Huhu Wackelbär,
hier meinen wir beide aber dasselbe! Allerdings habe ich bei den Prozenten wohl einen Fehler statt 18% müsste es wohl 10,8 % heissen.
Vorzeitige Rente
Ebenso wie bei einer vorzeitig in Anspruch genommenen Altersrente für
schwerbehinderte Menschen (siehe Seite 26) müssen auch die erwerbsgeminderten
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Abschlägen rechnen,
wenn sie die Rente vor dem 63. Lebensjahr in Anspruch nehmen. Der
Abschlag beträgt 0,3 % für jeden Monat des Rentenbeginns vor dem 63. Lebensjahr.
Mehr als 10,8 % Abschlag von der Rente gibt es aber in keinem Fall.
(aus http://www.call-nrw.de/broschuerenservice/download/1405/Erwerbsminderungsrente Januar 2006.pdf)
Steht auch so auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung. Leider steht nicht irgendwo in deinem Rentenbescheid normalerweise hätte sie XXX Euro Rente, minus den Abzug von YY% erhalten sie nur ? Euro. Wäre ja zu einfach für uns zu erkennen. Ich wusste es auch nicht ... bis es durch diesen einen Prozeß so richtig ins Bewusstsein der Öffentlichkeit trat und auch die verschiedenen Sozialverbände ihre Mitlgieder aufriefen gegen ihre EU-Rentenbescheide vorzugehen. Wie vorher schon geschrieben: der Widerspruch lüft bei mir auch, Rente wird wie im Bescheid ausgezahlt.
Hoffe es gibt nun ein paar Unklarheiten weniger.
Divegirl
hier meinen wir beide aber dasselbe! Allerdings habe ich bei den Prozenten wohl einen Fehler statt 18% müsste es wohl 10,8 % heissen.
Vorzeitige Rente
Ebenso wie bei einer vorzeitig in Anspruch genommenen Altersrente für
schwerbehinderte Menschen (siehe Seite 26) müssen auch die erwerbsgeminderten
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Abschlägen rechnen,
wenn sie die Rente vor dem 63. Lebensjahr in Anspruch nehmen. Der
Abschlag beträgt 0,3 % für jeden Monat des Rentenbeginns vor dem 63. Lebensjahr.
Mehr als 10,8 % Abschlag von der Rente gibt es aber in keinem Fall.
(aus http://www.call-nrw.de/broschuerenservice/download/1405/Erwerbsminderungsrente Januar 2006.pdf)
Steht auch so auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung. Leider steht nicht irgendwo in deinem Rentenbescheid normalerweise hätte sie XXX Euro Rente, minus den Abzug von YY% erhalten sie nur ? Euro. Wäre ja zu einfach für uns zu erkennen. Ich wusste es auch nicht ... bis es durch diesen einen Prozeß so richtig ins Bewusstsein der Öffentlichkeit trat und auch die verschiedenen Sozialverbände ihre Mitlgieder aufriefen gegen ihre EU-Rentenbescheide vorzugehen. Wie vorher schon geschrieben: der Widerspruch lüft bei mir auch, Rente wird wie im Bescheid ausgezahlt.
Hoffe es gibt nun ein paar Unklarheiten weniger.
Divegirl