Hallo,
als regelmäßiger Leser des ADAJUR-Newsletter des ADAC habe ich folgende Meldung zu einem Urteil gefunden:
Wenn das Urteil vollständig vorliegt, werde ich versuchen, es auch komplett einzustellen.
Gruß von der Seenixe
als regelmäßiger Leser des ADAJUR-Newsletter des ADAC habe ich folgende Meldung zu einem Urteil gefunden:
AG BERLIN-MITTE vom 17.02.2009, 3 C 3385/08
Berechtigung des Geschädigten eines Verkehrsunfalls zur Bestellung
eines Rechtsanwalts auch bei eindeutiger Haftungslage
Auch bei Vorliegen einer klaren Haftungslage nach einem Verkehrsun-
fall ist das Einschalten eines Rechtsanwalts durch den Geschädigten
als erforderlich anzusehen, da im Rahmen der Geltendmachung des
Schadens viele Rechtsfragen aufgeworfen werden. (Aus den Gründen:
...In Anbetracht der Vielzahl zu beachtender Rechtsfragen scheint
auch bei einem Verkehrsunfall, wo die Haftungsfrage eindeutig ist,
inzwischen ein einfach gelagerter Schadensfall kaum noch denkbar,
da die Geltendmachung des Schadens als solche mit einer Vielzahl
von Rechtsfragen verknüpft ist und damit keineswegs einfach ist.
Dies gilt insbesondere, als die Versicherer auf dem Gebiet der
Schadensabrechnung spezialisierte Mitarbeiter beschäftigen, so dass
ein Geschädigter ohne rechtsanwaltliche Inanspruchnahme nicht ein-
schätzen kann, ob er seinen Schaden zutreffend berechnet und gel-
tend gemacht hat...).
Wenn das Urteil vollständig vorliegt, werde ich versuchen, es auch komplett einzustellen.
Gruß von der Seenixe