalhafte Erkrankung.

Zitat Seenixe:

es ist erschreckend, wie durch die Berufsgenossenschaften die medizinischen Erkenntnisse je nachdem wie Sie sie benötigen eingesetzt werden um sich vor der Erbringung von Leistungen zu drücken.

Genau, dies ist sarkastisch gesagt, dass Perverse im BG-System.
(Was nicht passt, wird passend gemacht)


Info Grundlegendes:

BG:
Keine pauschale Ablehnung bei Vorschäden
Nicht in jedem Fall führt eine Vorerkrankung zu einer Leistungsfreiheit der gesetzlichen Unfallversicherung, wie ein Urteil des Bundessozialgerichts zeigt.

Kommt eine Vorerkrankung eines Versicherten lediglich als Ursache für einen Unfall in Betracht, ohne dass ein entsprechender Beweis angetreten werden kann, so ist die gesetzliche Unfallversicherung zur Leistung verpflichtet. Das hat das Bundessozialgericht entschieden (Az.: B 2 U 18/07 R).

Die Unfallkasse hätte vielmehr im Sinne eines Vollbeweises darlegen müssen, dass das Anfallsleiden des Klägers eine "nicht hinweg zu denkende Bedingung" für das konkrete Unfallereignis war.

http://www.finanz-duell.de/news-art...auschale-ablehnung-bei-vorschaeden_002557.php


Private Unfall:
Wenn Krankheiten oder Gebrechen bei der durch einen Unfall hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt haben, so wird die Leistung entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Gebrechens gekürzt, wenn dieser Anteil mindestens 25 % beträgt (§ 8 AUB).

Private Unfallversicherung muss auch bei altersbedingten Vorschäden ungekürzt leisten.

http://www.anwalt.de/rechtstipps/pr...en-vorschaeden-ungekuerzt-leisten_005555.html


Grüße

Siegfried21
 
Hallo Siegfried,

aus irgendeinem ....... Grund, ist mir die Möglichkeit genommen, Dich zu bewerten :-(

Ich hatte es schonmal gesagt: Du bist (fast) unschlagbar *gg*

Grüßle vom Herzblut
 
Dank und Zusatzinfos

Einen guten Tag wünsche ich verbunden mit einem herzlichen Dank für die Information. Eine kleine Anmerkung noch zu meinem Erstbeitrag. Der letzte Gutachter sprach wortwörtlich dem Erstgutachter und anderen Medizinern die wissenschaftliche Kompetenz ab mit dem Hinweis, sie hätten sich offensichtlich nicht mit der wissenschaftlichen Literatur hinreichend auseinandergesetzt. Mit diesem Letztgutachter kann ich mich nicht in Verbindung setzen, da weder seine Adresse noch Telephon-Nummer von der Versicherung mitgeteilt wurden. Das Gutachten trägt nur seinen Namen im Kopf.
 
Hallo Walragu10,

wenn ich das jetzt richtig verstehe, ( da du nur den Namen des Gutachters hast ), gehe ich jetzt einmal davon aus, das bei dir ein Gutachten nach Aktenlage erstellt worden ist.
Da du nur von einer Unfallversicherund schreibst, weiß ich nun nicht du die Private Unfallversicherung meinst oder die BG
Wenn das Gutachten durch einen der Beratungsärzte der BG angefertigt worden ist, dann finde ich nur nach Aktenlage die Aussage des Gutachters eine Frechheit.
Ich würde an deiner Stelle sofort die BG anschreiben und ein vernünftiges Gutachten mit pers. Vorstellung verlangen.
Ich kann dir wohl jetzt schon sagen das dies eine harte Sache wird, deine Ansprüche durchzusetzen und du musst dich schon mal auf den Klageweg einstellen.
Das ist die übliche Taktik der BG, denn die wollen nicht zahlen.
Mein Mann macht dieses Theater nun schon seid mehr als 5 Jahren mit und es ist auch noch kein Ende anzusehen.
Die Verletzungen sind vergleichbar mit den deinen und bei meinem Mann ist es auch nach deren Aussage einfach nur "Schicksalhaft " gelaufen.
Die Sache wird so hingestellt wie bei dir, hört sich alles sehr bekannt an und mach dich drauf gefasst das sie das am Ende dann auch noch alles als phyisch hinstellen.
Ich kann dir nur raten dich zu wehren, wenn du keine Rechtschutz hast, dann kannst du dir auch bei einem der Sozialverbände Unterstützung und Rat holen. Aber lass dir dies nicht gefallen, denn deinem Text nach zu urteilen bist du noch jung und hast noch dein ganzes Leben vor dir.
Du weißt ja auch nicht was in der Geschichte noch an Unfallfolgen nach kommt und da ist es wichtig nun die Anerkennung der Unfallfolgen auf direktem Weh durchzusetzen, Notfalls durch Klage vor den Sozialgericht.
Gruß von stinababy
 
Informationserweiterung und Dank

Ein Gruß des Dankes soll Dich erreichen, auch wenn ich jetzt bedrückt bin ob der zu erwartenden Schwierigkeiten. Ich kann noch nicht absehen, ob Kraft und Energie in der Fülle in mir sind, um eine so lange Zeit zu überstehen. Jetzt noch einige weitere Details, die eventuell erhellend sind. Tatsächlich handelt es sich um eine private Unfallversicherung. Man schickte mich zunächst zu einem Gutachter, der mich gründlich untersuchte sowie alle Unterlagen ( Röntgen, drei MRT-Aufnahmen und sämtliche Entlassungsberichte ) durcharbeitete. Bei diesem Gutachten wurde eine Invalidität zu 4% der linken Hand und zu 23% des linken Beins festgestellt. Nach einem Vierteljahr schickte mich die Versicherung zu einem weiteren Gutachter, da sie das Erstgutachten für nicht schlüssig hielt. Der Zweitgutachter erkannte keinerlei Invalidität an, da die Röntgen-Aufnahmen der linken Hand nicht eindeutig ( insgesamt drei Brüche ) und das 1.MRT nicht zeitnah genug angefertigt wurde, außerdem sei der Schaden eindeutig schicksalhaft, vorherige Erkrankung. Fast alle Meßdaten des Erstgutachters wurden, wenn auch nur geringfügig, für mich zum Schlechten abgeändert. Der Knüller: der Zweitgutachter hatte gar nicht gemessen, wie er auf entsprechende Winkelangaben kam, ist mir bis heute unklar. Daraufhin nahm ich einen Rechtsanwalt und widersprach dem Zweitgutachten und reichte dazu weitere Schreiben der mich behandelten Ärzte nach ( keine Vorerkrankungen, nie vorher in diesem Bereich mit Klagen aufgetreten, MRT-Aufnahme war mit 10 Tagen nach dem Unfall zeitnah, denn zu allererst ging man von Prellungen aus ). Daraufhin schickte die Versicherung alle Unterlagen nach weiteren Wochen zu einem Drittgutachter ( übrigens entgegen der ersten Antwortschreiben, wonach sie alle Unterlagen zum Zweitgutachter schicken wollten mit der Bitte um Stellungnahme zur behaupteten Nichtmessung ). Dieser prüfte nach Aktenlage und kam zu dem Schluß, die Hand müßte anerkannt werden, das Knie nicht, da zu frühe MRT-Aufnahme und somit kein Nachweis eines traumatischen Grundes. Reaktion der Versicherung: Ich solle eine Abfindung unterschreiben, in der ich mich für alle Zeit verpflichte, keinerlei Ansprüche für das Knie zu stellen, man würde mir dann entgegen kommen und für die Hand zahlen. Unterschreibe ich nicht, gibt es keine Zahlung. Ich unterschrieb nicht. Nun sitze ich da und frage mich ständig, ob ich das alles durchhalten werde.
Mit freundlichen Grüßen und nochmaligem Dank
Walragu10
 
Hallo Walragu10,

habe Dein Profil gelesen und festgestellt, dass Du bereits einen Anwalt eingeschaltet hast
(hoffentlich einen für Medizin- und Versicherungsrecht). Dieser hat Dir auch sicher schon
gesagt, dass bis zum Ende des 3.Unfalljahres noch eine letzte Begutachtung verlangt werden kann.

Hier wird wieder das ganz beliebte Spiel der privaten Unfallversicherung (PUV) gespielt.

Bei sehr wahrscheinlichen ca. 25% Invalidität geht es ja auch um nicht wenige Euro.

Bei einer Zahlung für die angeblichen 4% Hand könntest Du höchstens in Urlaub fahren. Gut dass Du die Abfindung abgelehnt hast.

Hoffentlich können Dir hier einige Mitglieder mit Ihrem medizinischen Wissen über die
angebliche Vorerkrankung weiterhelfen.

Du wirst in dieser Versicherungssache ganz sicher durchhalten. Werde aber nicht
ungeduldig stelle Dich schon mal auf eine längere Wartezeit ein.


Viele Grüsse

Meggy
 
Hallo Walragu10 aus Berlin,


Die Invaliditätsbestimmung in der Privaten Unfallversicherung

u. a.
Bei der Auswahl des Gutachters besteht für den Versicherten zunächst ein entscheidender Nachteil; die Versicherung bestimmt und bezahlt diesen! Dies führt meist dazu, dass ein regelmäßig von einer Versicherung beauftragter Gutachter versucht, ein für seinen Auftraggeber interessengerechtes Ergebnis zu finden.

Erfahrungsgemäß wählen die Regulierungsabteilungen der Unfallversicherungen aus einem Stamm von Gutachtern aus, die immer wieder beauftragt werden und mit dieser Gutachtertätigkeit einen teilweise nicht unerheblichen Teil ihres Einkommens bestreiten bzw. sogar ganz von der Gutachtertätigkeit leben. Dies betrifft insbesondere die in den letzten Jahren immer beliebter werdenden Institute für Medizinische Begutachtung, auf die auch die viele private Unfallversicherer zurückgreifen.

usw.

http://www.ra-buechner.de/artikel/A...immung-in-der-Privaten-Unfallversicherung.php

Grüße

Siegfried21
 
Danke und Info2

Hallo Siegfried21,
danke zunächst für die Nachricht; in dieser fand ich einen Hinweis, den ich nur bestätigen kann, denn in meinem Fall war der Zweitgutachter tatsächlich jemand aus einem "Institut für Medizinische Begutachtung" und nicht einmal Facharzt, wie ich inzwischen von meinem Anwalt erfuhr.
Eine friedliche Zeit wünsche ich Dir, Walragu10
 
Zum Nachweis unfallbedingter Ursachen; Fortsetzung

Wieder sind in der Zwischenzeit Situationen aufgetreten, die einzustufen für mich als Newcomer schwer sind. Zunächst schrieb ich noch einmal an den Vorstand der privaten Unfallversicherung, kündigte meine Versicherung nach 32 Jahren Mitgliedschaft und kündigte eine Klage an. Die Versicherung antwortete prompt und bot mir eine weitere Überprüfung durch nun einen vierten Gutachter an mit dem Ziel, einem Verfahren zuvorzukommen. Meinem Anwalt gefiel meine Aktion gar nicht. Er will seine Arbeit für mich einstellen, wenn ich nicht den Kontakt zur Versicherung einstelle. So kommt es jetzt also zur KLage. Ist der nun eingeschlagene Weg klug oder gar weise gewählt, oder sollte ich auf den Vorschlag der Versicherung eingehen ? Muss ich davon ausgehen, dass die Versicherung ohnehin nur eine weitere, sie stärkende Position erreichen wollte, war meine Hoffnung, man könnte sich auf der Mitte des Weges einigen ohne Gerichte zu bemühen, einfach um beiden Seiten Gerechtigkeit ohne Gesichtsverlust widerfahren zu lassen, naiv oder gar dumm ? Der Anwalt jedenfalls vertröstet mich von Woche zu Woche mit "in Kürze eingehenden Klageschriften", die bis auf den heutigen Tag noch immer nicht vorliegen. Ich fühle mich wirklich isoliert, irgendwie fast schon aus der Welt befindlich.
 
Top