rthenrw
Erfahrenes Mitglied
- Registriert seit
- 11 Okt. 2006
- Beiträge
- 212
Hallo zusammen,
ich habe mal ein paar Fragen und eventuell auch einige Informationen zum Thema Zugangangsfaktor zur Berechnung der vollen Erwerbsunfähigkeitsrente.
Der Zugangsfaktor beträgt 1,000
Er vermindert sich für jeden Kalendermonat bis zum Ablauf des Kalendermonats der Vollendung des 63. Lebensjahres um 0,003.
Die Verminderung beträgt in meinem Fall für 36 Monate 0,108
Also ist der Zugangsfaktor nicht mehr 1,000 sondern 0,892
Rechnung: 1,000 – 0,108 = 0,892 Zugangsfaktor
Also schon jetzt wird meine Rente berechnet, als ob ich das 63. Lebensjahr beendet habe.
Ich hoffe, dass die verständlich erklärt ist.
Jetzt habe ich erfahren, dass dies so nicht zulässig ist und es bereits dazu Urteile beim Sozialgericht Aachen, Landessozialgericht Essen und beim Bundessozialgericht geben soll.
Diese Urteile müssen aus den Jahren 2006/2007 sein.
Hat jemand einen Plan, wie man daran kommen kann, wenn man kein Aktenzeichen hat.
Fazit: Zugangsfaktor darf nur gekürzt werden, wenn ich zwischen dem 63. und 65. Lebensjahr in Rente gehe.
Sobald ich das Urteil habe, werde ich unter Berufung dieses Urteils bei der Rentenversicherung einen Änderungsantrag stellen.
Wer hat zu diesem Thema, jemand Erfahrungen gesammelt oder gemacht?
Gruß an alle.
ich habe mal ein paar Fragen und eventuell auch einige Informationen zum Thema Zugangangsfaktor zur Berechnung der vollen Erwerbsunfähigkeitsrente.
Der Zugangsfaktor beträgt 1,000
Er vermindert sich für jeden Kalendermonat bis zum Ablauf des Kalendermonats der Vollendung des 63. Lebensjahres um 0,003.
Die Verminderung beträgt in meinem Fall für 36 Monate 0,108
Also ist der Zugangsfaktor nicht mehr 1,000 sondern 0,892
Rechnung: 1,000 – 0,108 = 0,892 Zugangsfaktor
Also schon jetzt wird meine Rente berechnet, als ob ich das 63. Lebensjahr beendet habe.
Ich hoffe, dass die verständlich erklärt ist.
Jetzt habe ich erfahren, dass dies so nicht zulässig ist und es bereits dazu Urteile beim Sozialgericht Aachen, Landessozialgericht Essen und beim Bundessozialgericht geben soll.
Diese Urteile müssen aus den Jahren 2006/2007 sein.
Hat jemand einen Plan, wie man daran kommen kann, wenn man kein Aktenzeichen hat.
Fazit: Zugangsfaktor darf nur gekürzt werden, wenn ich zwischen dem 63. und 65. Lebensjahr in Rente gehe.
Sobald ich das Urteil habe, werde ich unter Berufung dieses Urteils bei der Rentenversicherung einen Änderungsantrag stellen.
Wer hat zu diesem Thema, jemand Erfahrungen gesammelt oder gemacht?
Gruß an alle.