• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Zukünftige Lohnansprüche einklagbar?

andreami76

Nutzer
Registriert seit
29 Nov. 2006
Beiträge
7
Hallo Ihr Lieben,:D
hoffe mir kann jemand weiterhelfen! Hatte 11/2005 einen schweren Frontalzusammenstoß mit einem PKW der mir auf meiner Spur entgegen kam.
Bin nunmehr seit über 1 Jahr krank ( HWS Distorsion, Tinitus, Sehfeldeinschränkungen, Schwindelanfälle, posttraumatische Belastungsstörungen etc. pp........
War zum Unfallzeitpunkt 29 Jahre alt, Studentin im 5. Semester und auf Teilzeitbasis im Einzelhandel tätig. Der Unfall war ein Wegeunfall und die BG übernimmt auch die laufenden Kosten, nur ein Bescheid über den Grad der MdE ist mir noch nicht zugegangen, obwohl mittlerweile schon 7 Gutachten erstellt worden sind.
Nun zum Thema: Da ich im nächsten Jahr gegen die Unfallgegner-Versicherung zivilrechtlich klage ( sie hat sich bis heute nicht um meine Belange und Anschreiben gekümmert) interessiert mich, ob mir für den Zeitraum meiner Krankschreibung ein Lohnersatz zusteht. Weiß nicht genau wie ich das beschreiben soll..... ich will auf jeden Fall weiter studieren, aber die 1 1/2 Jahre Krankschreibung heißen für mich ja auch 1 1/2 Jahre länger studieren bis zum Diplom und somit fehlen mir ja 1 1/2 Jahre in meinem regulären Erwerbsleben (Rentenpunkte, Lohn als graduierte Diplom Verwaltungsökonomin....)
Kann ich diese Kosten geltend machen? Hat jemand damit Erfahrung? Wo finde ich Urteile über ähnliche Fälle?
 
Hallo,

herzlich Willkommen im Forum.
7 Gutachten in einem Jahr nach Unfall durch die BG
Dir steht ein Ausgleich für die Zeit der Krankschrift zu. Eine BG Rente, wenn länger 26 Wochen eine MdE von mind. 20 % besteht. Schau mal in die FAQ´s und was sagt Dein Anwalt dazu?
Mit dem hast Du doch sicher schon darüber gesprochen?

Gruß von der Seenixe
 
Vielen Dank erst einmal, aber finde einfach keine Gesetzesgrundlage für das Einklagen von "zukünftigen Lohnansprüchen", oder wenigstens einen vergleichbaren Fall.
Was ist, wenn sich herausstellt, dass ich aufgrund der erheblichen Konzentrationsschwierigkeiten nicht mehr weiter studieren kann, somit wäre meine Zukunft voll im A...., und mein Traum von einer Karriere im öffentllichen Dienst zerplatzt wie eine Seifenblase! Muß die Versicherung des Unfallgegners dafür nicht irgendwie aufkommen
Bin sehr dankbar für brauchbare Tipps und Links:D
 
die lösung

Hallo, vereinfacht folgendes:
Natürlich wirst du entschädigt werden.
Offensichtlich trägst du auch keine Mitschuld an dem Unfall.

Deshalb wirst du finanziell so gestellt, als sei der Unfall nicht geschehen.
Grundsatz BGB § 2xx ? ( 254 oder so,grad nicht zur Hand)
Klingt einfach, ist es natürlich nicht.
Du brauchst Zeit, Nerven, mindestens 1 guten Anwalt.
Das Wichstigste aber bist du selbst: lies alles doppelt, hinterfrage Stellungnahmen, nichts geschieht zufällig!

Glück auf
Kumbaja
 
Danke für die guten Tipps und Links! Bringt mich schon mal ein ganzes Stück weiter! Habe zwischenzeitlich einen Antrag auf Feststellung der Behinderung beim Versorgungsamt gestellt, auch wenn ungewiss ist, ob es mir etwas bringt. Gibt es auch die Möglichkeit einen Rentenantrag beim LVA zu stellen, obwohl ich erst 3 Jahre (Zeit meiner Lehre zur Einzelhandelskauffrau) in die Rentenkasse eingezahlt habe. Welch Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Meine Schmerzen im Rücken ( seit dem Unfall vor über 1 Jahr) machen mich echt fertig. Nach dem Unfall wurde ein MRT von der HWS gemacht....Befund: deutlich paradoxe Kyphosierung der HWS bei leichter s-förmiger Rotationsskoliose
Daraufhin meinet der D-Arzt, der Befund sei nicht dem Unfall zuzuordnen! Da die Schmerzen aber mit der Zeit immer unerträglicher werden, ließ ich mich vor 4 Wochen zu einem Chiropraktiker überweisen. Sein Befund: Beckenschiefstand, HWS - und LWS - Blockierung, Schwindel, Orofacialsyndrom. Er meint die Sachen sind eindeutig dem Unfall zuzuordnen und hat mich innerhalb 1/2 Stunde von den Schmerzen befreit. Leider mußte ich vor einer Woch wieder zu ihm, da die Beschwerden ihren Ursprungszustand annahmen, und er ränkte mich wieder ein. Heute war ich wieder da......das gleich Spiel von vorne.......
Anschließend meinte er, ich könne nicht ständig bei ihm vorbeikommen, er hätte für so etwas keine Zeit....
Die Krönung war der heutige Anruf bei der BG! Ich schilderte den Sachverhalt, daß der Chiropraktiker meine Schmerzen und o.g. Befunde dem Unfall zuordnet, doch meine Sachbearbeiterin meinte, daß solche Befunde auf keinen Fall durch einen Autounfall verursacht werden können. Bin sowas von wütend Ich hatte noch nie Probleme mit meinem Rücken und werde wohl auf den Kosten für den Chiropraktiker alleine sitzen bleiben.
Gibt es jemanden mit ähnlichen Erfahrungen nach so einem Unfall? Wo kann ich mich schlau machen? Welchen Arzt könnte ich noch konsultieren?
 
Hi,

bei mir hat die Bg auch gesagt, das kann nicht unfallbedingt sein. Daraufhin habe ich sie gefragt was ich tun kann. Es liefen weitere Untersuchungen und danach stand 100 % fest das es unfallbedingt war. D.h. die Krankenkasse hat erst die Kosten übernommen und hat dann mit der BG abgerechnet und alles weitere was damit zusammenhing hat die BG gezahlt oder Untersuchungen,Ops vorgeschlagen.

LG Claudia
 
Danke Claudia!
Habe heute meine Krankenkasse angerufen, und die setzen sich voll für mich ein! Werde im Januar einen Neurochirurgen aufsuchen, und hoffe er kann mir weiterhelfen......
Hast Du auch eine ähnliche Verletzung, und wurde die schon geholfen? Falls ja, welche Methoden, was kann noch auf mich zukommen?

MfG Andrea
 
Top