Servus miteinander, ich stelle folgende Fragen mal zur Diskussion und hoffe das meine bisher gefundenen Antworten korrekt sind (sorry, aber nach SHT ist mein Denkprozess ernorm verlangsamt).
Mein Beitrag hatte den falschen Titel, habe ihn deshalb nochmal korrigiert.
1.Wenn Widerspruch gegen die Höhe des Zugangsfaktors (1,0) bei bewilligter vollständiger Erwerbsminderungsrente gestellt wird, hat dies dann die Konsequenz einer vorübergehenden Einstellung der Rente ?
2.Muß ich als Rentner freiwillige Beiträge in die Arbeitslosenversicherung zahlen um Ansprüche hierauf nach Ende des Rentenanspruches nicht zu verlieren?
3.Hat die Bewilligung einer Rente wegen vollständiger Erwerbsminderung nach Arbeitsunfall einen Einfluß auf die Höhe der MDE beim SG-Verfahren?
Danke für sachgerechte Antworten !
Mein Beitrag hatte den falschen Titel, habe ihn deshalb nochmal korrigiert.
1.Wenn Widerspruch gegen die Höhe des Zugangsfaktors (1,0) bei bewilligter vollständiger Erwerbsminderungsrente gestellt wird, hat dies dann die Konsequenz einer vorübergehenden Einstellung der Rente ?
2.Muß ich als Rentner freiwillige Beiträge in die Arbeitslosenversicherung zahlen um Ansprüche hierauf nach Ende des Rentenanspruches nicht zu verlieren?
3.Hat die Bewilligung einer Rente wegen vollständiger Erwerbsminderung nach Arbeitsunfall einen Einfluß auf die Höhe der MDE beim SG-Verfahren?
Danke für sachgerechte Antworten !