• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Zugangsfaktor Erwerbsminderungsrente

Huhu Wackelbär,

hier meinen wir beide aber dasselbe! Allerdings habe ich bei den Prozenten wohl einen Fehler statt 18% müsste es wohl 10,8 % heissen.

Vorzeitige Rente
Ebenso wie bei einer vorzeitig in Anspruch genommenen Altersrente für
schwerbehinderte Menschen (siehe Seite 26) müssen auch die erwerbsgeminderten
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Abschlägen rechnen,
wenn sie die Rente vor dem 63. Lebensjahr in Anspruch nehmen. Der
Abschlag beträgt 0,3 % für jeden Monat des Rentenbeginns vor dem 63. Lebensjahr.
Mehr als 10,8 % Abschlag von der Rente gibt es aber in keinem Fall.

(aus http://www.call-nrw.de/broschuerenservice/download/1405/Erwerbsminderungsrente Januar 2006.pdf)

Steht auch so auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung. Leider steht nicht irgendwo in deinem Rentenbescheid normalerweise hätte sie XXX Euro Rente, minus den Abzug von YY% erhalten sie nur ? Euro. Wäre ja zu einfach für uns zu erkennen. Ich wusste es auch nicht ... bis es durch diesen einen Prozeß so richtig ins Bewusstsein der Öffentlichkeit trat und auch die verschiedenen Sozialverbände ihre Mitlgieder aufriefen gegen ihre EU-Rentenbescheide vorzugehen. Wie vorher schon geschrieben: der Widerspruch lüft bei mir auch, Rente wird wie im Bescheid ausgezahlt.

Hoffe es gibt nun ein paar Unklarheiten weniger.

Divegirl
 
Servus Divegirl,

die Unklarheiten mit den 10,8 Prozent sind beseitigt - Danke.


Ade
Wackelbär
 
Top